# - heute - 17:39:49 Zitat:Der Lupo solte vor dem ersteigern besichtigt werden, denn er wird so verkauft wie er ist, keine Nachverhandlungen oder sonstiges.
Allein der Satz sagt doch alles. Ich würde die Sache dem Anwalt übergeben. Kaufvertrag ist zustande gekommen. Da hat er kein Recht darauf die Sache zurückzuziehen. Es stand doch alles klar geregelt im Angebot...
Und wenn du dich wirklich anders entscheiden solltest, dann lass dir wenigstens die ebay Gebühren erstatten.
Viel Glück.

Daniel