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Antwort auf Lackschäden müssen nicht nach Fachwerkstätten-Tari

# - heute - 23:31:39

Lackschäden müssen laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht grundsätzlich nach dem Tarif von Fachwerkstätten erstattet werden. Wie der BGH jetzt urteilte, kann der Geschädigte nicht in jedem Fall die Stundenlöhne einer Markenwerkstatt verlangen.

Die Entscheidung betrifft Autobesitzer, die schuldlos in einen Unfall verwickelt sind und sich den Schadenausbezahlen lassen wollen.

Im vorliegenden Fall war der Halter eines fast zehn Jahre alten Wagens unschuldig in einen Unfall auf der Autobahn verwickelt. Er ließ das Fahrzeug nicht reparieren, sondern verlangte auf Grundlage eines Gutachtens die Auszahlung der Schadenssumme. Die gegnerische Versicherung erhob Einspruch gegen die Erstattung der Lackschäden, für die der Gutachter die Stundenlöhne einer Markenwerkstatt vorgesehen hatte. Da eine freie Werkstatt ebenso gut, aber billiger sei, zog sie rund 200 Euro von der Schadenssumme ab – ein Fall, der in der Praxis häufiger vorkommt. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 53/09)

Quelle: Bild.de
 
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