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Tagfahrlicht als Nebelscheinwerfer

denke auch das sich die cops höchstens bemühen die maße der anbringung zu kontrollieren (da gibt es auch richtlinien)...


gruß, mirko



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:

denke auch das sich die cops höchstens bemühen die maße der anbringung zu kontrollieren (da gibt es auch richtlinien)...


gruß, mirko


und welche richtlinien sind das?


hab ich net parat hier. mein arbeitskollege hat mal die abmessungen usw ausgedruckt die man einhalten muss dafür...


ich google mal, vielleicht finde ich was...


gruß, mirko



das hier zum beispiel:

ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten



  • Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

    * Montageort: Fahrzeugfront
    * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
    * Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
    * Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
    * Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm


    Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

    Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light&ldquo tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.


    quelle: wikipedia


    gruß, mirko


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    das wäre super mirko.

    Hab heute erst wieder einen Skoda Octavia mit nachgerüsteten TFLs gesehen und die waren trotz abblendlicht auch an und sahen auch nicht so aus als wären die abgedimmt gewesen.


    mind 25cm hoch max 150cm hoch mind 60cm auseinander und max 40cm vonner außenkante entfernt...
    Laut In.Pro


    ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten [Bearbeiten



  • Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

    * Montageort: Fahrzeugfront
    * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
    * Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
    * Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
    * Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm


    Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

    Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light&ldquo tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.


    quelle: wikipedia


    gruß, mirko


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    War die Woche mal wieder in meiner Werkstatt, weil ich mit meinem Meister noch kurz was besprechen wollte. Da dort auch immer einer vom TÜV sitzt, hab ich mir gedacht ich frag doch den gleich mal. Da das ja ein Audi-Händler ist dachte ich mir der wird ja wissen dass bei Audi die TFLs immer an sind auch wenns Abblendlicht eingeschaltet wird.

    Naja das wusste er schon, aber wie es bei mir wäre wenn ich welche nachrüste konnte er mir auch nicht sagen. Er meinte die TFLs müssten dann ungefähr die hellichkeit vom Standlicht haben und dürfen auf keinen Fall heller wie das Abblendlicht sein.

    Er meinte ich solle es einfach mal ausprobieren und schaun obs jemanden stört

    wird ja auch nicht teuer wenn die Rennleitung mich zum TÜV schickt und die sagen so geht das nicht.


    denk ich auch. wenn ich mir welche anbaue werd ich das auch drauf ankommen lassen....


    gruß, mirko



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    also ich werde bei mir auf jeden fall das Zusatzmodul verbauen dass sie bei eingeschaltetem abblendlicht abdimmen und dann schauen wir mal was die Rennleitung sagt

    was anderes bleibt mir/uns eh nicht übrig, weil es kein 100%iges "Gesetz" gibt was sagt, wie die angeschlossen sein müssen.
    Ich war 3mal bei unterschiedlichen TÜVs, hab mitm TÜV Emails geschrieben und kein einziges mal habe ich eine eindeutige aussage bekommen. Sobald ich gefragt habe warum dann TFLs die ab Werk am Auto sind nicht ausgehen müssen wusste niemand mehr weiter.

    Ich denke dass irgendwann das ganze eindeutig geregelt wird und solange bleibt nur eins: NO RISK NO FUN


    Die TFL bei Audi werden soweit gedimmt das sie nur noch mit der gleichen leuchtkraft leuchten wie nen 5W Standlicht und dürfen simit als normales Standlicht genutzt werden. die haben zumal garkein seperates Standlicht nur die TFL


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ja das ist klar, aber das kann dir beim TÜV keiner sagen. Die wissen nicht mal, dass z.B. bei Audi die TFLs anbleiben.


    Tja der winw Tüver hats drauf aber die meisten nicht.... das ist die Sache.. du musst auch einen haben der sich ständig mit sowas auseinandersetzt...


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Naja die meisten TFLs sind TÜV-frei. Daher kennt sich wohl kaum jemand damit aus und dank Audi und Mercedes denke ich dass die Rennleitung sich damit auch nicht genau auskennt. Aber auch das wird sich ändern.


    ich hab tfl mit e-nummer,und ich seh einfach zu,dass ich tagsüber nur die eingeschaltet hab und abends hab ich tfl mit abblendlicht an,und bis jez hat noch nie jmd was gesagt und ich fahr schon echt lange so herum

    und ich finde nebler sehn im gegensatz zu tfl lange nicht so gut aus
    und tfl nur mit standlicht ist verboten!


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Lennart hast du deine Standlichter lahmgelegt, oder fährst du halt nur nie mit Standlicht rum?


    ne hab xenon farbene standlichter,die ganz normal funktionieren
    tagsüber lass ich die aus,genauso wie abblendlicht.
    und abends halt alles am leuchten.

    der tüv hat auch nichts gesagt,ich bin natürlich ohne tfl zum tüv gefahren,also ich hab die aus gelassen,aba angebaut waren die,er hat nix dazu gesagt

    nur zu den xenon standlichtern(haben sogar ne e-nummer)meinte er die e-nummer ist gefälscht und die sind nicht erlaubt
    war egal,is trotzdem durch gekommen


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ja gut du wirst LED-Standlichter haben und die sind verboten des stimmt

    wie hast du die TFLs dann geschalten? Nicht über die Zündung sondern du kannst die so dazu schalten oder?


    über zündung radio ist hier das stichwort
    und ein schalter unten rechts neben den fahrersitz unter die leiste geklebt neben den schalter für fußraumbeleuchtung


    welche tagfahrlichter habt ihr denn so montiert oder habt es vor?


    und was haben die gekostet?


    gruß, mirko


    audi s8
    viel geld


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ich möchte mir die von phillips holen. sind vom design her wie die vom Audi S6 und kosten 149€


    hat evtl jemand interesse an tagfahrlicht (led von rdx-design)? neupreis 99 euro für 70 plus versand...


    nur zwei tage verbaut gewesen...


    gruß, mirko


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Warum willst du die denn wieder verkaufen?

    Poste doch mal bitte Bilder von denen, weil ich bilde mir ja ein bestimmtes design ein


    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • glaue die dürften das sein.

    verkaufe sie weil sie mir net an meinem loop gefallen und ich den wagen verkaufen will.


    gruß, mirko


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ganz ehrlich mirko,

    die würden mir an meinem loop auch nicht gefallen


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