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TÜV Eintragung

^^ somit ist die Eintragung aber nicht korrekt es muss alles mit angegeben sein



Es muss auf jeden fall Eingetragen werden.
Alles andere ist nicht zulässig.

Gruß


Zitat:

Es muss auf jeden fall Eingetragen werden.
Alles andere ist nicht zulässig.


ICH WAR BEIM TÜV, HAB BEZAHLT UND EINTRAGEN LASSEN. Soll sich im Fall der Fälle die Rennleitung an den TÜV wenden. Ich bin meinen Pflichten nachgekommen. Kein Mensch kann von mir verlangen, dass ich weiß, was der TÜV alles reinschreiben muss. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Kunde dem Tüv erklären muss, was der zu tun hat.



^^ Richtig , nur ob es dir die Rennleitung so abnimmt steht auf einen anderen Blatt !
Ich denke mal denen ist es genauso egal wie dir ! Und wer am ende den kürzeren zieht wissen wir ja alle


So! Hab mich mal schlau gemacht. Ein Bekannter von mir ist bei der Rennleitung, dem hab ich das mal geschildert.
Kein Autofahrer kann für fehlerhafte oder ungenügende Eintragungen belangt werden, weder durch Bußgelder noch im Extremfall durch Stilllegung. Das einzige, was angeordnet werden kann, ist eine Vervollständigung bzw. eine Berichtigung der Eintragung durch die Prüfstelle. Dies muss kostenlos von der Prüfstelle, die die unvollständige Eintragung gemacht hat, erfolgen.


Genau so schauts aus.
Nicht umsonst lassen wir es ja vom TÜV eintragen. Weil wir ja in dem sinne keine Ahnung haben.
Ansonsten könntn wir ja alles selbst eintragen.

Gruß Julien


Zitat:

Bei mir steht sogar die KBA - Nummer mit drin, wenn ich mich nicht irre...


Bei mir auch. Ich denke die ist auch ausschalggebend, da ein Polizist oder auch ein Tüvprüfer ja schlecht alle Felgennamen/Marken im Kopf haben kann.


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