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500 Euro Belohnung ! für Tips in Sachen ...

lupusvivendus
  • Themenstarter
lupusvivendus's Lupo

für Tips in Sachen gelber Lupo TDi mit Posthörnern ex ****...

hier die Auslobung:

wer uns Informationen liefert über das Schicksal des gelben Lupo TDi,

den **** aus Moers, Kfz-Meister bei Mercedes oder smart in Kevelaer,

zwischen April 2009 und November 2010 besaß,

insbesondere über einen Unfallschaden in dieser Zeit,

erhält eine Belohnung von 500 Euro von mir und meienr Tochter, sofern er sich bereit erklärt, seine Aussage schriftlich niederzulegen !

Infos an Otfried Jost über waelderpferde@gmail.com


Namen editiert
Lupotreff.de-Team



etwas mehr details wären vll ganz gut...

man kann sehr viel in die sache reininterpretieren und ich werde ehrlich gesagt nicht ganz schlüssig drauß, was ihr/du eigentlich nun wollt...

habt ihr/du den wagen als unfallfrei gekauft und es stellte sich ein schaden heraus oder wie?


mfg


edit:
sorry, hab's nun in deinem anderen thema gelesen...


lupusvivendus
  • Themenstarter
lupusvivendus's Lupo

ja, so ist das ...

die Unfallfreiheit ist das maßgebliche Thema ...

und wie gesagt, da schieben Händler und letzter Eigentümer sich die Kugel gegenseitig zu ...

denkbar ist natürlich auch, dass der Händler den Lupo in verunfalltem Zustand gekauft und selbst rpariert hat ... dann hätten beide die ache zu vertreten ...

übernächste Woche haben wir einen Termin bei der DEKRA ... da lassen wir ihn untersuchen und dann steht der Schadensumfang fest ... und dann lassen wir ihn in den Zustand versetzen, wie er bei ordnungsgemäßer Reparatur sein müsste ... und einer von beiden oder vielleicht auch beide müssen dann zahlen ...

und wenn die Scheibenbremsen hinten noch geprüft werden müssen und das Fzg. eine Vollabnahme braucht, dann zahlen sie auch ...

es kann gut sein, dass der Lupo teurer wird als das, was er gekostet hat ...

aber das kann passieren, wenn man den Mund zu voll nimmt ... oder auch richtiger: wenn man andere Leute betrügt



ich hatte einen ähnlichen fall, als ich meinen ersten porsche gekauft hatte...
auch als schadensfrei gekauft und nach einer woche kam dann raus, dass er einen heckschaden hatte, der zwar gut und fachmännisch behoben wurde, aber wie war das, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht...
und grade bei dem auto, mit dem man ja an sich eher schneller unterwegs ist, da wollte ich 100% vertrauen haben...
und der preis war auch zu hoch für einen unfallwagen...

der werte herr zahnarzt hat dann den wagen zurück genommen, mir meine auslagen großzügig gezahlt und gut war die sache für mich...

einfach nicht locker lassen!


wünsche euch glück und dass ihr dem lupotreff dann auch weiterhin erhalten bleibt, wenn ihr so viele lupos habt


lupusvivendus
  • Themenstarter
lupusvivendus's Lupo

Danke k1x ...

genau das ist es : festbeißen wie ein Terrier ... nicht umsonst heisst mein Jack-Russell-Rüde auch Berti ... wie der Vogts

ansonsten werde ich die Lupo-Galerie hier mal reinstellen ...

das Beste ist, wir haben alle unsere Initialen plus Geburtstagsdatum auf den Kennzeichen ... hat zufällig bei der Zulassungsstelle hingehauen

vermute aber, Ihr schaut mehr nach meinen Mädels als nach den treuen Wölfen ...

schönen Sonntagabend zu Dir !


es geht hier auch erster linie um die personen hinter den autos
egal, wie sie denn nun sind...
der lupo ist an sich nur der grund/das hobby, dass hier verbindet...
sieht man auch, an den leuten, die keinen lupo mehr haben und mit bei den treffen sind...


mfg


lupusvivendus
  • Themenstarter
lupusvivendus's Lupo

wir werden mal mit allen Dreien zu einem Treffen anrücken ...

