# - heute - 17:36:40 Zitat:oder von ihm die Ebaygebühren verlangen
Die muss man erst zahlen, wenn der Artikel wirklich verkauft wird.
Aber erstmal sage ich, ....
HERZLICH WILLKOMMEN IN DER EBAYMOTORS WELT! Ganz ehrlich, schaut euch mal an wieviele Autos dadrin stehen mit:
"und zum 2. mal", "bitte diesmal nur bieten wenn ihr das Auto auch haben wollt"...etc.
Ich würds wenn direkt mitn Anwalt probieren, oder spar dir das ganze und hoffe weiter bei Mobile etc....
Grüße Stefan
