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Ebayaffen...

Andy87
  • Themenstarter
Andy87's Arosa

Hy, da mir langweilig war, hab ich n bisschen in Ebay rumgestöbert.

Da fällt mir doch glatt ein Angebot auf, dass komplett von mir geklaut worden ist. Bild wie Text, genau gleich übernommen. Da mir das jetzt schon öfters aufgefallen is, hab ich dem Verkäufer eine nette E-mail geschickt, dass ich es eine Frechheit finde, meine alte Auktion genau gleich zu übernehmen.

Eine Antwort kam prombt zurück, dass er sich belestigt und bedroht von mir fühle und wenn ich ihm nochmal schreibe, dass er rechtlich gegen mich vorgehen will?!

häääöö was geht n jetzt ab hab ich gedacht

So und da ich jetzt ein ziemlich großer Assi bin haha...will ich gegen ihn vorgehen. Ich weiß das ich im Recht bin, da es mein Bild und mein Text ist und ich das auch beweisen kann.
Jetzt an euch, was kann ich genau machen? Kann ich auch als privat eine Geldstrafe verlangen?

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen, dass ich den halbstarken Affe richtig dran bekomm=D



des weiß ich net, aber du kannst es ebay melden und die auktion von ihm wird umgehen gestoppt. ich meine er darf sich sowas 3 mal erlauben, dann wars dass für ihn. eseidenn er meldet sich neu an.


Andy87
  • Themenstarter
Andy87's Arosa

naja ich hab sowas ähnliches im ebayforum gelesen. da schilderte einer das problem, dass er ein bild geklaut hat und jetzt ne rechnung von 700€ bekommen hat und was er jetzt tun könnte. ihm antwortete jeder, dass er die 700€ zahlen muss, da er keine chance hat!



cool. verkaufe auch viel im ebay.
hoffentlich werden mir meine bilder geklaut.


Hi Andy,

das Zeitalter der Unbezahlbaren Digicams ist vorbei. Verkäufer lassen es sich viel Geld kosten Aussagefähige Fotos von der ware zu erstellen.

Bei geklauten Fotos wird das wie folgt berechnet , pro Tag Auktion 15 € zuzüglich Bearbeitungsgebühr, kann mal ohe Auwand 300 €in Deine Lupobörse bringen. Ich weiß nicht genau ob Du die Bilder mit Signatur schützen musst, zumindest musst Du nachweisen das es Deine sind, sollte kein Problem sein. Einfach Kopie der Auktion machen, den Sachverhalt "Geistiges Eigentum" bei Ebay melden und innerhalb weniger Stunden ist das Angebot erst mal beendet! Du läst Dir im Vorfeld die Mitgliedsdaten geben und machst eine Aufstellung der Kosten, mit der Aufforderung, diese innerhalb 7 Werktagen zu erstatten. Wenn das geklappt hat, lasse ich mich zu einem Getränk einladen. Das hier sind Tatsachen, ein Freund hat ein Foto einer Münze Kopiert, nach 9 Tagen wurde die Auktion beendet, 5 Tage später kam die Rechnung, der Anwalt hat eine Zahlung angeraten, es gibt Händler die leben davon.....

Gruß Werner

Ich halte beide "macharten" für scheiße , aber manche lernen erst so, ich würde mich als Bilderdieb ganz ruhig verhalten!


Andy87
  • Themenstarter
Andy87's Arosa

Darf man Fragen was dein Kumpel an Strafe zahlen durfte? Darf ich auch als Privat eine Rechnung stellen oder geht das nur wenn ich ein Geschäft habe?

Du, ich reagier nur so, da ich es krass find, was er mir geantwortet hat...ich habe ihn belästigt und bedroht hahaha


300 Doppelmark!
Ich würde mal bei Ebay lesen, kenne Deine Auktion nicht ob das nur so ein Handyfoto ist oder schn etwas ordentlichches mit Details, auf denen mann auch erkennen kann das es von Dir ist.
Auch Dein Aufwand wäre zu entschädigen......auf jeden Fall die Nummer bei Ebay melden! Die Auktion ist beendet-Garantiert, mir würde die Düse gehen, wenn ich mal von anderen lese was die Zahlen, wie gesagt 300€ ist wenig!
Gruß, der selber Knipser: Canon EOS 450D...Werner


Andy87
  • Themenstarter
Andy87's Arosa

nein es war schon ein richtiges foto. man erkennt auch das es bei uns im hof is. vorallem müsste ich meine auktion noch in ebay drin haben.

ich hab ihm jetzt mal ne chance gegeben, sonst pisst der affe sich noch in die hose. er hat die möglichkeit die auktion bis morgen abend 20 uhr zu löschen. hab ihm auch den tipp gegeben, dass er sich ja mal informieren kann, was auf ihn zukommen kann.

nicht das ich nix zu tun hätte, aber es geht mir ums prinzip, dass ich mir mühe mach mit bilder machen und texten schreiben und einer kommt der das einfach kopiert.


