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ich bin verwirrt

granini
  • Themenstarter
granini's Lupo

hi,

ich war heute beim TÜVer um meine Felgen eintragen zu lassen.
Bin da gutgeaunt hin mit meinem Festigkeitsgutachten und dem Teilgutachten...
war dann da, da meinte der werte Herr das ich eine abe bräuchte, mit dem begriff teilgutachten konnte er irgendwie nicht so viel anfangen (das war zumindest mein gefühl)
Jetzt is das problem das es für diese Felgen keine abe gibt, beziehungsweise habe ich keine gefunden...
Nun bin ich eigentlich der Meinung das ein teilgutachten und ein Festigkeitsgutachten ausreichen.
Bin ich da jetzt falsch informiert oder hab ich da einfach mal den Hnterweltler der nation erwischt?

gruß Sebastian



nein eig net ne abe ist nur eine allgemeien betreibserlaubnis im serien zusatand ein teilegutachten reicht vollkommen aus


wenn du ein teilegutachten für dein fahrzeug hast reicht das vollkommen aus das der tüv dir es einträgt



Und nur für den TÜV, Dekra etc. kann das damit nicht...


Zitat:

Und nur für den TÜV, Dekra etc. kann das damit nicht...


Die Info ist so nicht gaaanz richtig.

Bis 31.12.2008 hast du Recht, aber seit dem 1.1.09 dürfen Sondereintragungen nach §19 & §21 auch von der Dekra, GTÜ,... abgenommen werden.
Deutschlandweit.


Das sagte mir mein Dekra Onkel vor 3 wochen was anderes :-(


granini
  • Themenstarter
granini's Lupo

Danke erstmal für die Antworten!

Anscheinend war der Dekra Onkel auch verwirrt


ja bei uns darf es auch nur der Tüv mit den Sondereintragungen...


die die jetzt erst die einzelabnhamen gemacht haben müsssen erst zu schulungen für fahrzeugbau usw deswegen ist immoment nür der tüv der ansprechpartner



granini
  • Themenstarter
granini's Lupo

War heute Morgen mal bei einem anderen TÜVer, hat alles problemlos geklappt...


lupotreff.de
#11 - 04.06.2009rechte an teilegutachten
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