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Antwort auf schwarz lasierte Rückleuchten

# - heute - 13:05:59Zitat:
Trotzdem Danke fürs zuhören oder uach nicht!


wir hören dir zu, jedoch gibts hier bzw. gab es beispiele die gezeigt haben das eingetragen sachen nicht immer legal sind, bzw. den silber/blauen/grünen gefallen.

Du kannst alles in den Papieren stehen haben, jedoch bringt es dir nicht wenn es der Polizei nicht gefällt und am Ende auch der Versicherung nicht gefallen wird.

Auch ein E-Prüfzeichen, welches ich erkennen kann bringt einem nichts wenn da was drüber ist - was nicht sein sollte und vorallem DARF! und vorallem sollte man nicht damit werben.

ODER darf ich meine Lampen alle blau einfärben?

Eine korekte Beschreibung meiner Meinung nach wäre:

- NICHT IN DER STVZO ERLAUBT (aussage von dem Tüv bezweifel ich STARK!)
- Nur für show and shine.

zack und gut ist...und nichts e-zeichen hier und da tata...

hoffe du verstehst was ich meine!


grüße Stefan!
 
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