# - heute - 13:05:42Lasierte Rückleuchten werden auch nicht Legal wenn man Reflektoren oder andere Zusatz-Leuchtmittel benutzt.
Die Prüf-Nummer auf deinen Leuchten würden beim genauen schauen nicht wiedergeben das diese Leuchten Lasiert sind.
Auch wenn andere mit blauen grünen oder gelben Birnen fahren ... kann man nicht davon ablenken das es illegal ist.
Ansonsten Zeige mir bitte bei der E-Prüfnummer das Protokoll und die Tüv-Schrift wo steht das diese Leuchten auch Lasiert gefahren werden dürfen.
Du trägst von außen etwas auf die Rückleuchten was die eigentlichen Farben verdeckt bzw. die Sichtbarkeit bei Tageslicht stark einschränkt.
In aller DEUTLICHKEIT
DIESE ART RÜCKLEUCHTEN SIND NICHT TÜVIG FÜR DIE SRASSE:
Gruß
Wolf
P.S. Wenn man etwas verkauft, trägt man auch die Verantwortung dafür das mit dem Verkauften dem Käufer nichts passieren kann. Das kannst du nicht ausschließen das da etwas passieren kann. Am besten Frau mit Kind wo ein LKW drauf rauscht weil er das Bremslicht dank deiner Lasierung bei Sonne nicht sehen konnte .. ! *Nur mal so als Gedankenstütze*