Zitat:
Jungs,
macht wat ihr wollt.
Gruß !
@Julien: Wenn man das liest, was Du aus dem Gutachten zitiert hast, dann würde ich sagen, Du hast recht. Ohne Eintragung geht nix.
Aaaaaber: Du hast da den wichtigen Passus aus der Auflage A02 einfach weg gelassen!
"Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Das wiederrum bezieht sich auf die ABE. Und die sagt:
"...ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße (195/40-16er stehen drin!), sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich (!), eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen."
...was anderes hat doch Ezzen nicht vor oder irre ich mich?!
Ehrlich gesagt hätte ich es auch nicht für möglich gehalten, dass 16-Zöller einfach so (mit ABE) auf einem Lupo passen und habe herzlich gelacht. Aber man sieht - es geht...
Grüße an die Fangemeinde
wieso sollen 16-zöller mit ABE so unrealistisch sein. ob ich jetzt 14-zöller mit 185/55er, 15-zöller mit 195/45er oder 16-zöller mit 195/40er fahre, die dimensionen sind doch immer fast die gleichen... gibt nen haufen 16-zöller mit ABE,.borbet, brock, aluett etc.
die meisten machen halt noch was am fahrwerk, dann ist das eh alles hinfällig