beleuchtungseinrichtungen haben eine EG typengenehmigung.. jegliche veränderungen an den leuchten ist eine technische veränderung für das bauteil, und macht es wertlos, es wird dir auch kein prüfer eintragen... da es verboten ist..... es helfen auch keine straler. da die rückluchten trotzdem verändert sind, ....
hatte auch mal lasierte rückluchten, alles ist eingeschrängt, blinkerfunktion, rückfahrlicht, bremslicht, alles sehr schwach und an tagen mit extrem viel sonne siehst du fast nix
lass es lieber original, oder hol dir cambrige rückleuchten...
Hallo,
auch wenn die lasierten Heckleuchten schön aussehen sag ich dir aus Erfahrung lass es gut sein. Bei mir gings auch 3 Jahre gut und dann war der Spaß vorbei. Betreibserlaunis wurde entzogen 50 Euro Tüvvorführung sowie 75 Euro Strafe und 3 Punkte.
Hör auf die anderen.
Gruß
Tim