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Antwort auf Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer

# - heute - 20:52:41Hi! Natürlich Darfst du beides Am fahrzeug haben!

Es Dürfen Nebelscheinwerfer, Tagfahrlichter, Fahrzeugbegränzungsleuchten(Die an den stoßstangen),und 3. Bremslicht Nachgerüstet werden!

Es Muss nur alles Paarweise vorhanden sein(auser 3. Bremslicht*löl*) und gewisse abstände eingehalten werden! Steht aber meist in der Anleitung drinne und im Zweifellfall kann mann mal den Tüv Prüfer vorm einbau Fragen^^

Lg Atrox


 
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