und falls sich noch jemand findet, der den gewickelten wieder aufbauen will, dann sogar mit 4 Wölfen


da geb ich k1x völlig recht,hab ja auch keinen Lupo mehr und komme trotzdem noch gerne auf die treffen,weils einfach immer wieder schön is!

und euch viel glück bei der sache!


warum schlägst du dich denn mit dem wagen rum?
gib ihn doch einfach zurück
wenn er als unfallfrei gekauft wurde, dies aber nicht ist, so ist der vertrag doch eigentlich nichtig

edit
ich nehm mein kommentar zurück, du bist ja rechtsanwalt



gelöschtes Mitglied

    ich gehe einen schritt weiter... wieso gibt es dieses thema? wenn der unfallschaden doch so eindeutig ist, wieso wurde der wagen gekauftt?

    o_O sorry soll nich falsch rüberkommen aber wenn es SOOO heftig is das jemand noch iwo für 500 euro bekommt ?!?!?!

    ich darf mal grad zitieren

    "folgende Probleme:

    Fzg. soll angeblich unfallfrei sein ... glauben wir aber nicht ... Spaltmaße etc. sprechen dagegen"

    WIESO KAUFT MAN SOWAS?


    Zitat:

    WIESO KAUFT MAN SOWAS?


    In nem andren Thema steht das die Tochter den wagen gekauft hat!
    Aber ich hätte mich sofort in die Karre gesetzt, und das Ding zurück gebracht!


    lupusvivendus
    • Themenstarter
    lupusvivendus's Lupo

    Hallo in die Runde ...

    also in Kürze ...

    meine Tochter hat das Teil gekauft, weil sie es soooo schön fand ...

    dann kam sie damit ganz stolz nach Hause ...

    und der Vater blicket stumm rund um den ganzen Lupo rum ...

    so geht so was ...

    und dann kommt eben alles Stück für Stück raus ... Papa telefoniert sich zu den Vor-Vor-Eigentümern durch und es kommt immer mehr raus ...

    so einfach ist das ...

    also bitte nicht die Besser-Wessis machen ... sondern aktiv beitragen, diesem xxx (Autohaus an der Mülheimer Straße in Oberhausen) und dem xxx (Kfz-Meister in Mercedes oder smart-Diensten laut facebook) das Handwerk legen ...

    also Jungs und Mädels ... vor allem aus Moers und Umgebung ... strengt Euch mal an und hört Euch um ... 5 Hunnis auf die Hand wenn etwas Brauchbares rauskommt ...


    herzliche Grüsse an alle !

    Otfried Jost


    Hallo,
    ich würde sagen wir warten erst einmal das Gutachten der Dekra ab. Wenn du das dann bitte freundlicherweise in Teilauszügen hier posten würdest. Dann haben wir hier auch alle Gewissheit das du mit deiner Vermutung Recht hast. Was sollen wir hier ein Hornberger schießen veranstalten, wenn wir nicht den Umfang des ganzen kennen. Sorry !
    Wir kennen bis jetzt nur deine aussage. Und das ganze mit "Kopfgeld" an zuschieben ist schon Krass finde ich.

    Hast du es mal direkt bei VW versucht? Die haben ein Intranet wo alle Schäden von VW hinterlegt werden, sofern sie bei VW repariert wurden.

    Gruß
    Wolf

    P.S.
    Das ist kein Misstrauen dir gegenüber. Nur wir müssen hier mit solchen Dingen sehr vorsichtig sein.


    Zitat:

    und der Vater blicket stumm rund um den ganzen Lupo rum ...


    ...na wenn das mal nicht die Mutter war

    Noch ein Struwwelpeter-Geschädigter ...

    Auch wenn Ihr den Wagen zurück geben könntet, wird sicherlich ein(e) Andere(r) "dran glauben müssen"
    Besser ist es, solchen Betrügern das Handwerk zu legen, beziehungsweise einen "Schuss vor dem Bug zu geben"!
    Und dafür halte ich Euch die Daumen

    Grüße an die Fangemeinde


    Moin,

    in dem anderen Thread stand, dass zuerst von 2 Vorbesitzern die REde war, danach aber rauskam, dass es 4 gewesen sind.

