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Tagfahrlicht als Nebelscheinwerfer

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

bei ebay hab ich welche gesehen und gestern hab ich die auch bei www.Dayline.de entdeckt.

Was hast du denn für welche psycho?

Ich muss jetzt dann auch mal ausmessen, ob die unten in die Schürze reinpassen. Brauch ca. 18cm in die breite.



boah gute frage!

aber ich poste ma nen bildchen!


15092009107.jpg
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und so ma im dunkeln,is schon krass!



270620091819.jpg
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gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ahja, die hab ich im Katalog von Riegertuning auch gesehen

Schaut wirklich gut aus. Aber die "Birnen" gefallen mir nicht so. Steh auf den Audik S6 Look


die lecuhten weiß ne nich blau also so wie es da auf den bildern aus sieht!

jaaa so wie beim audi is echt geil


Also generell darf das TFL nur alleine Leuchten... es ist möglich mit z.B den Hella Dayline heißen die glaube ich, das Standlicht zu erseten... dabei werden die originalen Standlichter abgeklemmt... und die TFL gedimmt sobald das Licht eingeschaltet wird und als Standlicht genutzt... ich finde aber es passt optisch nicht zum Lupo da es immer die LED Leisten sind... dann kann man besser die VW nachrüstung nutzen die auf den Originalen Neblern aufbauen und dort eingesetzt werden.. somit hat man die Runde optik die zum Lupo passt...


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:

Also generell darf das TFL nur alleine Leuchten... es ist möglich mit z.B den Hella Dayline heißen die glaube ich, das Standlicht zu erseten... dabei werden die originalen Standlichter abgeklemmt... und die TFL gedimmt sobald das Licht eingeschaltet wird und als Standlicht genutzt... ich finde aber es passt optisch nicht zum Lupo da es immer die LED Leisten sind... dann kann man besser die VW nachrüstung nutzen die auf den Originalen Neblern aufbauen und dort eingesetzt werden.. somit hat man die Runde optik die zum Lupo passt


Das optische ist immer eine frage des geschmacks und der ist ja bekanntlicher weise, gott sei dank verschieden

Warum dürfen das nur die Hella TFLs? Ich kann inzwischen jedes TFL durch ein Zusatzmodul abdunkeln beim einschalten des Abblendlichtes.


Die Hellas haben ne Tüv zulassung mit dieser eigenschaft... weiß nciht ob die Box so erlaubt ist...


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Das weiß ich auch noch nicht so 100%ig

war heute mal kurz beim TÜV und da steht in denen ihrem schlauen Ordner, dass die TFLs ausgehen müssen. Also müssen die eigentlich von Hella auch ausgehen. Habe jetzt nochmal eine Email anfrage an TÜV gestartet.

So ganz sicher sind die sich nämlich beim TÜV auch nicht



es gibt welche zu kaufen im netz die haben eine zulassung (e-prüfzeichen) und die werden auch gedimmt sobald abblendlicht eingeschaltet wird (dimmung auf ca 20% der leuchtkraft). dann wird aber wohl, wie schon geschrieben, das originale standlicht abgeklemmt werden da die tagfahrleuchten dann als standlicht bzw positionsleuchten betrieben werden.


ich persönlich spiele auch mit dem gedanken welche zu kaufen, und ich würde das originale standlicht mit drinnen lassen denk ich...


gruß, mirko


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

naja aber das E heißt ja nicht viel beim TÜV das ist das Problem.

Und wer will dass denn groß nachvollziehen ob meien TFLs ein Prüfzeichen haben oder nicht? glaub kaum dass sich der grüne bzw. in manchen ländern blaue unter das auto legt um das nachzuschaun.

aber da ich es ja legal haben möchte warte ich jetzt auf die antwort vom TÜV. Werde die dann noch posten.

Aso übrigens darf man TFLs nicht als Nebelscheinwerfer nutzen, da die Ausleuchtung unterschiedlich ist und die TFLs den Sinn von Nebelscheinwerfern nicht erfüllen. War die Aussage vom TÜV.


denke auch das sich die copd höchstens bemühen die masse der anbringung zu kontrollieren (da gibt es auch richtlinien)...


gruß, mirko


denke auch das sich die cops höchstens bemühen die maße der anbringung zu kontrollieren (da gibt es auch richtlinien)...


gruß, mirko


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:

denke auch das sich die cops höchstens bemühen die maße der anbringung zu kontrollieren (da gibt es auch richtlinien)...


gruß, mirko


und welche richtlinien sind das?


hab ich net parat hier. mein arbeitskollege hat mal die abmessungen usw ausgedruckt die man einhalten muss dafür...


ich google mal, vielleicht finde ich was...


gruß, mirko


das hier zum beispiel:

ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten



  • Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

    * Montageort: Fahrzeugfront
    * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
    * Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
    * Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
    * Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm


    Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

    Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light&ldquo tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.


    quelle: wikipedia


    gruß, mirko


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    das wäre super mirko.

