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Bekomme ich schwarze Rückleuchten eingetragen?

Zitat:

beim tüv hab ich mich ein wenig blöd gestellt,den titten-bonus ausgenutzt und der typ hat mich bei der "nachprüfung" durchgelassen



Hey Anna, wir möchten den Bonus auch gern mal sehen.
Möchten doch gern dazulernen, was hilft.





natürlich ist da ein E- Prüfzeichen drauf... sind ja auch originale Leuchten die Lasiert wurden... also ist es auch zu sehen... aber das bringt offiziell nix... kenne zwar jemanden der schon jahre damit rumfährt und auch die grünen nix gesagt haben weil eine E.- Zeichen drauf ist aber zugelassen sind die dadurch nicht



Zitat:


Hey Anna, wir möchten den Bonus auch gern mal sehen.
Möchten doch gern dazulernen, was hilft.


Anfragen bezüglich des Bonus solltest du direkt an ihren Freund richten ....

*wenn du das machst möchte ich gerne dabei sein* Weil das ist Quasi eine Garantie für den Umbau deines Esszimmers im Gesicht ...

Gruß
Wolf




wie geil...also besser hätte ich es nicht ausdrücken können!


Naja, dann dürfen halt nur Freund und TÜV-Prüfer. Schließlich sollte hier nur der Wagen im VORDERgrund stehen.


yumi
  • Themenstarter
yumi's Lupo

Vielen Dank @ Andy....sehr charmant...neulich warste netter


Also zu meinen Rückleuten sagten die Cops , Zitat : "ich sehe ja das deine Rückleuchten ein E zeichen haben, aber rüste dann noch bitte rote reflektoren nach ok " und ich sagte naklar mach ich, und die cops sagten : ok, schönen nachmittag denn noch, und ich sagte ebenfalls ! soviel dazu, gott sei dank sind die cops bei mir zu blöde, und der tüv genau so !


Ich hab mir mal einen angesehen, dessen Rückleuchten auch lasiert waren, die sind ao aber trotzdem leider verboten... Steht auch so in der Beschreibung des Artikels:
"Diese lasierten Leuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) sind laut § 22a Abs. 2 der StVZO nicht im öffentlichen Straßenverkehr ohne Eintragung zulässig. Ich empfehle sie für Messe-, Tuning- und Showzwecke. Sie können aber per Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Für die Eintragung übernehme ich keine Garantie, da das im Ermessen des Tüv-Prüfers liegt. Der An- bzw. Einbau dieser Leuchten hat nur von autorisiertem und geschultem Fachpersonal zu erfolgen. Ich hafte nicht für unsachgemäßen Ein- oder Ausbau der Rückleuchten. Desweiteren hafte ich nicht für Folgeschäden wie Sach- und Personenschäden die nach dem Einbau auftreten, da diese Leuchten nicht StVZO zulässig sind." :(



Ich denk das trägt so keiner vom TÜV ein ... ( Total Überflüssiger Verein )


Hallo,

meine Heckleuchten waren mit sicherheit nicht so arg getönt und hatte damit auch vier Jahre Glück und dann wurde ich angehalten und die Betriebserlaubnis ist erloschen. Insgesamt 120 Euro Strafe.
Und wie gesagt meine waren bei weitem nicht so arg getönt.

Das Lasieren von Heckleuchten in welcher art auch immer ist Verboten, bzw. laut der STVZO nicht zulässig.

Gruß

Tim


yumi
  • Themenstarter
yumi's Lupo

dann sich das damit erledigt :( trotzdem dankeschön@all


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