Zitat:
eine neue Richtlinie gibt die besagt, dass Autos mit einem Baujahr vor 2000 keine SRA oder sonstiges brauchen um Xenon fahren zu dürfen...
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- ABE vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde. (Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung mußte natürlich trotzdem beachtet werden, also auch hier geht es nicht, bei einer Umrüstung einfach die Brenner in die alten Gehäuse zu stopfen.)
Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist.
ich blick da eh nich durch aber interessant klingts ja schon!
für mich klingt nachrüstkit so nach billig zeug wenn ich sowas machen würd dann komplett vom GTI!
das hab ich an meinem sdi damals auch gemacht.
kompletter umbau auf original-xenon.
dann ist auch ne tuev-eintragung machbar.
gruss,
tom
was anderes würd ich auch nich machen,hab von shalbe sachen die schnauze voll!