    Das alleine reicht doch als FAlschaussage und somit arglisitger Täuschung beim Kauf - Rückgabe in jedem FAlle möglich, per Gesetz so geregelt !

    Unabhängig von möglichen Unfällen, vor während und nach Besitz des KFZ Meisters.
    Über diese Schiene könntet ihr mit Sicherheit auch etwas erreichen, vielleicht habt ihr ja noch irgendwas Angebotsmäßig schriftlich (mobile-Seite o.Ä.) wo nur die 2 Vorbesitzer angepriesen werden.

    Das sollte doch genügen um nen Kaufvertrag rückgängig zu machen, das würde einem mit Sicherheit auch jeder Anwalt so beschriftigen.

    Edit: Was genau ist denn euer primäres Ziel? Den Wagen zurückzugeben? ODer Wertminderung zu erhalten und den Wagen zu behalten?


    Zitat:

    also Jungs und Mädels ... vor allem aus Moers und Umgebung ... strengt Euch mal an und hört Euch um ... 5 Hunnis auf die Hand wenn etwas Brauchbares rauskommt ...


    Du rufst hier mehr oder weniger zu einer Hetzjagt auf

    kann sowas nicht gut heissen...


    Man muss einem Händer nicht nachweisen, dass er über einen vorhanden Unfallschaden Kenntnis hatte. Da ist es auch egal ob der Händler vom Vorbesitzer getäuscht wurde. Der private Käufer ist gesetzlich so weit geschützt, dass der Händler eine Aussage zur Unfallfreiheit nicht ins blaue machen darf. Der Händler hat den Zustand zu kennen (auch wenn das schwer fallen kann). Die 500 Euro kann man sich also hier im Forum sparen. Da bezahlt man lieber nen Anwalt und lässt den genau einen Brief schreiben.

    "also bitte nicht die Besser-Wessis machen ... sondern aktiv beitragen"
    Zusätzlich zu den 500 Euro kann man sich auch diese Aussage sparen!


    Zitat:

    Man muss einem Händer nicht nachweisen, dass er über einen vorhanden Unfallschaden Kenntnis hatte. Da ist es auch egal ob der Händler vom Vorbesitzer getäuscht wurde.


    Ich bin kein Rechtsfachmann, würde dies aber so nicht unterschreiben.

    Der Händler darf keine Falschaussagen in seinen Angeboten machen - soetwas nennt man arglistige Täuschung und ist rechtswidrig und strafbar !

    Analog: Ich kaufe etwas, von jmd. der das vorher geklaut hat und verkaufe es weiter -> ICH wäre wegen Helerei dran OHNE davon gewusst zu haben.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, der Händler müsste meines Erachtens nach mindestens die Karre zurücknehmen.

    Aber wie schon festgestellt wurde, ein Anwalt, vielleicht eine Rechtsberatung über den ADAC die gute Spezialisten haben, ist der beste Weg, mehr gäbe es dazu wohl nicht zu sagen.

    @LupoPhil
    ah sorry, ich hatte deinen Beitrag nicht richtig gelesen!
    Du sagst es ja auch so wie ich eben oben
    Hatte es beim ersten Lesen nicht ganz gerafft, warum auch immer


    Zitat:

    Ich bin kein Rechtsfachmann, würde dies aber so nicht unterschreiben.


    Ich hatte im Vordiplom eine Veranstaltung (Privatrecht) in der es nur um Vertragsrecht ging, ich bin deshalb auch kein Rechtsfachmann, aber wir haben diesen Fall als Aufgabe gehabt. Der private Käufer ist so gut geschützt, dass der Wagen wirklich unfallfrei sein muss, wenn der Händler dies behauptet. selbst wenn der Händler nicht explizit sagt, dass der Wagen unfallfrei ist, kann man vom Kauf zurücktreten wenn sich im nachhinein ein Vorschaden nachweisen lässt, da der Händler auch ohne die Nachfrage vom privaten Käufer verpflichtet ist, auf diesen Schaden hinzuweisen. Da man in der Konstellation Händler - privater Käufer auch festgelegt hat, dass der Händler solche Schäden zu kennen hat, ist die Rechtslage eindeutig.
    Ich würde den Händer zur Rücknahme des Fahrzeugs auffordern und mir die entstandenen Kosten für die Anmeldung erstatten lassen. Ist der dazu nicht bereit, dann Anwalt und Gutachter einschalten.

