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privatverkauf Handy!

Seine Frau sollte das nicht sehen?

Dan lass es drauf ankommen, wenn er dann zum Anwalt rennt würde seine Frau sicherlich was davon mitbekommen ... oder er will dich wirklich übern Tisch ziehen.



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Der hatte Montag früh bei mir Zuhause angerufen, mit meiner Ma geredet und Ihr das erzählt, dass er lieber Bar bezahlt anstatt per Überweisung da er mit seiner Frau ein gemeinsames Konto hätte und seine Frau das nicht sehen sollte! Als ich dann Zuhause war hab ich den Typen zurückgerufen und er erzählt mir das gleiche

Das er nicht weiter über Ebay schreiben möchte, wundert mich auch. Vorallem der hat alles bei der Übergabe gesehen, verstehe den Typen nicht, handelt sich um einen Mann der um die 50-55 Jahre alt ist.


Ahso son Frührentner wah


Lass ihn machen, schreib ihm vllt. das was klar ist per PN also was du uns auch schon gesagt hast das er es selbst begutachten konnte etc.

vllt. wär es ratsam auch mal den Rat eines Anwalts hinzuzuziehen und wenn er dann immer noch E-Mail Kontakt will sagste ihm er soll sich bei deinem Anwalt melden ...

Rechtsschutzversicherung ist in diesem Falle sicherlich von Vorteil



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, aber trotzdem, dass kann doch nicht angehen, zum

Was sollt ich dem denn schreiben?


Ich würde ihm erstmal nicht antworten und morgen zum Anwalt gehen und den mal um Rat bitten.

Ich denke dann wirst du schnell wissen ob du eine Chance hättest bei einem möglichem Verfahren/Anzeige whatever oder ob du dem Käufer vllt. entgegen kommen solltest ^^


@MC

das sieht für mich aus wie eine regelrechte abzocke. irgend etwas ist mit deinem Handy in der Zeit passiert. Es handelt sich um 300 Euro und einer Person dem man, bedingt durch sein Alter, ein Umgang mit Geld zutrauen sollte.
Er Versucht dich nun zu nerven. Außerhalb von Ebay.

Wichtig:
EBAY darüber sofort informieren. Suche in deinem Center es gibt auch eine Telefonnummer für diese Fälle.
ANWALT aufsuchen und ihm alle Unterlagen geben und sofort darauf reagieren. Dann weißt du vor allem ob deine Sichtweise richtig ist oder eine andere.
KEINE ANTWORTEN oder evtl. ZUSAGEN machen am Telefon. Das wird dir dann ausgelegt.

Alles was er sagt ist Mist .. gerade das reale und persönliche macht das Geschäft sicher. Jeder Mangel und jedes fehlende Teil hätte er dann beanstanden können. Hat er nicht, also sein Problem. Der Rest sind keine verdeckten Mängel und damit ist eine Reklamation ausgeschlossen. Er hat sich über Funktion und Zustand vergewissern können bei der Übergabe, was er auch gemacht hat.

Dann lege ihm nah, wenn er noch einmal bei dir Privat anruft, das du dich von ihm bedroht fühlst und Angst hast, deshalb zur Polizei gehen wirst um ihn anzuzeigen.

Dreh das Spiel um ..mal sehen was er dann macht

Gruß
Wolf


@Wolf sich bei Ebay zu melden ....ist nach meiner aktuellen Erfahrung sinlos.

Ich habe Ware zugesendet bekommen und der Verkäufer hat viel zu hohe Portokosten berechnet.
Also Neutrale Bw. da mich so eine Abzocke nervt.
In den seine Bewertungen waren 2 negativ Bewertungen aus dem selben Grund.
Ich wurde belästigt mit Emails.
Ich mich an den gewendet der die NEGATIVBW. abgegeben hat.
Der hatte mit Ebay telefoniert und auch bekannt gegeben das der Verkäufer nicht Privat versteigert sondern Gewerblich.....
Was passiert?
Die Negativbw. wurden von Ebay gelöscht und der Verkäufer belästigt ihn und mich weiter.

Ich denke :Anwalt und gut ist.


