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Motorschaden?

Zitat:

Als Garantie habe ich die ersten 6 Monate betrachtet, in denen alles kommentarlos gemacht wird!


Alles auch nicht. Alles was unter Verschleissteile fällt wie Bremse, Bremsbeläge usw fallen nicht zur Sachmängelhaftung. Aber wenn du das Problem nachweislich rechtzeitig gemeldet hast hätte der Händler rechtzeitig reagieren müssen um das Problem zu beheben. 2 Versuche hat er dann kannste auf Preisminderung gehen. Bzw. wenn du Ihm das mit dem lauten Klackern rechtzeitig angezeigt hast und er nichts dagegen unternommen hat, muss er meine ich auch für die Folgeschäden aufkommen. Ansonsten mal mit nem Rechtsbeistand darüber reden.



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Aber wenn du das Problem nachweislich rechtzeitig gemeldet hast hätte der Händler rechtzeitig reagieren müssen um das Problem zu beheben.


    MÜSSEN!


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Hier ein Auszug aus den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen:

    VI. Sachmangel
    1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem
    Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.

    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
    öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
    bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
    selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf
    unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

    Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer
    aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart
    wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

    2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer
    geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist
    dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der
    Anzeige auszuhändigen.

    3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig,
    kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des
    Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

    4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile
    kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
    Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages
    geltend machen.
    Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

    5. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz;
    für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung.

    Demnach ist diese Sache doch Sache des Händkers und nicht mein Problem. Der Sachmangel liegt ja vor: Auto kaputt!
    Besonders interessant ist hier wohl Punkt 4, da aufgrund meines Kaufs der Motor gewechselt werden musste!



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Kurze Info:

    Die Werkstatt hat angerufen und mir mitgeteilt, dass der Motor hinüber ist. Er hat einen Fresser.
    Plötzlich war von Zuzahlung oder "keine Gewährleistung" keine Rede mehr. Bin gespannt wie es weitergeht!

    Ich werde berichten...

    Gruss
    Torsten

    P.S.: Danke an alle für ihre Tips! Hat mir sehr geholfen da es mir den Rücken gestärkt hat!


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