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tja bloß dass es inzwischen auch ärzte gibt die das nicht mehr so einfach machen. bin auch nach meinem unfall zum arzt gegangen und er wollte mich nicht krank schreiben. tja und nun? es gibt ein paar instanzen vorm richter.
naja ich würde sagen, wir belassen es jetzt mal dabei. jeder muss selber wissen, was er macht....
2 Anmerkungen:
Die Sache mit den Versicherungsprämien ist leider ne Katze, die sich in den Schwanz beisst. Rechnet man möglichst sparsam ab, zahlt man leider nur Prämie und nur der Rest kriegt im Schadensfall etwas zurück. Am ärgerlichsten ist es, wenn man mal selbst nen Bagatellschaden verursacht und der dann von der Gegenseite so hochgeschraubt wird, dass an ihn nicht mehr guten Gewissens zurückkaufen kann.
Insofern bin ich dazu übergegangen, das auf legalem Wege Maximale rauszuholen. Wenn der Gegner dann über seine Vers-Prämie heult, kann man ihm immer noch etwas spenden, aber erst mal das Geld besser in der Hand haben.
Die Versicherungen sind zudem größtenteils dazu übergegangen, dem Anspruchsteller durch bewußte Täuschung in großem Stil (inkl. Erfinden von BGH-Urteilen) berechtigte Ansprüche abzuquatschen. Bei vielen wirkt es offenbar.
Fiktiv abrechnen kann man außer bei bestimmten Totalschadenkonstellationen immer voll, da ist es egal, welche Teile hinterher verbaut werden. Lediglich die MwSt. entfällt in der nicht angefallenen Höhe. Das heisst aber auch, dass man sie natürlich für die wirklich verbauten Teile ansetzen kann, soweit sie angefallen ist. Letzteres vergessen leider auch viele Anwälte gelegentlich.
HWS halte ich für nicht immer zielführend. Das wird heutzutage restriktiver gehandhabt als früher.
Für nen blauen Fleck gibts aber auch Schmerzensgeld, wenn er entsprechend lange wehgetan hat.
Viel Spaß beim Abrechnen.
P.S.
Unfallpauschale von 20 Euro nicht vergessen.
also ich weiß ja nicht wo du versichert bist aber wir erfinden mit sicherheit keine Urteile. und ich habe ja schon erwähnt dass man die MWSt bei fiktiver Abrechnung nicht ausgezahlt bekommt, da ja auch keine angefallen ist.und ich wäre mir auch nicht allzu sicher dass du sie bekommst wenn du nachträglich i-welche Stoßstangen kaufst.wie gesagt, du bekommst das wiederherstellen des vorherigen zustandes bezahlt und nicht das tuning außer du klärst das VORHER mit der versicherung.aber wenn man stoßstangen selbst anbauen kann müsste eine fiktive abrechnung auch reichen, weil die vw preise hoch genug sind, das netto reicht um sich ne neue beliebige stoßstange zu kaufen und lackieren zu lassen und dann selbst zu verbauen.
aber wie gesagt klär das mit der versicherung. damit müsstest du am weitesten kommen.
Wer mir nicht glauben will, lässt es eben. Mir soll es recht sein, wenn die Vers. mal bei jemandem sparen kann.
Nur nebenbei:
1. Es ist egal, wo ich versichert bin, denn wir reden hier vom Verhalten der gegnerischen Versicherung. Das die Vers. bei nem Kaskoschaden, wo sie an Dir mitverdient, ev. etwas fairer ist, ist nicht ganz falsch.
2. Wenn man irgendeinen Müll auf dem Schwarzmarkt ohne Rechnung kauft, kriegt man dafür natürlich auch keine MwSt.
Der Hinweis bzgl. des "Absprechens" mit der Versicherung ist völlig nutzlos in der Konstellation als Geschädigter. Wenn man irgendwo Zweifel aufkommen lässt, wird die Versicherung die Zweifel natürlich auch haben.
noch mal im klartext: ich arbeite für eine versicherung! und eine versicherung kann auch an nem geschädigten sparen.ich will von dir auch nicht wissen wo du versichert bist, sondern nur mal anregen dass du mal darüber nachdenkst ob du da bleiben willst wenn die offensichtlich dubioses aktionen fahren.das problem ist einfach nur, dass versicherungen von vornherein schon als böse buben betrachtet werden und folglich die komunikation zu kurz kommt.wenn die leute mal anfangen würden in nem richtigen ton miteinander zu sprechen würden beide parteien wesentlich weiter kommen.also nochmal:
wenn du als geschädigter mit der gegnerischen versicherung sprichst und denen klar machst das es für sie günstiger kommt wenn sie dir deine wunschteile bezahlen als wenn du zu vw gehst, besteht ne relativ große chance dass sie zusagen.und von dubiosen schwarzmarkt-teilen rede ich nicht.sondern von nicht-originalteilen dessen rechnung du nach einer fiktiven abrechnung einreichst um die mwst ausgezahlt zu bekommen.da ist nicht gewährleistet, dass du diese auch bekommst.
Es ist mir schon klar, dass die Versicherungen gerne trennen wollen: entweder fiktiv ohne MwSt. oder normal mit MwSt.
Das Gesetz gibt das aber nicht her und es gibt auch keine obergerichtlichen Entscheidung, die das Gesetz entsprechend einschränkt.
Im Klagefall kommt man damit aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch. Das war bisher aber nicht nötig, da die Vers. das bisher in meinen Fällen immer auch eingesehen haben, wenn man Ihnen das erzählt hat. Der Streit entbrennt traditionell eher um zu veranschlagende Werkstattsätze und die Höhe der Gutachterkosten.
Ob die Reparatur "fachgerecht" ist, spielt nur im Rahmen der "130 % Regel eine Rolle".
Wie schon gesagt, die Probleme hatte ich nie mit meiner eigenen Vers., da ich dort natürgemäß nicht Geschädigter bin. Allerdings weiss ich natürlich, dass besonders diese Vers. bevorzugt aussichtslose Gerichtsverfahren provoziert, um Anspruchsteller einzuschüchtern. Habe selbst im Referendariat schon genug derartige Urteile geschrieben. War ne Zeit lang an nem Gericht, wo diverse KFZ-Vers. ihren allg. Gerichtsstand haben. Insofern habe ich einen gewissen Überblick.
Wer es nicht glaubt, schaue mal hier nach:
www.captain-huk.de
Da sind ne Menge Maschen aufgezeigt, nicht nur von der HUK. Letztere sind nur vor Gericht besonders penetrant.
ich will jetzt keinen vor den latz treten aber die HUK ist ja für ihre "besondere Zahlungswilligkeit" bekannt.da wollte ich weder gerne geschädigter noch versicherungsnehmer sein.die sind zwa günstig aber zahlen nicht gerne und wenn dann sehr spät.
aber das ist hier ja auch das falsche thema und ich glaub wir lassen das mal
wir können ja nen threat eröffnen der lautet: 'Versicherungen: Probleme und deren Lösung'