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zugelassene Größe beim "bösen Blick" bb2.jpg

Anhang ID 10896 - bb2.jpgbb2.jpg
Tach auch, ich bins mal wieder. Morgen wird mein böser Blick angeschweisst... um auf Nummer sicher zu gehen habe ich gerade nochmal beim Tüv Nord angerufen um zu fragen worauf wir dabei achten sollten. Der Sachverständige sagte zu mir das ich bei eingeschalteten Licht ein weißes Blatt Papier auf den Scheinwerfer legen soll und alles was "lichtdurchflutet" ist (also der Lichtkegel) darf nicht verdeckt sein. Das habe ich gerade gemacht und wenn ich nicht das total angestellt habe (wovon ich nicht ausgehe) dann ist der bB den sie mir eintragen würden ja ein totaler Witz. Ich habe hier schon bB's gesehen die waren von Kante zu Kante... oder habe ich einfach nur was falsch verstanden? Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. mfg Ich habe exemplarisch mal ein paar Fotos gemacht...

Dieses Bild wurde am 11.03.2009 von C00kie hochgeladen.

 
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