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Böser Blick

gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Aber irgendwann schmeckt das auch

    das nennt man dann "schoensaufen".

    gruss,
    tom



    so jetz mal aufn punkt.... sind die dinger jetzt erlaubt oder nicht?

    ich hab meine haube verlängert.. bin zum tüv gefahren da haben die mich ausgelacht jo und jetz liegt die scheiss haube aufn schrott...

    ich fand die haube ja mal so übel und jetZ? jetzt is aus der haube vllt ne neue gabel oder n messer geworden... viel geld dafür das der tüv mich doof auslacht...

    ich wills aber wieder wagen weil irgendwie alle damit rumfahren dürfen nur ich nicht?

    deswegen die frage is die kacke erlaubt oder verboten und wenns erlaubt ist wie tief darf ich gehn?


    @Maro..
    also du solltest erst zum tüv fahren mit denen erarbeiten wie weit die dir das eintragen und den BB dann machen ..dann ist das auch tüvig ..

    tüvig ist es so lange bis der BB den Lichtkegel berührt .. als grobe faustformel ..aber keine garantie ...



    gelöschtes Mitglied

      genau.
      wieder mal gegen die kardinalsregel verstossen und fuer blechdosen gesorgt.

      erst tuev - dann bauen!

      am besten zeichnest dir ne pappschablone, wie es werden soll, gehst damit zum tuev, schnibbelst mit dem dran rum, bis er sein ok gibt, laesst dir die schablone von ihm abzeichnen und gehst mit der schablone zum karosseriebauer, der dir das genau so machen soll an deiner haube.
      danach wieder zum tuev, eintragen lassen und dann ab zum lackieren.

      dann kann eigentlich nix schiefgehen.

      gruss,
      tom


      werd ich mal tun


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