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schwarz lasierte Rückleuchten

Geigenkoffer

#1 - Verfasst: 05.07.2010
Hallo lupo freunde

ich öffne hier mal ein eigentlich schon bekanntes Thema: die rückleuchten.

Habe letztens welche bei E-bay reingestellt und hier auch und wurde innerhalb kürzester Zeit angeschireben, dass wohl die Artikelbeschreibung nich stimmen würde weil diese lasierten Rückleuchten nicht legal sind!

Wurde sogar ermahnt diese Auktion zu löschen bzw richtigzustellen!

Allerdings würde ich hier gerne einiges klarstellen!

1. ich mag lupotreff.de sehr und will es mit ecuh ganricht verscherzen oder mich schlecht machen etc pp ! deswegen denkt bitte nicht ich bin auf Geld aus, oder ein Betrüger oder etwas in der Form!

So schon nicht! und vorallem in einer geschlossenen Fangemeinde wie hier nicht !

2. Sind diese Rückleuchten vollkommen legal vorrausgesetzt der TÜV weiß davon !

eine dritte Bremsleuchte und (wenn es nötig ist ~> hängt vom Prüfer ab ! ) kleine Reflektoren an der stoßstange oder so und die Sache wird Legal eingetragen!
Und acuh wenn wir Sie eingetragen bekommen haben hat nie ein Polizist danach gefragt und nur nach dem Prüfkennzeichen geschaut!

Somit kann man diese Rückleuchten eintragen lassen und sie wären damit legal !

Der Grund für den Thread hier ist einfach! Ich will einfach nich dass Ihr denkt ich will euch was Böses oder so!

(Zudem will ich nicht wissen wie viele von euch mit uneingetragenen Teilen. Blauer Beleuchtung usw rumfährt und sich immer rausgeredet hat falls es hart auf hart gekommen ist! )

Wenn ihr andere Erfahrungsberichte habt bin ich gerne Bereit mich belehren zu lassen, aber wie gesagt, mit ien bisschen geschickt ist das Thma lasierte Rückleuchten lagal !

so... phuuu das musste mal raus !

Gruß
Pati
#2 - Verfasst: 05.07.2010
Lasierte Rückleuchten werden auch nicht Legal wenn man Reflektoren oder andere Zusatz-Leuchtmittel benutzt.
Die Prüf-Nummer auf deinen Leuchten würden beim genauen schauen nicht wiedergeben das diese Leuchten Lasiert sind.

Auch wenn andere mit blauen grünen oder gelben Birnen fahren ... kann man nicht davon ablenken das es illegal ist.
Ansonsten Zeige mir bitte bei der E-Prüfnummer das Protokoll und die Tüv-Schrift wo steht das diese Leuchten auch Lasiert gefahren werden dürfen.

Du trägst von außen etwas auf die Rückleuchten was die eigentlichen Farben verdeckt bzw. die Sichtbarkeit bei Tageslicht stark einschränkt.

In aller DEUTLICHKEIT

DIESE ART RÜCKLEUCHTEN SIND NICHT TÜVIG FÜR DIE SRASSE:


Gruß
Wolf

P.S. Wenn man etwas verkauft, trägt man auch die Verantwortung dafür das mit dem Verkauften dem Käufer nichts passieren kann. Das kannst du nicht ausschließen das da etwas passieren kann. Am besten Frau mit Kind wo ein LKW drauf rauscht weil er das Bremslicht dank deiner Lasierung bei Sonne nicht sehen konnte .. ! *Nur mal so als Gedankenstütze*
#3 - Verfasst: 05.07.2010
Zitat:
Am besten Frau mit Kind wo ein LKW drauf rauscht weil er das Bremslicht dank deiner Lasierung bei Sonne nicht sehen konnte .. !


Richtig! Und du kannst hier groß erzählen es ist keinem aufgefallen etc, die die AHNUNG haben denen fällt es auf UND sie wissen auch das es illegal ist! Ich kenne auch tüv prüfer die würden das durchgehen lassen, der nächste grüne legt die karre dennoch still... Ausserdem wäre ich gestern erst fast einem Punto drauf gefahren weil man durch diese (sorry) spastischen Rückleuchten das bremslicht nur ganz leicht schimmern sehen hat... Und ich glaub den schwachsinn hier macht am besten jetz mal nen Mod zu
Gruß
-_LoOp_-

#4 - Verfasst: 05.07.2010
danke wolf endlich ma einer der klartext redet habe dem schon mind. 2 ma gesagt das lasierte leuchten verboten sind aber ne man hört ja nicht und versucht es mit irgendwelchen kommentaren schön zu reden
Geigenkoffer
Themenstarter

#5 - Verfasst: 05.07.2010
ja deswegen doch die dritte bremsleuchte und reflektoren.

oh man Leute ich wenn ich den Schnei vom TÜV hätte würd ich na Sofort scannen und reinstellen.

