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Wechselkennzeichen

#1 - Verfasst: 03.07.2010
Hey Leute,

ihr habt ja sicherlich mitbekommen, dass zum Jahreswechsel das Wechselkennzeichen eingeführt wird.

Da ich immer nur mit einem Ohr zugehört habe, eröffnen sich mir da einige Fragen, die mir bisher noch nicht beantwortet werden konnten...

Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, kann ich mir ein zweites Auto kaufen und versichert und besteuert wird nur das teuerere von beiden.
Sprich, wenn (wovon auszugehen ist) mein Lupo im Unterhalt günstiger ist, als das Auto, was mir kaufe, fahre ich den Lupo kostenlos und kann ihn zusätzlich auch noch schonen!?

Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein...

Ich hab dann also zwei Autos, aber nur einen Satz Kennzeichen.

Wie wird das gelöst?
Soweit ich weiß, darf kein Fahrzeug ohne gültige Kennzeichen auf öffentlichem Straßenland stehen.
Dabei ging es aber meiner Meinung nach immer nur darum, dass ein Fahrzeug ohne Kennzeichen nicht versichert ist. Jetzt steht aber immer eines meiner beiden Autos ohne Kennzeichen, obwohl es ja versichert ist.

Bin ich dann dazu gezwungen, mir einen Stellplatz zu mieten, um das jeweilige Auto abzustellen?

Ich freue mich auf Antworten und wünsche euch ein sonniges Wochenende!

Gruß, Marco
#2 - Verfasst: 03.07.2010
Wie das in Deutschland gelöst wird oder werden soll, kann ich dir nicht sagen, Könnte dir nur sagen wie es in der Scheiz ist, da wir das schon sehr lange haben und ich auch gebrauch mache davon
#3 - Verfasst: 03.07.2010
Das würd mich nu auch mal interesiern. Aba ich denk ma bis da alle Fragen beantwortet werden können muss sich die Regierung selber erstma einig werden wie genau es werden woll
#4 - Verfasst: 03.07.2010
Also das hört sich auf jeden Fall interessant an. Kann man da auch Auto mit Motorrad kombinieren ?
cube
Themenstarter

#5 - Verfasst: 05.07.2010
Auto und Motorrad lässt sich wohl wegen der unterschiedlichen Kennzeichenformate nicht kombinieren.

Das mit dem Stellplatz konnte ich mir mit Hilfe Onkel Google inzwischen selbst beantworten.

Demnach muss das Fahrzeug wohl trotz Versicherungsschutzes vom öffentlichen Straßenland herunter...
#6 - Verfasst: 05.07.2010
Zitat:
Aus der Opposition gibt es sogar Forderungen, ein und dasselbe Wechselkennzeichen auch für verschiedene Fahrzeuggattungen, also etwa Pkw und Motorräder, zuzulassen.

Quelle:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar]

Also ich fänds genial Da würde man einiges an Kosten sparen. Wie das aber mit dem Kennzeichenformat geregelt werden soll, weiß ich allerdings auch nicht...
#7 - Verfasst: 05.07.2010
Das ist auch logisch:

In dem Moment, wo dein Fahrzeug auf einer öffentlichen Fläche plaziert ist, nimmt es (wenn auch nur passiv) am Straßenverkehr teil und muß versichert und versteuert sein - also Kennzeichen haben.

Wechselkennzeichen funktionieren nur, wenn du das inaktive Fahrzeug auf nicht öffentlichen Flächen abstellst.
cube
Themenstarter

#8 - Verfasst: 06.07.2010
Nee, warum ist das logisch?

Für mich wäre es logisch, wenn auch das ungekennzeichnete Auto auf öffentlichem Gelände stehen dürfte, denn es ist ja mitversichert und wird besteuert.

Logisch wäre für mich nur, wenn das damit begründet wird, dass dann Fahrzeuge, die unangemeldet auf der Straße stehen, nicht von Autos mit Wechselkennzeichen unterschieden werden können...

Aber auch dafür gäbe es ja Lösungen.

Ich meine, wenn Politessen auf Feinstaubplaketten achten können, wird es sie auch nicht überfordern nach einen kleinen offiziellen Aufkleber mit den Worten "Ich bin ein Auto mit Wechselkennzeichen!" zu schauen, der gut sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht ist.
#9 - Verfasst: 07.07.2010
Versichert und versteuert ist immer nur das Auto,
welches aktuell die Kennzeichen hat.
Das ist ja der Sinn des Wechselkennzeichens.

Ansonsten müßtest du ja die Versicherungsprämie + die Steuer mehrfach bezahlen.
#10 - Verfasst: 07.07.2010
Zitat:
Sprich, wenn (wovon auszugehen ist) mein Lupo im Unterhalt günstiger ist, als das Auto, was mir kaufe, fahre ich den Lupo kostenlos und kann ihn zusätzlich auch noch schonen!?

...mal abwarten ! Die Versicherungsprämien werden entsprechend hoch sein,
für einen Tarif mit Wechselkennzeichen.

#11 - Verfasst: 07.07.2010
Nein,
versichert und versteuert wird das jeweils teuerste Auto.

Wenn sichergestellt wird, daß sie nicht gleichzeitig in Verkehr gebracht werden (was über das Wechselkennzeichen passiert) sind die preiswerteren Fahrzeuge mit abgedeckt.

Einzig bei der Teilkasko könnte ein (warscheinlich geringer) Zuschlag zu zahlen sein.
cube
Themenstarter

#12 - Verfasst: 09.07.2010
Ja, genauso habe ich das auch verstanden.
Wobei ich mir vorstellen könnte, dass bei Kaskoschäden auch nur das teuerste Fzg. zur Berechnung kommt.
Müsste bei Beschädigungen nicht eine private Versicherung greifen, wenn das Auto ohne Kennzeichen auf privatem Grund steht?
Ist es dann nicht ein Gegenstand, wie jeder andere?
#12 - Verfasst: 09.07.2010
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