Der Typ hat ja anscheinend das Mobiltelefon Bar gekauft, weil er nicht wollte, dass seine Frau mitbekommt, dass er dafür viel Geld ausgegeben hat.
Anscheinend hat seine Frau es dann doch mitbekommen und im Druck gemacht, dass er das Teil zurück geben soll.
Der Typ soll verstehen, dass Ebay kein Computerspiel ist. Wenn er wirklich versucht gegen dich juristisch vorgehen zu wollen, hat der sowieso keine Chance, denn es steht Aussage gegen Aussage und es ist nicht nachvollziehbar das er angeblich vorhandene sichtbare Mängel bei Übergabe nicht gesehen hat.
Mach Ihm klar, dass er bei dir nix erreichen wird. Lass dich auf keinerlei Diskusionen ein. Geh nicht auf einzelne Passagen seiner Emails ein, denn damit reagierst du nur und das wirkt schwach und könnte Ihn weiter bestärken. Mach Ihm klar, dass der Kauf mit der Übergabe endgültig abgeschlossen ist und er sich weitere Mails sparen kann, weil er nichs erreichen wird.
Wenn er dann nochmal Antwortet, schreibst du Ihm bestenfalls noch, dass du schon alles gesagt hast.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

@ wolf: soll ich dem nochwas schreiben? Das er zb ja gesehen hat was er kauft? oder sowas in die Art? und das es bei mir nix zuholen gibt?!

Was passiert eig wenn ich meine Mitgliedschaft bei Ebay beende?



Ich würde ihm an deiner Stelle einen 2 Zeiler senden.

Bitte unterlassen Sie es in Zukunft mich und meine Familie Privat zu belästigen. Bitte gedulden Sie sich noch einige Tage mit ihrem Anliegen. Sie werden von meinem Anwalt angeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen


So und nicht mehr würde ich im etwas dazu schreiben.

Gruß
Wolf


@ mc- deluxe das ist ja mal ne miese abzocke von dem geh am besten gar nicht auf das ultimatum bis Freitag ein.

Ich kann ja mal meinen Vater fragen was du machen kannst. Ich erkundige mich mal.

Gruß Christian


So ich habe gerade kurz mit meinem Vater darüber gesprochen.

Also wenn es rechtlich drauf ankommt, musst du beweisen können, dass das Handy genauso wie du es hier beschrieben hast auch angeboten wurde (Zeugen oder ob man das noch sehen kann wie es in der Auktion stand)


Am besten eine E-Mail schreiben wo in etwa das drin steht:

Ich habe Ihnen das Handy gebraucht wie neu verkauft und nicht als neu und es stand ausdrücklich in der Auktion das es keine Rücknahme, keine Garantie und auch keine Gewährleistung gibt. Ich sehe die Angelegenheit hiermit als erledigt an.


Ansonsten nimm Dir einen guten Anwalt, da Du ja Rechtsschutz hast.

Es kommt aber drauf an ob so ein Sachverhalt bei Deiner
Rechtschutzversicherung mit versichert ist.
Erkundige Dich am besten vorher bei Deiner Rechtschutzversicherung ob die das bezahlen.

Das in etwa wäre das Beste von hier aus gesehen.

Gruß Christian


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Ich hatte Ihm ja schon Dienstag Abend geschrieben:

Sehr geehrter Herr ******.

Vielen Dank für Ihre Email.
Leider muss ich Ihnen mitteilen das eine Rücknahme sowie ein Umtausch ausgeschlossen ist.
Wie in der Auktion bereits beschrieben, handelt es sich um ein Blaues Telefon welches bereits
als gebraucht deklariert war.
In der Auktion stand ausserdem ausdrücklich das es sich um Privatverkauf handelt ohne Rücknahme sowie
Gewährleistung oder Umtausch.

Mit freundlichen Grüßen


war ja nur gut gemeint.

Ich hoffe ich konnte Dir trozdem ein wenig helfen. Und erkundige dich bei deiner Rechtschutzversicherung.

Gruß Christian


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

hey Christian, ist auch nicht böse gemeint! Find es voll nett das du nachgefragt hast dankeschön


Zitat:

hey Christian, ist auch nicht böse gemeint! Find es voll nett das du nachgefragt hast dankeschön


Hab ich auch nicht so empfunden


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