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Lupo übers Wochenende kaputt :(

Schon klar, aber das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun. Im Rechtsstreit mit dem Gegner Monate später, fängt kein Gericht bei sowas an, Deine Tachoscheibe einzufordern.



Zitat:

Schon klar, aber das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun.

doch mitunter schon! Wenn die Polizei am "Unfallort" noch deine Fahrerkarte ausliest und sieht dass du z.B. deine Pausen oder Nachtruhezeit nicht voll eingehalten hast, dann gilt man schließlich als total übermüdet (<- Achtung Ironie) !
Und schwupps: schon hat man den Radfahrer nicht mehr richtig wahrgenommen...da wird oft was zusammengereimt


Klar, aber das ist vor Ort nicht passiert... Und wie lange müssen die Karten denn aufbewahrt werden?



Jenso
  • Themenstarter
Jenso's Lupo

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.



habe ich das richtig verstanden ... wenn der junge also einsichtig ist und sagt er sei schuld weil er zu schnell und zu dämlich war dann wäre die sache gegessen ?


Sicherlich völliger Schmuh.
Es geht da um die Einsichtsfähigkeit bzgl. der Gefahren seines Verhaltens. Hier wohl der Gefahren seines Verhaltens im Straßenverkehr... Ich schau nachher mal in den Kommentar...

P.S.
So isses... Die Einsichtsfähigkeit wird im Straßenverkehr widerleglich vermutet bei Leuten über 10 J. D.h., der Jugendliche bzw. sein Vertreter muss die fehlende Einsichtsfähigkeit beweisen, z.B. mit entsprechendem Gutachten. Der Aufwand wird nur bei hohen Schäden wohl betrieben werden...


Zitat:

Klar, aber das ist vor Ort nicht passiert... Und wie lange müssen die Karten denn aufbewahrt werden?

also bei den alten Tacho-Schreibern müssen die Tachoscheiben für die letzten zwei Wochen mitgeführt werden! Außerdem muss mein Chef die Scheiben über mehrere Jahre aufbewahren!
Bei den neueren Fahrzeugen mit digitalem Tacho-Schreiber gibts ja nur noch eine Fahrerkarte, dort werden deine Aktivitäten 360 Tage gespeichert bevor sie überschrieben werden. Zudem wird die Karte regelmäßig vom Chef ausgelesen um die Daten wiederum zu speichern.


@ Jenso: Wirklich sehr ärgerlich was dir passiert ist, vor allem weil sich das ganze jetzt in die Länge zieht und du auf deinem verbäulten Lupo sitzen bleibst bis die gegerische versicherung den Schaden hoffentlich dann irgentwann mal begleicht. Zum Glück ist er ja noch fahrbereit, auch wenns blöd aussieht; aber sonst hättest du ja als vermeindlicher Verursacher vorläufig ein richtiges Problem.
Ich drück dir die Daumen das du aus der Sache gut rauskommst und das du bei der Reperatur keine Kompromisse eingehen musst aufgrund des "hohen Alters" des Lupos und des damit verbundenen niedriegen Listenwert :(


Jenso
  • Themenstarter
Jenso's Lupo

der ist schon wieder fertig seit letzten dienstag
der war nicht mehr fahrtüchtig, bzw. ich bekam das fenste rnicht mehr hoch, also musste der repariert werden. meine versicherung hat das jetzt erstmal bezahlt und holt sich das nach der verhandlung von der gegnerversicherung wieder, wenn ich den schuldfrei gesprochen werde ... ansonsten heißts für mcih von 100 auf 140%, 2jahre probezeit mehr und 300€ selbstbeteiligung zahlen ... ich freu mich ja so *achtung: mega ironie*


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