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Antwort auf Getriebeschaden nach Simmeringreparatur,Inspektion

# - heute - 05:46:13Hallo Elly

Das ist ja nicht so schön, was Dir da passiert ist.

Soweit ich weiß, reicht es, wenn man den Mangel innerhalb der Garantiezeit anzeigt. Bei Gewährleistungen sieht es wieder ganz anders aus!
Der Werkstatt ist der Zeitpunkt des Schadens egal. Denn nach wie vor bekommen die ihr Geld, ob von Dir oder von der Versicherung mit oder ohne Eigenanteil.

Fraglich ist, ob die genannte Garantie überhaupt einen Getriebeschaden abdeckt. Ich stand auch schon mal vor der Entscheidung eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Nachdem ich mir durchgelesen habe, was die Garantie alles NICHT leistet, habe ich mich dagegen entschieden
Außerdem winden sich Versicherungen immer wie ein Aal, wenn es um Leistungserbringung geht
...und wenn ich mich recht erinnere, wird nur der Preis des defekten Teils bezahlt, nicht die Arbeitsleistung bei der Instandsetzung (beim Getriebe kommt schon was zusammen - auch die Kupplung sollte ersetzt werden).

Ich würde aber sagen, die Antwort auf Deine Fragen findest Du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherungsunternehmens. Andernfalls würde ich mal einen Juristen befragen, der sich damit auskennt.

Grüße
Martin
 
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