    EDIT:
    @SBS:Ja das wäre dann eine Anfechtung des Kaufvertrag wegen Täuschung nach §123 BGB, ich hatte die Aussagen auch nur überflogen.

    Selbst wenn ich unrecht mit der meiner Aussage hätte, dass der Händler die Schaden hätte kennen müssen, kann man den Fall einfach mal durchspielen.
    Der Kaufvertrag (vgl §433 BGB) ist, wenn ich das hier richtig verstehe, für ein unfallfreies Fahrzeug abgeschlossen worden (sonst hätte es als Unfallfahrzeug in irgendeiner Form berieben werden müssen). Somit stellt der Vorschaden einen Mangel (Sachmangel nach §434 BGB) da. Da dieser Mangel sich aber nicht beheben lässt (man kann aus diesem Lupo keinen Unfallfreien mehr machen und einen identischen Gebrauchten (zum Austausch) kann es ebenfalls nicht geben. Somit hat der Händler keine Möglichkeit zum nachbessern, die er ja bei einem normalen Mangel 2 mal hätte, bevor der Kaufer zurücktreten könnte.
    So oder so der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen.


    Meine Lieben, ich verstehe diese ganze Sache sowieso nicht.. Euer Rechtswissen in Ehren, aber wenn ich mir so das Profil des Themenstarters betrachte, sieht man unter Beruf: "Rechtsanwalt"

    Du solltest also doch wissen wie man so was handled und auch das es unnötig ist hier eine Belohnung von 500€ auszusetzen.. Desweiteren: Gilt es nicht auch als üble Nachrede, so lange nichts Bewiesen ist (auch wenn wir die Namen unkenntlich gemacht haben)?!

    Auch wenn es vll nicht in das entsprechende Fachgebiet fällt, aber so wird es doch sicherlich einen Kollegen geben, der dies im Stande ist zu klären, oder sehe ich das falsch..

    Mir ist das alles ehrlich gesagt ein wenig suspekt...


    Zitat:

    Gilt es nicht auch als üble Nachrede, so lange nichts Bewiesen ist (auch wenn wir die Namen unkenntlich gemacht haben)?!



    u.a. auch eine verletzung des Persöhnlichkeitsrechts , da Namen und andere Details von dem Herrn veröffentlicht wurden.


    wie schon in deinem anderen fred gesagt , kann ich diese Sache hier nicht gutheißen.


    lupusvivendus
    • Themenstarter
    lupusvivendus's Lupo

    Hallo liebe Lupofahrer ...

    also ganz kurz zur Wiederholung:

    1. meine beiden Töchter und ich fahren jede/r einen Lupo ... und zwar exakt seit 4 Jahren und voller Zufriedenheit ... ein TDi, ein 1-l-Lupo und ich einen SDi ... letzterer, weil wir damals einen zu viel in ebay gesteigert hatten ... kann passieren, wenn man auf mehrere Fahrzeuge bietet

    2. eine meiner Töchter hatte einen Unfall und hat sich vor 14 Tagen in dem Autohaus an der Mülheimer Straße in Oberhausen jenen gelben TDi mit den Posthörnern als Ersatz gekauft ... das Gahrzeug wurde als "unfallfrei" und "aus 2. Hand" verkauft ...

    3. nach dem Kauf stellte sich heraus: tatsächlich hatte er einen Frontschaden, ist aus 4. Hand und zusätzlich hat der Lupo 4 Scheibenbremsen mit gelochten Bremsscheiben, die nicht eingetragen sind ...

    4. mein Beruf: Rechtsanwalt ... Fachgebiet: Recht der Kfz-Wirtschaft ... das alles seit 29 Jahren ... ich weiß also, von was ich schreibe ... und deshalb hatte ich auch schon am Samstagabend vor 14 Tagen Kontakt mit dem 3. Halter und dem 2. Halter und der 1. Halterin ... bei diesen Gesprächen stellte sich dann auch noch zusätzlich heraus, dass die vorletzte Eintragung im Servicenachweisheft "getürkt" war ...