Ich persönlich finde die Sache lächerlich, auch wenn der TE im Recht sein mag. Meiner Meinung nach basiert der Erfolg des Internets auf der Tatsache, dass man unproblematisch und sanktionslos Sachen von anderen "klauen" kann und selbst für andere Dinge verwenden. Dass das Netz langsam nicht mehr dieser "rechtsfreie" Raum mit eigenen Regeln ist, finde ich bedauerlich. Meiner Meinung nach überwiegen die Nachteile für alle Beteiligten, wenn solche Lappalien nach Recht und Gesetz bewertet werden.

Was der TE hier will, ist eine kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung inkl. Schadensersatz.
Hierbei handelt es sich um einen Spezielmaterie, die auch vielen Rechtsanwälten nicht im nötigen Detail geläufig ist. Lies Dich erstmal schlau, z.B. unter [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Schadensersatz wird i.d.R. bei solchen Fällen in Form einer fiktiven Lizenzgebühr abgerechnet.

    Selbstverständlich kann der TE eine sog. Eigenabmahnung erstellen. Diese hat jedoch Nachteile:
    1. Er kann keine Kosten für die Erstellung der Abmahnung verlangen. Das kann nur der RA.

    2. Die gerichtsfeste Formulierung einer solchen Abmahnung und das richtige weitere Vorgehen ist nicht jedermanns Sache und birgt dirverse Fallstricke, die vielen Rechtsanwälten nicht ausreichend bekannt sind.

    3.
    Eile ist geboten, da der Erfolg einer späteren einstweiligen Verfügung u.a. von der Dringlichkeit abhängt. Wenn die Abmahnung erst Monate später kommt, wird die Sache möglicherweise als nicht mehr dringlich angesehen. Empfehlenswert ist im Zweifel, die EV beim LG HH zu beantragen, da die das nicht so eng sehen mit der Dringlichkeit. Da sind bei den Ebay-Sachen zwar die Streitwerte nicht so hoch, aber man kommt wenigstens zum Zuge.

    Eine EV kannste mit dem nötigen Sachverstand auch noch so beantragen, spätestens im Widerspruchsverfahren herrscht dann aber Anwaltszwang.

    Wendest Du Dich an einen RA, sollte es ein Spezi für Urheberrecht/gewerbl. Rechtsschutz sein. Dir sollte klar sein, dass solche Leute richtig Geld nehmen.

    Bedenke, dass die in solchen Fällen häufig zuständigen Spezialkammern dich und deinen Anwalt anders behandeln als in normalen Zivilsachen. Das ist ein Spezialgebiet und Anfängerfehler werden ohne große Vorwarnung gnadenlos genutzt, um dich kostenpflichtig platt zu machen, insbesondere dann, wenn erkennbar ist, dass es ums "Prinzip" geht.

    Auf jeden Fall nen teures Hobby.

    Viel Spaß.



  • Hi Olaf,
    was ich von solchen dingen halte habe ich gestern gepostet.
    Ich bitte nett, die Bilder auszutauschen oder die Auktion zu beenden.
    Wenn der spezi pazig wird...lasse ich die Auktion beenden.
    Was mir sauer aufstösst, das drittklassige Rechtsanwälte mit so etwas Geld verdienen. Sorry aber den nachsatz kann ich mir auch nicht verkneifen, bei Kindermördern sehe ich das genauso, siehe "Geffken"
    Kleiner schlenker aber, ich empfehle Augenmass.
    gruß Werner


    Andy87
    • Themenstarter
    Andy87's Arosa

    jetzt behauptet der spacken tatsächlich, dass er die bilder und texte selber gemacht hat. alder schwede so einen könnt ich grad umtreten. da werd ich aggro alder schwede


    Locker bleiben, gib mal einen Tipp auf die Auktion, schaue sie mir mal an. Wenn Du beweise hast, meldung an Ebay, die Auktion ist beendet, das halte ich auch für genug!
    Augenmaß, der klügere gibt nach.....
    Gruß Werner


    Ich habe in der Schule Rechtskunde....Du kannst auf jeden Fall gegen ihn Vorgehen "Datenschutz" TB- SV muss erfüllt sein also Sachverhalt ...Ich hab n Stalker gegen den ich vorgehen will....


