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GTI Ansaugbrücke auf 1.4 16v / Abgasrückführung abklemmen

_Luca_
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_Luca_'s

Moin,
ich bin grade dabei meinem Slalom Lupo ein bisschen mehr Leistung einzuhauchen und habe dazu ein Paket bestehend aus GTI Ansaugbrücke, große Drosselklappe (größer als GTI), große Einspritzdüsen (auch größer als GTI) und die passende Einspritzleiste gekauft.
Jetzt beim Einbau musste ich leider feststellen dass die GTI Ansaugbrücke nicht mit dem AGR System des 1.4ers zusammenpasst. Jetzt natürlich meine Frage: Kann ich die Abgasrückführung abklemmen bzw. einfach ein kleines Rohr unter das Auto legen um das Problem zu beheben oder braucht der Motor die Abgase damit das errechnete Mischungsverhältnis noch passt?
MfG Luca



Hallo,

habe zufällig diesen Thread gelesen. Das "Abklemmen" der Abgasrückführung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Gleichzeitig, durch den erhöhten Schadstoff-Ausstoß ..... ist bei der Hauptuntersuchung genau zu messen, wird die Schadstoff-Klasse nicht mehr erreicht. D.h. Steuerhinterziehung. Und letztlich ist dies keine Ordnungswidrigkeit sondern ein Straftatbestand. Ich denke, dass die TÜV alsbald auch die Prüfung der AGR verbindlich vornehmen muss, da etwa 4,5 Mio. Fahrzeuge in Deutschland an der AGR manipuliert sind. So die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem VW-Skandal.

Die Abgasrückführung senkt im Wesentlichen die Stickoxide, NOx. Aus den Abgasen wird durch ein ventilgeregeltes System ein ganz bestimmter Teil des Abgases abgezweigt und dem Ansaugbereich zugeführt.
Die Auslösung der Abgasrückführung wird durch das Steuergerät der Einspritzanlage zu einem elektrisch- mechanischem Ventil vorgenommen. Jede mögliche Ventilstellung wird durch Regelimpulse hergestellt.

Ob die AGR bei der von Dir vorgesehenen Konstellation noch einwandfrei funktioniert, wage ich zu bezweifeln. Steuergerät, AGR-Ventil, Leitungen ( " kleines Rohr " ) sind auf den Verbrauch, letztlich das Abgasverhalten des 1,4 L -Motors exakt abgestimmt.

Auch ist bei der Leistungserhöhung die Dimensionierung des Katalysators zu berücksichtigen. Er würde ganz sicher überhitzt werden und dann Schaden nehmen und letztlich einen Motorlauf verhindern. Weiterhin ist zu beachten, dass die Abgasmenge sich durch die Umbauarbeiten deutlich erhöht ... fassen dies die Abgasrohre und die zwischen geschaltete Töpfe ? .

Und letztlich sind diese Umbauarbeiten vom TÜV abzunehmen. Auch die Polizei sieht mit einem Blick ob etwas verändert wurde.
Sollten dann noch mehr Leistung erzeugt werden, spielt die Kfz-Versicherung noch mit, höhere Beiträge. Wenn die Leistungserhöhung nicht legalisiert wurde ist auch noch der Versicherungsschutz komplett weg.

Diese Auswirkungen können selbst bei kleineren Unfällen richtig Geld kosten.

Ohne vorherige TÜV- Versicherungs-Befragung würde ich dies Deinem Sohn nicht zu muten. Weil er die ganze Verantwortung trägt.

Jürgen M


_Luca_
  • Themenstarter
_Luca_'s

Moin,
wenn du meine Frage aufmerksam gelesen hättest wüsstest du das ich von meinem Slalom Lupo gesprochen habe. Hierbei handelt es sich um ein Rennfahrzeug welches nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren wird. Dementsprechend ist die Gesetzesbelehrung in diesem Fall nicht zielführend, gebe ich dir aber grundsätzlich mit recht wobei gefühlt 90 der Autos mit AGR System eh quasi ohne AGR fahren weil es defekt oder verstopft ist. Es geht hierbei aber um die reine technische Umsetzbarkeit und ob es dann im Endeffekt eine Mehrleistung nach sich zieht.
Zu deinen Bedenken was die Abgasanlage angeht kann ich dich beruhigen, der Katalysator ist ein 100 Zellen Metallkat speziell für den Motorsport und könnte die Hitze locker ab und auch die Abgasanlage wurde komplett geändert und kann die Abgasmenge locker fassen.



Hallo,

Ich konnte nicht wissen, dass ein sogenanntes Slalom-Fahrzeug nicht angemeldet wird und das es ein Rennfahrzeug ist. Da gibt es anderen Foren für. Dann hast Du ja soviel Fachwissen, dass Du das Forum nicht benötigst. Hier im Forum geht es um zugelassene Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen.

Wenn die AGR nicht mehr funktionsfähig ist, geht die AGR-Kontroll-Leuchte auf Störung, leuchtet oder später blinkt sie Dich an. Das ist immer der Fall, solange abgasrelevante Fehler vorliegen und nicht beseitigt werden. Wie man dies strafrechtswidrig außer Betrieb setzt, erfordert es nun mal ausführliche Belehrung.

Manipulationen, sind nun mal strafbar. Und hier im Forum wird wohl niemand sein, der strafrelevante Auskünfte, auch für Rennfahrzeuge öffentlich abgibt. Dies zeigt es schon, das Dein Thread schon fast 14 Tage alt ist und niemand eine Antwort zum technischen Problem gegeben hat. Können tun dies sicher einige hier im Forum und auch ich.

Es ist ja nicht so, dass man das nicht will, vom Gesetz her sind mir auf jeden Fall diesbezügliche Auskünfte zu geben, untersagt.

Jürgen M.


Grundsätzlich stimmt die Luftmenge schon nicht mehr, weil eine andere Drosselklappe verbaut wurde. Entsprechend sind Kaltlaufverhalten und Volllast bescheiden und in der Regel viel zu mager.

Wenn dann solltest Du auf ein frei programmierbares Steuergerät wechseln und das AGR abklemmen / blindlegen.


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