    5. vielen Dank an alle für die Tiops, was wir machen sollen oder was auch nicht ... darum ging es aber nicht ...

    6. es ging von Anfang an nur darum:

    wer kennt dieses Fahrzeug ?

    und wer kann sagen, ob dieses Fahrzeug während der Besitzzeit des 4. Halters, des Kfz-Meisters aus Moers, der in Kevelaer bei Mercedes / smart arbeitet, einen Fronstschaden hatte ...

    und vielleicht kann der/diejenige dann auch noch etwas sagen, wo und wie das Fahrzeug repariert wurde ...

    das zu wissen ist deshalb wichtig, weil der 4. Halter und der Händler, an den oder über den der 4. Halter verkauft hat, sich den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben

    und wenn mir jemand zu diesen Fragen eine gute Info liefern kann und mir diese zur Sicherheit auch schriftlich gibt, zahle ich die 500 Euro

    7. es geht hier nicht darum, über jemanden herzuziehen, sondern um Informationen über kriminelle Machenschaften ...

    wer ein Sercicenachweisheft "tunt" um etwas vorzugaukeln, was tatsächlich nicht so ist, ist ein Betrüger ...

    gleiches gilt für Leute, die ins Blaue hinein oder vorsätzlich Unfallfreiheit und/oder eine falsche Zahl von Voreigentümern angeben ...

    auch wenn heutzutage vieles "normal" ist ... Betrug bleibt Betrug ... und einen Schurken darf ich auch Schurken nennen ...

    8. und jetzt noch eine interessante Info für Alle:

    man muss das Fahrzeug nicht zurückgeben ...

    man kann auch den sogenannten "großen Schadenerstaz" verlangen ...

    das heisst, das Fahrzeug wird auf Kosten des Verkäufers in den Zustand versetzt, den es laut Vertrag haben müsste ...

    natürlich wird er dadurch nicht unfallfrei, aber die Reparatur wird so nachgearbeitet, bis sie absolut fachmännisch ist es keine Reparaturspuren mehr gibt ...

    das Fahrzeug wird rückgebaut auf die Original-Bremsanlage ...

    und für die fehlenden Eigenschaften Unfallfreiheit und 2. Hand gibt es eine Minderung des Kaufpreises ...

    da kann es schnell passieren, dass der Schadenersatz deutlich höher ist als der Kaufpreis ...

    aber das ist nun mal das Risiko des unredlichen Gebrauchtwgenverkäufers


    so, nochmals vielen Dank an alle und wir werden berichten, wie es weitergeht ... schönes Wochenende !

    falls mal Fragen rechtlicher Natur aufkommen, dürft Ihr Euch gerne an mich wenden ... hier oder wie auch immer ... das mache ich fürs Forum und nicht wegen Honorar

    Otfried Jost


    Zitat:

    auch wenn heutzutage vieles "normal" ist ... Betrug bleibt Betrug ... und einen Schurken darf ich auch Schurken nennen ...


    Da es dem Anschein nach, bislang aber an den nötigen Beweisen mangelt, um dem hier genannten KFZ Meister diese Straftaten zu beweisen, ist er kein Schurke/Betrüger und nicht weniger schützenswürdig als jeder andere hier auch.
    Dies sollte doch gerade einen erfahrenem Juristen klar sein.
    Darüber hinaus denke ich (auch ohne 29 Jahre in dem Sektor) ist es recht unwarscheinlich hier jemanden zu finden. Wie wird denn jemand der einen Schaden an seinem Auto hat und selbst in einer KFZ Werkstatt arbeitet die Reparatur durchführen lassen? Richtig, in ca 99% der Fälle wird diese Person den Wagen selbst instandsetzen oder für Karosserie- und Lackierarbeiten einen guten Kollegen/Freund um Hilfe bitten. Bei einer solchen Konstellation dürfte es schwer werden jemanden zu finden, der Aussagen möchte (klar kann man dies nicht ganz ausschließen).
    Es ist schön, dass es Menschen gibt, die mit viel Aufwand für Gerechtigkeit kämpfen, aber man kann es auch übertreiben (damit meine ich die hier erfolgte namentliche Nennung).