    Hab heute erst wieder einen Skoda Octavia mit nachgerüsteten TFLs gesehen und die waren trotz abblendlicht auch an und sahen auch nicht so aus als wären die abgedimmt gewesen.


    mind 25cm hoch max 150cm hoch mind 60cm auseinander und max 40cm vonner außenkante entfernt...
    Laut In.Pro


    ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten



  • Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

    * Montageort: Fahrzeugfront
    * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
    * Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
    * Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
    * Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm


    Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

    Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light&ldquo tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.


    quelle: wikipedia


    gruß, mirko


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    War die Woche mal wieder in meiner Werkstatt, weil ich mit meinem Meister noch kurz was besprechen wollte. Da dort auch immer einer vom TÜV sitzt, hab ich mir gedacht ich frag doch den gleich mal. Da das ja ein Audi-Händler ist dachte ich mir der wird ja wissen dass bei Audi die TFLs immer an sind auch wenns Abblendlicht eingeschaltet wird.

    Naja das wusste er schon, aber wie es bei mir wäre wenn ich welche nachrüste konnte er mir auch nicht sagen. Er meinte die TFLs müssten dann ungefähr die hellichkeit vom Standlicht haben und dürfen auf keinen Fall heller wie das Abblendlicht sein.

    Er meinte ich solle es einfach mal ausprobieren und schaun obs jemanden stört

    wird ja auch nicht teuer wenn die Rennleitung mich zum TÜV schickt und die sagen so geht das nicht.


    denk ich auch. wenn ich mir welche anbaue werd ich das auch drauf ankommen lassen....


    gruß, mirko


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    also ich werde bei mir auf jeden fall das Zusatzmodul verbauen dass sie bei eingeschaltetem abblendlicht abdimmen und dann schauen wir mal was die Rennleitung sagt

    was anderes bleibt mir/uns eh nicht übrig, weil es kein 100%iges "Gesetz" gibt was sagt, wie die angeschlossen sein müssen.
    Ich war 3mal bei unterschiedlichen TÜVs, hab mitm TÜV Emails geschrieben und kein einziges mal habe ich eine eindeutige aussage bekommen. Sobald ich gefragt habe warum dann TFLs die ab Werk am Auto sind nicht ausgehen müssen wusste niemand mehr weiter.

    Ich denke dass irgendwann das ganze eindeutig geregelt wird und solange bleibt nur eins: NO RISK NO FUN


    Die TFL bei Audi werden soweit gedimmt das sie nur noch mit der gleichen leuchtkraft leuchten wie nen 5W Standlicht und dürfen simit als normales Standlicht genutzt werden. die haben zumal garkein seperates Standlicht nur die TFL


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ja das ist klar, aber das kann dir beim TÜV keiner sagen. Die wissen nicht mal, dass z.B. bei Audi die TFLs anbleiben.


    Tja der winw Tüver hats drauf aber die meisten nicht.... das ist die Sache.. du musst auch einen haben der sich ständig mit sowas auseinandersetzt...


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Naja die meisten TFLs sind TÜV-frei. Daher kennt sich wohl kaum jemand damit aus und dank Audi und Mercedes denke ich dass die Rennleitung sich damit auch nicht genau auskennt. Aber auch das wird sich ändern.


    ich hab tfl mit e-nummer,und ich seh einfach zu,dass ich tagsüber nur die eingeschaltet hab und abends hab ich tfl mit abblendlicht an,und bis jez hat noch nie jmd was gesagt und ich fahr schon echt lange so herum

    und ich finde nebler sehn im gegensatz zu tfl lange nicht so gut aus
    und tfl nur mit standlicht ist verboten!


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Lennart hast du deine Standlichter lahmgelegt, oder fährst du halt nur nie mit Standlicht rum?


    ne hab xenon farbene standlichter,die ganz normal funktionieren
    tagsüber lass ich die aus,genauso wie abblendlicht.
    und abends halt alles am leuchten.

    der tüv hat auch nichts gesagt,ich bin natürlich ohne tfl zum tüv gefahren,also ich hab die aus gelassen,aba angebaut waren die,er hat nix dazu gesagt

    nur zu den xenon standlichtern(haben sogar ne e-nummer)meinte er die e-nummer ist gefälscht und die sind nicht erlaubt
    war egal,is trotzdem durch gekommen


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ja gut du wirst LED-Standlichter haben und die sind verboten des stimmt

    wie hast du die TFLs dann geschalten? Nicht über die Zündung sondern du kannst die so dazu schalten oder?


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