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Lupo Betrug

Zitat:

Also meines wissens nach ist der vertag nichtig,weil forsätzliche arglisitge täuschung besteht


Sicher? Meines Wissens nach ist der Vertrag nämlich "nur" anfechtbar....

Und zu deiner Frage mit der MwST, nein die zahlst du selber.. Die Versciherungen zahlen nur die Rep-Kosten netto



Zitat:

Sicher? Meines Wissens nach ist der Vertrag nämlich "nur" anfechtbar....


ich sagte ja meines wissens nach
Kann auch sein das es nur nichtig bei Kaufmann-Privatperson ist
Aber ich hau einfach morgen meinen BWL Lehrer drauf an,der kann mir vieleicht nochmal genauer sagen was sache ist.
Dazu wären aber dann infos wie "bei wem hast en gekauft" gut


Zitat:

Und zu deiner Frage mit der MwST, nein die zahlst du selber.. Die Versciherungen zahlen nur die Rep-Kosten netto


sorry aber das is totaler humbug! eine versicherung ist verpflichtet alle notwendigen/gerechtfertigten kosten zu übernehmen, solange es sich um einen versicherungsfall in bezug auf die bedingungen handelt. das heißt, wenn er eine reparatur machen lässt, die eine versicherung übernimmt, dann müssen die diese auch vollständig bezahlen (ich weiß zwar nicht was das hier mit versicherungen zu tun hat aber naja...) anders sieht die geschichte aus, wenn er nach kostenvoranchlag abrechnen lässt. dann übernimmt die versicherung tatsächlich nur den nettowert, da du die mwst ja auch nicht zahlen musstest...



KeGo
  • Themenstarter
KeGo's Lupo

Zitat:

Dazu wären aber dann infos wie "bei wem hast en gekauft" gut

hallo Nachtblut, also gekauft hab ihn nicht beim händler sondern übers internet bei einer privatperson


Zitat:

anders sieht die geschichte aus, wenn er nach kostenvoranchlag abrechnen lässt. dann übernimmt die versicherung tatsächlich nur den nettowert, da du die mwst ja auch nicht zahlen musstest...


Das war ja die Frage... Zumindest hab ich das so verstanden das er sich das Geld von der Versicherung so einstecken will, ohne einen Schaden beheben zu lassen... Daraufhin meine Antwort... Wenn das so ist zahlt die Versicherung den reinen Nettowert wie du ja selber auch noch mal bestätigt hast....


Zitat:

hallo Nachtblut, also gekauft hab ihn nicht beim händler sondern übers internet bei einer privatperson


dann schau ich mal das ich morgen meinen BWL lehrer mal drauf ansprech udn schilde dem das so...bei konkrten fällen konnt der schon das ein oder andere mal helfen und hatte recht mit seinen aussagen


Sorry, dass ich nicht auf Details eingehe, da hier 1000 Sachen durcheinandergeworfen werden.
Richtig ist, dass bei fiktiver Abrechenung die Nettokosten ersetzt werden. Das gilt aber natürlich nicht für die tatsächlich angefallenen Gutachterkosten.
Zur Beweislast im Gewährleistungsrecht: Die Pflichtverletzung muss der Käufer beweisen, das Vertretenmüssen wird vermutet, § 280 I BGB.
Dass der Vertrag anfechtbar ist, mag sein, ist aber in der Praxis irrelevant, da die Anfechtung keine Rechtsfolgen bietet, die einem das Geld zurückbringen ohne gleichzeitig für den durch den nicht erfolgten Verkauf zu haften. Allein die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hilft. Nur ist das noch schwerer zu beweisen als eine einfache Pflichtverletzung in der Form, dass das Auto nicht richtig angeschaut wurde.

Ein Nachbesserungsverlangen unter Fristsetzung dürfte in diesem Fall entbehrlich sein, schadet aber auch nicht.

Gruß

Olaf


@Olaf für Klarheit...

Bist du Jurist? Hab jetzt schon öfter bei Rechtsproblemen deine Ausführungen gelesen...


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