    Zitat:


    Es ist schön, dass es Menschen gibt, die mit viel Aufwand für Gerechtigkeit kämpfen, aber man kann es auch übertreiben (damit meine ich die hier erfolgte namentliche Nennung).


    Also ich muss gestehen, ICH hätte es nicht anders gemacht, wenn es mir persönlich so passiert wäre - so muss man auch mal denken!

    Die feine Art ist es nicht, da stimme ich dir zu. Aber gerade auch weil es recht unwahrscheinlich ist, jemanden mit passenden Infos zu finden, möchte man ja gerade alle Mittel ausnutzen.
    Die Verärgerung über so eine Aktion mal dahingestellt.

    ICH finde, diese Vorgehensweise ist in Ordnung und HErr Jost bleibt da noch ruhiger, als ich es in so einer Situation getan hätte... ich hätte vermutlich beiden (ehemaliger Besitzer und Händler) "das Fell über die Ohren gezogen" - wer mich versucht um mein teuer verdientes Geld zu bescheißen

    Ist sicherlich Ansichtssache, aber ich find die HErangehensweise soweit noch sachlich und in ORdnung.

    Irgendwer hat da ganz dick Dreck am stecken und versucht ahnungslose Gebrauchtwagenkäufer übern Tisch zu ziehen, das sollte man dabei nicht ausser acht lassen!


    Zitat:

    Wie wird denn jemand der einen Schaden an seinem Auto hat und selbst in einer KFZ Werkstatt arbeitet die Reparatur durchführen lassen? Richtig, in ca 99% der Fälle wird diese Person den Wagen selbst instandsetzen oder für Karosserie- und Lackierarbeiten einen guten Kollegen/Freund um Hilfe bitten


    das ist sicherlich richtig Phil, ich denke da liegt auch gar nicht das Problem.. Was letztlich bemängelt wird ist die arglistige Täuschung (in diesem Fall gleich mehrfach).. und auch wenn der Schaden durch den derzeitgen Fahrzeughalter selbst behoben wurde, so ist er dennoch verpflichtet den Käufer davon in Kenntnis zu setzen.. Was ja nun scheinbar nicht geschehen ist... Ob gutgläubig gekauft oder nicht. Fakt ist es hätte definitiv erwähnt werden müssen (so iwann mal in der Schule gelernt...)

    Natürlich ist es jedem freigestellt Nachforschungen anzustellen. Aber gerade mit Rücksicht auf das Forum eben bitte ohne Namensnennung (wie bisher ja auch geschehen )

    Was ihr per PN schreibt, können wir allerdings nicht nachvollziehen


    Zitat:


    Also ich muss gestehen, ICH hätte es nicht anders gemacht, wenn es mir persönlich so passiert wäre - so muss man auch mal denken!


    Sicher, ich habe früher neben der Schule bei einem Sicherheitsdienst gejobt, da gab es auch ein paar Jungs die für eine große Inkassofirma gearbeitet haben. Wenn mich einer richtig über den Tisch ziehen würde, dann wäre ich wahrscheinlich sogar dazu geneigt mit denen Kontakt aufzunehmen (bevor einer was anderes behauptet, auch die arbeiten legal). Aber nach der Beschreibung verstehe zumindest ich die Situation so, dass nicht wirklich klar ist, dass dieser KFZ-Meister irgendwenn getäuscht hat.
    Des weiteren kann der Händler ja belangt werden, wenn man so deutlich wie hier beschrieben erkennen kann, dass der Lupo mal einen Unfall hatte, dann würde ich mich gar nicht groß um dem letzten im Brief kümmern, sondern mich direkt mit diesem auseinandersetzen. Denn der ist nach dem Gesetz auch dann verantwortlich, wenn der Schaden nicht offensichtlich zu erkennen war. Und in diesem Fall soll der Schaden ja so eindeutig sein, dass man sich fragen sollte, wie ein seriöser Händler diesen nicht bemerken konnte?

    Zitat:

    Irgendwer hat da ganz dick Dreck am stecken und versucht ahnungslose Gebrauchtwagenkäufer übern Tisch zu ziehen, das sollte man dabei nicht ausser acht lassen!