    @yumi
    Der Kausalzusammenhang zwischen Deinem Rechtskundeunterricht und der Verfolgungsmöglichkeit von Urheberrechtsverstößen ist mir nicht so ganz klar. Das hat eigenlich auch nichts mit Stalking zu tun. Letzteres geht nach dem sog. "Gewaltschutzgesetz".


    ehm...das mit dem stalkin hat auch nix damit zu tun haste recht...ABER ich dachte man kann dagegen nix machen (ne lange zeit) weil es nur über sms und anrufe ging...und ich dachte die grünen würden sagen "Ja, dann holen Sie sich doch ne Neue Nummer"!

    Wir haben auch eher Unterbringungsrecht,Haftungsrecht....


    -...aber ich kann unsere tolle Rechtsanwältin mal fragen...


    Mein lieber Scholli ...
    also wenn der Fred hier noch länger wird bin ich gelernter Rechtsverdreher ...

    Ich bin mal sehr gespannt wie das ausgeht. Wäre super nett wenn man auch das Ende erfahren würde.


    Gruß
    Wolf

    *kein Bild geklaut* Renne keinem hinterher nur echt mit dem Weissen Wolf


    Andy87
    • Themenstarter
    Andy87's Arosa

    also habe es gestern abend mal ebay gemeldet. bis jetzt keine reaktion. ehrlich gesagt, is mir das schon zu dumm, wegen so ner sache zum anwalt zu gehen. da hab ich echt besseres zu tun. aber ich finds krass, was der verkäufer alles von sich gibt, dass ich in bedrohe, dass es seine bilder sind, und und und...


    Also ich würde den Typen auf Schadensersatz verklagen.
    Geld ist Geld.
    Bei einem ähnlichen Fall hat jmd ein Bild einer "Tomate"(denke mal bei Google) gestohlen und auf seiner Page abgebildet.
    Dieser "Dieb" wurde dann glaub auf 10.000 Euro verklagt und musste die Summe auch zahlen.
    Also Klagen.
    Ich wurde auch verklagt,weil ich die Auktion meines Laptops vorzeitig beenden musste,da mir das gute Stück vom Tisch gefallen war.
    Nun kann ich wahrscheinlich dem damaligen Höchstbietenden 500Euro zahlen.
    Obwohl dieser nur mit 34Euro Höchstbietender war,bevor ich die Gebote gestrichen hatte um die Auktion zu beenden.
    Hoffe das gerichtsurteil kommt jetzt bald.

    Also,nächstes Mal,wenn man die Auktion beenden muss/will,einfach selber drauf bieten-sodass man selber Höchstbietender ist,mit einem 2.Account,dann kann einem nichts passieren.Kleiner Tip von mir....

    Demnächst werde ich mir auch alles einklagen.Warum sollen die anderen immer nur im Recht sein,und ich dafür aufkommen?Einfach mal den Spieß umdrehen...


    Wieso haben sie dich denn darauf verklagt was ist denn das für ein Schwachsinn ?

    Immer diese Schwachmaten ey das ist doch heute echt schlimm womit Anwälte durchkommen, wahre Verbrecher sind das ...


    Ja,hab fast nen Herzkasper bekommen,als der Brief von dem seinen Anwalt bei mir ins haus flatterte.
    Der Höchstbietende,der 34,50Euro auf mein FSC Amilo XA2528 für 700 Ocken geboten hatte,meinte es sei zu einem Kaufvertrag gekommen.Obwohl ich alle Gebote gestrichen und dann die Auktion beendet hatte.
    Das Gerät war schrott.Ich konnte die Auktion doch nicht weiterlaufen lassen.

    Hätte ich die Auktion weiterlaufen lassen,hätte der Käufer sich bestimmt gefreut,das er sich für 600-650Euro ein defektes NB ergattern konnte.-Dann wär ich Schuld gewesen!
    ->So,beende ich aber die Auktion,um den Käufer zu schützen,werd ich verklagt-denn Schuld bin wieder ich.
    Man kann es drehen wie man will,die Probleme bleiben bei mir.