Aber anscheinend muss ich hier meine Artikel rausnehmen -.-


Trotzdem Danke fürs zuhören oder uach nicht!
#6 - Verfasst: 05.07.2010
Zitat:
ja deswegen doch die dritte bremsleuchte und reflektoren.


So ein Unsinn! Die dritte Bremsleuchte reicht nicht!
BITTE BITTE BITTE mach das einer zu hier
-_LoOp_-

#7 - Verfasst: 05.07.2010
jep kriegs auch schon am kopp

man guckt jawohl eher aufe rückleuchten als auf so nen schmales leuchtenes teil was die 3te leuchte dastellen soll
ausserdem viel zu gefährlich
#8 - Verfasst: 05.07.2010
Zitat:
Trotzdem Danke fürs zuhören oder uach nicht!


wir hören dir zu, jedoch gibts hier bzw. gab es beispiele die gezeigt haben das eingetragen sachen nicht immer legal sind, bzw. den silber/blauen/grünen gefallen.

Du kannst alles in den Papieren stehen haben, jedoch bringt es dir nicht wenn es der Polizei nicht gefällt und am Ende auch der Versicherung nicht gefallen wird.

Auch ein E-Prüfzeichen, welches ich erkennen kann bringt einem nichts wenn da was drüber ist - was nicht sein sollte und vorallem DARF! und vorallem sollte man nicht damit werben.

ODER darf ich meine Lampen alle blau einfärben?

Eine korekte Beschreibung meiner Meinung nach wäre:

- NICHT IN DER STVZO ERLAUBT (aussage von dem Tüv bezweifel ich STARK!)
- Nur für show and shine.

zack und gut ist...und nichts e-zeichen hier und da tata...

hoffe du verstehst was ich meine!


grüße Stefan!
Geigenkoffer
Themenstarter

#9 - Verfasst: 05.07.2010
is ja gut ....

krass -.-



wenn du mir jetzt noch sagst wie man ausm Teilemarkt löscht...
oder ihr wartet bis die Auktion zu ende ist!


#10 - Verfasst: 05.07.2010
Zitat:
oh man Leute ich wenn ich den Schnei vom TÜV hätte würd ich na Sofort scannen und reinstellen.


hehe, wieso hast du denn keinen schein vom tüv? weil es dir keiner bescheinigt sehr wahrscheinlich oder wieso nicht?

BITTE BITTE LIEBE MODS DEN THREAD AUFLASSEN möchte gerne noch paar antworten lesen
t00i

#11 - Verfasst: 05.07.2010
Zitat:
2. Sind diese Rückleuchten vollkommen legal vorrausgesetzt der TÜV weiß davon !

ich habe die befuerchtung, du glaubst auch noch selber, was du da schreibst.
bitte dringend in die materie einarbeiten und kein gefaehrliches und falsches halbwissen verbreiten.
kurzform: lasierte leuchten sind ohne lichttechnisches gutachten, welches du dir nie leisten koennen wirst, voellig illegal.

Zitat:
oh man Leute ich wenn ich den Schnei vom TÜV hätte würd ich na Sofort scannen und reinstellen.

was soll das bringen?
das olle gutachten der firma muschwitz, mit dem schon andere getaeuscht wurden, ist noch nichtmal zum hintern putzen sinnvoll.
Zitat:
Aber anscheinend muss ich hier meine Artikel rausnehmen -.-

ich bitte sehr darum, damit kein anderer mehr auf so ne illegale miste reinfaellt.

gruss,
tom

ps: sorry fuer klartext. aber in diesem thread hast du es ja so gewollt.
#12 - Verfasst: 05.07.2010
Zitat:
BITTE BITTE LIEBE MODS DEN THREAD AUFLASSEN möchte gerne noch paar antworten lesen


Gut haste auch recht Könnte echt noch lustig werden! Aber nachher glaubt jemand den schmand den er schreibt und diese diskussion kommt immer wieder... Also besser nit
#12 - Verfasst: 06.07.2010
lasierte rückleuchten eintragen lassen 2010 kann man schwarz lasierte rückleuchten beim tüv eintragen lassen rückleuchten lasieren legal sind schwarz lasierte rückleuchten zulässig im stvo schwarz lasierte rückleuchten tüv oder nicht

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