Neu hier?

eintragung frage

#1 - Verfasst: 22.06.2009
hallo leute habe heute mein kw gewindefahrwerk(vari 1)eingetragen bekommen und jetz hab ich hier eine zeile wo ich nur bahnhof verstehe könnt ihr mir vielleicht helfen?
"Feld 20 Hoehe:Fz-tieferleg. um ca 55mm durch fahrwerk"
so jetz meine frage kann ich das fahrwerk noch tiefer drehen ohne neu eintragen zu lassen(wegen der ca. angabe).


mfg garfield
#2 - Verfasst: 22.06.2009
also kann dir da jetzt nichts 100%iges sagen, aber was ich weiß muss du es so lassen wie es war bei der abnahme. glaub aber nicht, dass es der rennleitung auffällt, wenn du es um paar mm verstellst. darf halt nicht zu krass sein.
PoLoPeDdA

#3 - Verfasst: 22.06.2009
Würde sagen nein , da bei einer Kontrolle evtl. gemessen wird !

Obwohl die Aussage 55mm sehr Waage ist , da ja keiner weiß wo genau gemessen wurde

Normalerweise wird die Radmitte bis mitte Radkasten eingetragen !

Bei mir wurde sogar der gesamte verstellbereich des Gewindefahrwerks eingetragen

Gruß
#4 - Verfasst: 22.06.2009
Zitat:
Würde sagen nein , da bei einer Kontrolle evtl. gemessen wird !


das interessante ist aber, das es nicht heißt 55mm tiefer sondern CA. 55mm tiefer. in welchem bereich bewegt man sich bei ca.?
PoLoPeDdA

#5 - Verfasst: 22.06.2009
^^ eben es ist sehr Waage ............

Naja würde mich aber trotzdemin etwa dran halten
#6 - Verfasst: 22.06.2009
meinte ich ja auch. übertreiben darf man es nicht. aber bei ein paar mm düften sie nach dieser eintragung nichts machen.
Oranger Kater
Themenstarter

#7 - Verfasst: 22.06.2009
also was meint ihr wenn ich jetz auf 70 mm runter drehen würde, würde das so doll auffallen?
#8 - Verfasst: 22.06.2009
glaub schon dass des auffallen würde. aber probiers doch einfach aus. dann siehst du es schon.
behalt aber immer im hinterkopf, was passiert wenn die rennleitung dich erwischt. mir persönlich ist mein schein wichtiger als die nähe zum boden
Oranger Kater
Themenstarter

#9 - Verfasst: 23.06.2009
wenn die mich anhalten bekomm ich nicht erst eine mängelkarte und muss damit zum tüv?
#10 - Verfasst: 23.06.2009
Bei mir hat auch mal einer was eingetragen. Da gings auch um den Abstand von Radmitte bis Unterkante Kotflügel. Und jetzt kommts: anstatt einzutragen 280mm hat der doch tatsächlich eingetragen: CA. 28mm, das ist kein Scherz...
#10 - Verfasst: 23.06.2009

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