Eigentlich meinte ich den Kerl ausm Pageforum. Der keinen Tüv bekommen hat. back
gruß
Billy
aso....hehe...
Ich bin so Informiert: Das sidn alles Regeln und keine Gesetzte. Gesetzte sind das Feste Bauteile wie Achsen, Ölwanne Auspuff 7 cm Bodenfreiheit haben müssen: Stoßstangen iss egal.
7cm?
Also ich weiss von einem grün-weissen, dass die Räder nirgends schleifen dürfen und halt die Lichtkante von 50cm!
Hab cih so gehört ja ... kA
Zitat:
Ich bin so Informiert: Das sidn alles Regeln und keine Gesetzte. Gesetzte sind das Feste Bauteile wie Achsen, Ölwanne Auspuff 7 cm Bodenfreiheit haben müssen: Stoßstangen iss egal.
die dekra hat es top beschrieben:
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durchlesen, verstehen, anerkennen.
die gesetzlich zulaessige tiefe ist ein gummiparagraph.
wenn die polizei dir n block von 80 cm breite und 11 cm hoehe hinlegt und du kommst net drueber, koennen sie dir im extremfall die fahrbarkeit des autos absprechen und du hast dann ziemlich aerger.
ist aber eher der seltene fall. da steckt viel ermessensspielraum drin.
meiner hatte in den besten zeiten an getriebe und endtopf ca. 5 cm bodenfreiheit, an den schuerzen vorn und hinten ca. 7-8 cm.
war eingetragen, aber natuerlich ein latentes risiko.
bin aber ueberall mit der tieferlegung hingekommen, wo ich wollte.
also nie "auffaellig" geworden.
gruss,
tom
Zitat:
wenn die polizei dir n block von 80 cm breite und 11 cm hoehe hinlegt und du kommst net drueber
ist auf einem vw-treffen ueber einige jahre praktiziert worden.
das ergebnis war, dass die "schicken" autos dieses treffen ab da gemieden haben und sich die polizei irgendwann dann doch zurueckhaltender gezeigt hat.
gruss,
tom
ich hatte noch nie probleme mit der polizei und ich hab echt sehr wenig bodenfreiheit.
tiefer geht nicht mehr. danach ist er absolut nicht mehr fahrbar!
gruß
olli