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Mängelbericht bzw. liste

Grochi
  • Themenstarter
Grochi's Lupo

meine frage was beinhaltet es wenn ich zb. angehalten werde , die bullen feststellen das mein wagen diverse mägel hat, bzw. sachen nicht eingetragen sind !

was sind die konsequenzen ?
mägeliste und dann innerhalb einer woche tüv vorstellig werden, oder auto stillegung ?

habt ihr erfahrungen mit sowas, ich will jetzt meine seitenblinker endlich dran machen, aber überlege eigentlich noch, desweiteren ist mein wagen wohl zutief



Also ich weiß nur das wenn man vieles nicht eingetragen hat und also "illegal" drangemacht hat, dann legen die Bullen das Auto still. Aber es gibt bestimmt sowas wie ne Schonfrist...


puh das ist ne scheiß sache weil das ist fahren ohne betriebserlaubnis 7 punkte in flensburg + geldstrafe + auto stilllegung meines wissenstand her



da du eh so komische (tschuldigung ) aussenspiegel dran hast, kannste doch auch welche von FK holen. die sehen genau so aus und haben die blinker integriert...
damit is das mit den kotis durch.


wieviel biste zu tief?


Grochi
  • Themenstarter
Grochi's Lupo

naja kw geweinde v2 edelstahl bis anschlag, also das tiefste was geht, aber die reifenfreigängigkeit ist gewährleistet !


gelöschtes Mitglied

    mess am besten mal wie tief =)
    und wenn die dich ficken hast ne frist von 2 wochen wenn nicht auto abmelden bzw tüv plakette "sofort" abgemacht von der Polizei


    mit wieviel gewinde haste das denn eingetragen?


    kw bis anschlag vorne runter geht nich


    Die "ficken" einen aber nicht ohne Grund

    Grochi wenn du selber weißt das du zu tief bist warum schraubst du nicht hoch , so das es wieder passt ?
    Sieht zwar rattengeil aus aber wenns Probleme macht , wärs schon nix mehr für mich !

    Desweiteren ist es immer eine Sache des auftretens der Polizei gegenüber denke ich



    könnte ganz schön teuer werden,das ganze!

    bin auch zu tief,Polizei sagt zwar nichts aber ich merk das immer

    setz mit dem Achsträger auf!


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    im fahrzeugschein steht : kwgewindefahrwerkkennz.Hauptfedern vo.kw 50-170,H I.KW lupo HA/VA, B.Verst.reifenfreigängigkeit beachten °!


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    ich ecke ja auch nirgens mit den reifen an, weil die radkästen so extrem gebördelt wurden, das reifenprofil ist auch abgedeckt, aber wegen dem fahrwerk mach ich mir weniger sorgen, ich will mir jetzt glaub ich v´wie vorgeschlagen auch blinker dran machen an den seiten, allerdings, in spiegelform, statt die irgendwo hin zuklatschen, mir grault bloss davor die scheisse anzuschliessen, hab das noch nie gemacht !


    Hat der keine tieferlegung eingetragen? das is schlecht


    Damit bist du eigentlich nicht eingeschränkt in deiner Höhe , da kein spezielles Maß eingetragen wurde

    Als Richtwert gibt der TüV Rheinland allerdings vor , ein Vollbesetzter Wagen sollte problemlos über ein 8cm Hinderniss fahren können !

    In wie weit du Probs kriegen könntest wenn das nicht mehr gegeben ist liegt wohl an den Grünen die vor dir stehen !

    Gruß


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    vollbesetzt heisst bei mir 2 mann


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    Zitat:

    Hat der keine tieferlegung eingetragen? das is schlecht


    für wen schlecht ? mi9ch oder die bullen ?


    Hier noch mal der genaue Text :

    Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es zwar keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt aber: „Flachmänner" müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern berührungslos überfahren können. Beim Tieferlegen ändert sich auch die Höhe der Scheinwerfer. Hier sind jedoch Grenzwerte vorgeschrieben, erinnert Sander: „50 Zentimeter über der Fahrbahn. Das ist die Mindesthöhe der Unterkante der Frontscheinwerfer."


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    ja meine scheinwerfer sind locker 50 cm. über der fahrbahn, da brauch ich nicht mal messen !


    Zitat:

    Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es zwar keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt aber: %u201EFlachmänner" müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern berührungslos überfahren können. Beim Tieferlegen ändert sich auch die Höhe der Scheinwerfer. Hier sind jedoch Grenzwerte vorgeschrieben, erinnert Sander: %u201E50 Zentimeter über der Fahrbahn. Das ist die Mindesthöhe der Unterkante der Frontscheinwerfer."


    mist!


    Wie ist es denn dann Outlaw Klär uns auf


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    versteh ich das so richtig ?


