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Gesetzliche Bestimmungen zum Unterboden

Opto
  • Themenstarter
Opto's

Hallo zusammen,

ich hätte da mal ein paar grundsätzliche Fragen zum Unterboden in Hinblick auf die HU. Beim Lupo sind ja, wie bei vielen VW-Modellen, im Unterboden diese Gummistopfen eingelassen, welche die produktionsbedingten Abläufe verschließen. Dadurch ist der Unterboden „von Werk aus“ schon nicht frei von Löchern. Soweit ich weiß, muss der Stopfen auch nicht drin sein bei der HU. Das kann beispielsweise passieren, wenn es um das Loch schon ein wenig rostet, es sich dadurch vergrößert und der Stopfen keinen Halt mehr hat. Gibt es denn eine Regelung, wie groß diese Löcher sein dürfen? Kann ich, wenn das Loch statt meinetwegen 3 cm jetzt 3.5 cm groß ist, einfach aus dickem Gummi einen größeren Stopfen schneiden und den rein machen? Ich frage mich einfach, wieso bei Durchrostungen meistens ein Blech eingeschweißt werden muss, obwohl VW selbst die Löcher mit Stopfen verschließt. Ein Stopfen hätte auch den Vorteil, dass man ihn regelmäßig entfernen kann, um das Blech auch dahinter mit Wachs etc. zu behandeln. Ab wann gilt denn der Unterboden überhaupt als „durchgerostet“? Gibt es da eine Definition? Kann ich mir irgendwo die Anforderungen an den Unterboden bei der HU durchlesen?

Besten Dank vorab, viele Grüße
Tobi



gelöschtes Mitglied
  • lupotreff.de Team

Also ich kenne es so vom TÜV, das wenn das Material soweit korrodiert ist, dass man es ohne großen Widerstand durchbohren kann, wie es die Prüfer kern mit Schraubendreher und Kulli tun, es sich um einen HU relevanten Mangel handeln kann. Kommt natürlich auch auf die Stelle an. Wenn der Prüfer an deinem Unterboden Stellen erkennt, wo schon soviel Material weggegammelt ist, dass zB werksmäßige Halterungen, Stopfen etc. nicht mehr ihren Zweck erfüllen können, dann hat er das Recht dir das als Mangel anzukreiden.

Ob du dann nun ein Blech einschweißen musst, oder dich soweit einigen kannst einen Stopfen einzusetzen, weil vorher auch einer an der Stelle war, ist denke ich Verhandlungssache. Grundlegend gilt aber: Gammel ok, Löcher andere Materialschwäche an relevanten Stellen nicht ok.


Opto
  • Themenstarter
Opto's

Danke dir für die Erläuterungen. Vielleicht kann ich dazu irgendwann mal einfach beim TÜV nachfragen.

Viele Grüße, Tobi



gelöschtes Mitglied
  • lupotreff.de Team

Zitat:

Vielleicht kann ich dazu irgendwann mal einfach beim TÜV nachfragen.


Das ist im Regelfall immer der sinnigste und einfachste Weg, denn von dieser Instanz willste ja auch den Segen gleiches gilt auch für Umbauten etc. Am besten immer im Vorfeld mal eben daher und fragen.


Du kannst die Stopfen am Unterboden alle nach belieben zu machen.
Diese sind nur relevant bei der Produktion.
Die Gestelle auf denen die Karosse in der Produktion fixiert werden haben Dörner die genau in diese Löcher greifen.


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