Hab mich grade mal im I-net etwas schlau gelesen.
Es gibt wohl keine eindeutige angabe ab wann man von einem Unfallwagen spricht.
Die einen sagen, ab einem schaden von 500€, der nächste sagt, wenn das Problem nicht durch einfaches austauschen von teilen erfolgen konnte, und der letzte schreibt wieder irgendwas offtopic
also da du ihn verklaufen willst, würde ich an deiner stelle ihn ganz normal Anbieten und dem Interessenten bzw. Käufer sagen was war und was gemacht worden ist. Am besten im Kaufvertrag vermerken damit du auf der sicheren Seite bist. Verschweigen geht meistens in die Hose und kann ziemlich teuer werden für dich.
Querlenker kaputt?
Oha... da musst du auf jeden Fall ran und
nachharken ob das sein kann.
Wenn der versuchte Versicherungsbetrug durch geht musst du gar nichts zahlen!