Ich hab ja auch noch eine zweite wenns ist dann bau ich eben auch hin und her wenn es dem tüv nicht passt ! will ja eh nur das hintere kennzeichen versetzen
Zitat:
ich habs ja auch vorn und auch hinten nach rechts versetzt.. polizei und auch tüv -> nein :(
So war grade mal kurz bei Tüv / Dekra und habe mal so nen
Hampelmann gefragt ... der hat mich ganz komisch angeschaut ...
Vorne 20cm von der Unterkante bis zum Boden ,
hinten 30cm ... und auf die Beleuchtung achten ...
hinten nur mittig es sei denn es gibt ne Ausnahmeregel für
das Auto
vorne und hinten darf es einen besitmmten +/- Winkel nicht über oder unterschreiten
Nach STVZO § 60 gibt es keine zwingende Vorschrift, dass das Kennzeichen mittig sitzen muß. Es ist nur ein Sichtwinkel von 30 Grad bzgl. der Fahrzeugmitte nach links und rechts einzuhalten. Das Kennzeichen darf maximal 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Weiterhin darf das Kennzeichen nicht über die Fahrzeugbreite hinausreichen. Natürlich darf ein Kennzeichen auch niemanden gefährden.