Ich habe nochmal nachgedacht:
Meiner Meinung nach wär das neue Getriebe wohl zulässig, hätte aber vom TÜV eingetragen werden müssen.
Naja, beim Kauf von Privat wird man den Verkäufer kaum zur Verantwortung kriegen, wenn der etwas geschickt ist.
@orule Beim Händlerkauf sieht das anders aus, allerdings nicht mehr, wenn mehr als 2 Jahre drüber ins Land gegangen sind.
Beschleunigung wird natürlich schlechter.
hmm okay dann ist das schon zu lange her naja...
die bschleunigung gefällt mir sher gut wäre ja sogar schade wenn se shclehcter wird...dachte das wäre vllt nich so weil man nich mehr so früh schalten muss und dadurch wieder zeit spart...
wird eh zeit für nen größeren motor
Also ich find das trotzdem alles ´n bischen scheiße !
Wäre ja das gleiche, wenn man sich ´n Porsche kauft, weil man davon ausgeht, dass der 300 fährt und stellt dann fest, dass da ´n Opel - Motor drin ist und das ding nur 150 fährt.
Wenn ich mir also einen Lupo mit 75 PS kaufe gehe davon, dass der 170, 180 oder so geht. Und wenn dann bei 150 Schluss ist, ist das ja nicht was ich eigentlich wollte.
Dann hätte ich mir gleich die 50 PS - Mühle für deutlich weniger Geld kaufen können...
Naja das Drehzahlniveau aufer Bahn würd mich Nerven bei Reisegeschwindigkeit 140. dafür kannste ja nen lämngeren 5. einbauen. Mir is Beschleunigung persönlich auch wichtiger als Endgeschwindigkeit... Raser sind doof .... Und ja die Tüv Kiste ist nicht unerehblich, normal muss sowas Eingetragen werden, weil unter anderem parameter wie Abgasnorm duch das höhere Drehzhalniveau bei gewissen Richtgeschwindigkeiten verändert werden. Also 100% Zulässig ist es jedenfalls nicht einfach nen kürzeres Getriebe zu fahren !
Generell gilt, länger ja, kürzer nein !
so hab mich jetzt nochmal schlau gemacht bei vw... is wohl das 1.0er getribe drin was auch die beschleunigung erklärt und die endgeschwindigkeit und das fahrgeräusch
ist aber auch ohne eintragung absolut zulässig!
"Länger ja" halte ich für falsch. Das Auto wird damit ja u.U. schneller...