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Leistungssteigerung

Cermit
  • Themenstarter
Cermit's Lupo

Hallo weiss hier jemand wie das mit dem segen vom tüv is mit der leistungssteigerung?
zb chippen?
gibts da sowas wie ne prozentregel? wegen den bremsen ?
thx



also chippen würd ich gar nicht eintragen lassen. und da du ja, so wie ich aus deinem profil erlese, den gti hast, wird das sowieso nicht viel bringen (also das chippen). sind maximal 15PS drin und das is dann schon echte schmerz grenze. bei nem sauger lohnt sich chippen nicht wirklich vom preis leistungs verhältnis.


Cermit
  • Themenstarter
Cermit's Lupo

Hab hier schon nen link entdeckt von ner firma weiss ihn nur nich mehr grad die sagen vión 125 auf 145 ps hm
für 500 € und mit gratis rückstellung wenn des nich mehr willst
na ja das geld is nich so die rolle
aber frage is noch offen



Änderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens durch Chip-Tuning

Die Betriebserlaubnis kann in Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nach § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, wenn durch die Änderung das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Leistungssteigerung kann beim Chip-Tuning im wesentlichen nur durch eine erhöhte Kraftstoffzufuhr und Kraftstoffverbrennung im Motor oder durch eine auf Grund der Tuningmaßnahme mögliche, höhere Drehzahl des Motors erreicht werden. Als Folge der Änderung liegt daher regelmäßig eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO vor mit der weiteren Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In dem Beispielsfall ist daher von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des GTI wegen einer Verschlechterung des Abgas- und/ oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO auszugehen. Gemäß § 19 Absatz 2, Satz 3 StVZO gilt für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis § 21 StVZO entsprechend. Eine neue Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge kann nach § 21 StVZO nur nach einer mit erheblichen Kosten verbundenen (Voll-) Begutachtung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen. Im Ergebnis ist im Beispielsfall, ebenso wie beim sonstigen, typischen Bastler-Eingriff, davon auszugehen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als Folge der Chip-Tuningmaßnahme erloschen ist und auch nicht nach erfolgter Vollbegutachtung gemäß § 21 StVZO neu entsteht.

quelle: www.strafzettel.de


und hier nochmal der link falls du noch mehr wissen willst

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  • Zitat:

    125 auf 145 ps hm


    man muss aber immer beachten dass die GTI´s weit nach oben streuen
    meiner hat z.B. 137,3 gemessene PS

    -> für 500 € dann nur noch 8 PS mehr erhalten find ich heftig !


    lupotreff.de
    #7 - 19.04.2009verschlechterung geräuschverhalten vw geräuschverhalten
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