    Kopie von l_8484a5d9
    Kopie von l_8484a5d9

    jepp


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    jo cool das hab ich auf jedenfall hehe gut gut, dann ist ja alles legal bei meinem fahrwerk, wenn es denn nunmal so eingetragen ist freu ich mich !


    also legal würd ich nicht sagen.
    eher "nicht-illegal"


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    naja, aber auf der sicheren seite... wenn es sich besser anhört !



    du bist nicht auf der sicheren Seite...
    Wenn sie dich packen dann kriegst du einen aufen Sack und der Tüv-Prüfer auch... Siehe Lupo9000 mit seinen eintragungen
    Eine höhe muss eingetragen sein. Steht sogar im Gutachten von Felgenmitte zur Kotflügelkante und die Fahrzeughöhe.

    Außerdem das Kennzeichen vorne muss 20cm überm Boden sein hinten 35cm
    Der Abstand zu Flexiebelen Teilen muss meine ich 6cm sein und zur Karosserie und Achse muss 7cm sein.


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    jetzt mal logisch gesehen, wie bzw woher soll jeder autofahrer immer jeden furz wissen, besonders in unserem bürokratishen wirrwar aus pharagrahfen die kein mensch versteht
    1. ich habe das auto zum teil so gekauft, zb. die tieferlegung in kombi mit den felgen, inklusive der eintragung, wenn ein tüv prüfer dies so eingetragen hat, und ich aufgrud dessen ärger bekomme, obwohl man schon guten gewissens beim autokauf drauf achtet das es eingetragen ist, und dann kommte in scheiss bulle der mir das madig machen will , dann geh ich ganz schnell zum anwalt, und verklage den bullen, und den tüv prüfer der vor 4 jahren, und 700 km entfert dieses eingetragen hat !

    sorry, aber ich hab auch rechte als bürger, und jeder cop der was gegen die eintragung sagt weil da irgend was fehlt , verhält sich 1. kleinkarriert, 2. wie ein arschloch, wie ein tuninghasser , wie ein penner der einen spass daran hat andere fertig zumachen aber KEINESFALLS wie ein mensch der sich "nur um die sicherheit im strassenverkehr sorgt !

    und das mit lupo 9000 das waren arschlöcher, aber keine politzisten !
    auf deutsch: ich habe alles ordnungsgemäss eingetragen, vorm kauf informiert, das fahrzeug hat vorm kauf tüv bekommen, usw. und ich würde das NICHT hinnehmen wenn die polizisten mich fertig machen wollen ! denn wenn ein tüv prüfer, der sich mit der materie NICHT auskennt, und die bullen meine eintragung beanstanden weil es nicht mit cm angabe eingetragen ist, so ist es nicht meine schuld , sondern die des inkompetenten prüfers, , denn mehr als zum tüv rennen und es eintragen lassen kann man auch nicht, dann geht man automatisch davon aus, das es seine richtigkeit hat !

    also doch auf der sicheren seite !

    und das hat nix mit unwissenheit zutun oder so, denn es ist eingetragen, wenn überhauptnix eingetragen währe, ja denn, kann ich sagen unwissenheit schützt nicht, aber so....
    man kann nicht einfach willkür durchsetzten, das lasse ich nicht mit mir machen.....
    mein wagen bekommt jetzt vorm treffen noch sportspiegel mit blinker, und dann hab ich :

    lasierte heckleuchten durch unlasierte wieder hergestellt, eine komplett überlackierte 3 bremsleuchte durch eine unlackierte originale vollfunktionstüchtige ersetzt, meine motorhaube den bösen blick um 3 cm, verkleinert, die fehlenden seitenblinker wieder ersetzt, alles wegen der tüvigkeit, der rest ist eingetragen, mit anderen worten der wagen ist so dann LEGAL !

    übrigend @ viper, nach deinen bildern zu urteilen, dürfte dein lupo so in etwa die selbe ttiefe haben wie meiner !


    es kommt halt immer darauf an wen du hast als Polizisten.. der eine lässt es durchgehen der andere nicht..

    Aber mit der tife sagst du doch das deiner bis anschlag unten ist..
    vom Gesetzlichem Gewinde oder vom Federbein?
    denn ich weiß net wie man bis zum Letzten Gewindegang runter kann dann würd die Achse aufliegen...

    Also ich bin an der Gesetzlichen Grenze die im gutachten steht...
    Also 70/70 tiefer...


    Grochi
    • Themenstarter
    Grochi's Lupo

    na also das fehrwerk ist eben auf tiefte sufe eingestellt, mann kann die federn jetzt nicht mehr weiter runter schrauen !


    lupotreff.de
    #31 - 10.06.2009mägeliste lupo mängelberichte mängelberichte lupo 1,4 mängelberichte vw lupo mängelbericht schaltknauf mängelberichte pkw mängelbericht vw lupo mängelberichte mängelbericht 302 frist autostillegung mängelberichte viper mängelbericht lupo
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