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Also meines wissens nach ist der vertag nichtig,weil forsätzliche arglisitge täuschung besteht
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Sicher? Meines Wissens nach ist der Vertrag nämlich "nur" anfechtbar....
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Und zu deiner Frage mit der MwST, nein die zahlst du selber.. Die Versciherungen zahlen nur die Rep-Kosten netto
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Dazu wären aber dann infos wie "bei wem hast en gekauft" gut
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anders sieht die geschichte aus, wenn er nach kostenvoranchlag abrechnen lässt. dann übernimmt die versicherung tatsächlich nur den nettowert, da du die mwst ja auch nicht zahlen musstest...
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hallo Nachtblut, also gekauft hab ihn nicht beim händler sondern übers internet bei einer privatperson
Sorry, dass ich nicht auf Details eingehe, da hier 1000 Sachen durcheinandergeworfen werden.
Richtig ist, dass bei fiktiver Abrechenung die Nettokosten ersetzt werden. Das gilt aber natürlich nicht für die tatsächlich angefallenen Gutachterkosten.
Zur Beweislast im Gewährleistungsrecht: Die Pflichtverletzung muss der Käufer beweisen, das Vertretenmüssen wird vermutet, § 280 I BGB.
Dass der Vertrag anfechtbar ist, mag sein, ist aber in der Praxis irrelevant, da die Anfechtung keine Rechtsfolgen bietet, die einem das Geld zurückbringen ohne gleichzeitig für den durch den nicht erfolgten Verkauf zu haften. Allein die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hilft. Nur ist das noch schwerer zu beweisen als eine einfache Pflichtverletzung in der Form, dass das Auto nicht richtig angeschaut wurde.
Ein Nachbesserungsverlangen unter Fristsetzung dürfte in diesem Fall entbehrlich sein, schadet aber auch nicht.
Gruß
Olaf
@Olaf für Klarheit...
Bist du Jurist? Hab jetzt schon öfter bei Rechtsproblemen deine Ausführungen gelesen...