    Ich habe einen Verlust von 650Euro durch den Nichtverkauf und nochmal 500Euro "Schadensersatz"+Gerichtskosten(zum Glück ein schriftliches verfahren)+Anwaltskosten.->Das urteil steht aber noch aus.Will hoffen,das sich das Blatt zu meinen Gunsten wendet,und der auf die Berufung verzichtet.
    Tolles iiiebäääy,die mir noch telefonisch bestigt hatten,das es zu keinem kaufvertrag gekommen sei,da ich ja die Gebote gestrichen hatte,ehe ich die Auktion beendet hatte!

    Jeder andere Mensch hätte sich doch gedacht,ach egal,sind noch genug NB hier,biete ich aufs nächste.
    Die BRD hat wirklich komische Gesetze!


    Welcher Affe hat denn so einen Müll entschieden ... Ich meine ist doch offensichtlich das der Kaufvertrag erst dann besteht insofern die Auktion beendet wurde. Oder haste vorher auf wohmöglich 5 andere Bieter schon nen Kaufvertrag omg

    Aber hmm ... ich glaub ich besorg mir bald auch eine Rechtssschutzversicherung und sollte mal jemand ein Gebot bei Ebay zurück ziehen werde ich ihn verklagen ey NEin was ein Schwachsinn bei sowas frage ich mich wieso ich in diesem BüroKratie versautem Deutschland lebe :'(

    Und dann sagt man USA Land der unbegrenzten Möglichkeiten ....

    bor ne bei sowas ne das kann ich einfach nicht verstehen ...


    So, wie Du das erzählt hast, kann sich da nicht viel zu Deinen Gunsten wenden. Aber vielleicht hast Du ja irgendwas nicht erwähnt, was Dein Anwalt aber weiss...

    Ne Ebay-Auktion ist rechtlich eben keine Auktion, wo der Vertrag mit Zuschlag zustandekommt sondern nen Kauf. Das Einstellen des Artikels ist Dein Angebot. Die Annahme ist das Gebot eines Kunden (unter der Bedingung, dass er Höchstbietender ist). Etwas krumm, aber andersrum dogmatisch eingeordnet wären die Ergebnisse noch absurder.
    Damit haste aber nen Problem, sobald jemand auf den Artikel geboten hat. Dein Angebot kannste dann nämlich nicht mehr ohne Schadensersatz aus der Welt kriegen.
    Die Beendigung der Auktion kann man wohl als so ne Art konkludente Anfechtungserklärung des urspr. Angebots sein, die aber auch schadensersatzpflichtig macht.

    Das mit den 500 Euro Schadensersatz muss der andere aber schon nachweisen. Sprich, dass er auf die Schnelle nen vergleichbaren Ersatzrechner nur zu einem so viel höheren Preis bekommen hat. Viel Sucherei ist ihm da aber in der Tat nicht zuzumuten.

    Das kann eigentlich jeder Student richtig lösen. Mit irgendwelcher Willkür hat das nix zu tun.

    P.S. @Stefan
    Die Auktion ist ja leider beendet, wenn auch vorzeitig... aber eben nachdem nen Gebot schon drauf war.
    Wie auch immer, nach erfolgtem Gebot kommste praktisch nicht mehr aus der Sache raus. Das ist ständige Rspr.


    Also ich schreibe allen die meine Bilder verwenden oder meine Texte eine nette E-Mail bis jetzt hats immer so geklappt, 24 Std. zeit gegeben die Auktion zu beenden oder die Bilder/Texte zu entfernen, sollte es mal nicht so sein gehts sofort zum Anwalt da bin ich knallhart finde sowas scheiße, besonders für die möglichen Käufer!


    gelöschtes Mitglied

      Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich auf einen Artikel biete und der dann von Ebay rausgenommen wird, hab ich auf den Artikel einen anspruch?!


      Ja bzw. wenn Übergabe unmöglich Schadensersatz vom Anbieter.
      Verstoß gegen Ebay-Regeln hat keinen Einfluss auf den Kaufvertrag.
      Wenn der Verkauf aus anderen rechtlichen Gründen nicht wirksam ist, ist das natürlich ne andere Sache.


      lupotreff.de
      #27 - 30.11.2008gebote gestrichen - nun verklagt !! verklagt worden gebote gestrichen
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