    Richtig, aber die Situation scheint ja so zu sein, dass man da nicht lange suchen muss, bis man einen Verantwortlichen findet...

    Zitat:
    das ist sicherlich richtig Phil, ich denke da liegt auch gar nicht das Problem.. Was letztlich bemängelt wird ist die arglistige Täuschung (in diesem Fall gleich mehrfach).. und auch wenn der Schaden durch den derzeitgen Fahrzeughalter selbst behoben wurde, so ist er dennoch verpflichtet den Käufer davon in Kenntnis zu setzen..

    Da bin ich ganz deiner Meinung, ich wüsste auch nicht, wie man meine Aussage da anders interpretieren könnte.

    Zitat:
    Was ja nun scheinbar nicht geschehen ist... Ob gutgläubig gekauft oder nicht. Fakt ist es hätte definitiv erwähnt werden müssen (so iwann mal in der Schule gelernt...)

    Richtig, habe ich ja auch bereits geschrieben. Ich denke nur, dass es dann doch sinnvoller wäre, man würde sich um den Händer kümmern (jedenfalls wenn die Situation so ist, wie ich sie nach dem Lesen der Beschreibung verstehe). Einen Anwalt dürfte es doch recht leicht fallen, sich von diesem den entstandenen Schaden ersetzen zu lassen, oder nicht?
    Ich jedenfalls frage mich, wieso man hier dann so eine Sache aufzieht? Wenn der Fall so war, dass der Händler ein Fahrzeug, dass für ein halbwegs fachkundiges Auge als Unfallfahrzeug zu erkennen ist, als unfallfrei verkauft hat, dann würde ich die Frage nach dem Verantwortlichen nicht stellen.
    Selbst wenn jedoch wirklich der Händler vom letzten Eigentümer übers Ohr gehauen wurde, warum sollte ich mich dann für den Händler darum kümmern? Dass ist doch allein das Problem des Händlers. Ob und wen dieser wiederrum dafür verantwortlich machen will oder kann, dass wäre mir doch sowas von egal.
    Was ich sagen will, ich versteh dieses Vorgehen nicht. Kann man den Mangel der fehlenden Unfallfreiheit beim Kauf nachweisen ist doch alles klar oder nicht?!
    Ich könnte die Sache mit den 500 Euro nur dann verstehen, wenn man dadurch auch die Möglichkeit hätte, einen um mehr als 500€ höheren Schadenersatz geltend zu machen. (wenn es da eine Möglichkeit gibt, würde ich mich über eine kurze Erklärung wirklich sehr freuen) Ansonsten verstehe ich nicht wieso die Verärgerung gegenüber einen möglicherweise täuschenden Vorbesitzer größer sein sollte, als die gegenüber einem möglicherweise täuschenden Händler (der wohl in beiden Fällen haften müsste).


    @LupoPhil
    ich hab dem zwar inhaltlich nichts hinzuzufügen, aber möchte dir trotzdem mal Dank aussprechen! Für deinen sachlichen Beitrag! DAss wir teilweise unterschiedlicher Meinung in der Vorgehensweise sind, ändert trotzdem nix dran, dass wir hier sachlich diskutieren.

    Ist eigentlich normal, nur in letzter Zeit hier immer weniger aufzufinden, daher sei dies mal hier gesagt

    Wir verstehen uns da


    @phil, sorry hab gestern wohl nur halb konzentriert gelesen.. weiß jetzt grad auch nicht mehr was ich da gestern gelesen hab... lol lag wohl am bier

    Also sry nochmal! ! !


    Ich mache das ganze nun zu !

    Das ist mir zu heiß. Da du dich ja mit dem Recht darüber auskennst, wirst du unsere Hilfe dazu nicht benötigen. Mir ist dieser besagte Lupo nicht bekannt. Was sicher nicht heißt das ihn jemand anderes kennt. Aber selbst wenn, diese Person mit Geld zu verführen darüber eine Aussage zu tätigen, ist schon Krass aus meiner Sicht.

    Daher mache ich diesen Thread zu.

    Gruß
    Wolf


    lupotreff.de
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