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Nebelschlußlicht-Dauerhaft

LupoC20
  • Themenstarter
LupoC20's Lupo

Moinsen

Bei der letzten Funktionsprüfung aller Leuchten am Auto ist mir mal
eine Idee gekommen.

Könnte man nicht die Nebelschlussleuchte (beidseitig dann) so Anschließen, das diese wie das Bremslicht funktioniert - nur halt Stärker leuchtet wenn man den Schalter zieht?
So als zweites Standlicht unten - mit einer 2 Fadenbirne müsste das doch irgendwie gehn - oder ist das Verboten? ^^

Grüße



Beleuchtungseinrichtungen:

vereinfacht und allgemein verständlich zusammengefasst:

nach vorne nur weisses Licht (auch Reflektoren),

nach hinten nur rotes Licht (auch Reflektoren),

zur Seite nur orangenes Licht(Begrenzungsleuchten und Reflektoren,

Diese Festlegung wird nur um die Außnahmen hellgelbe Nebelscheinwefer nach vorne, weißes Rückfahrlicht und den orangefarbenen Blinkern erweitert.

je Seite ist nur ein Blinker zugelassen (sprich im Kotflügel oder im Außenspiegel).



Hintergründe und Stellungnahme des TÜV:

Um sicherzustellen, dass das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig ist, dürfen nur die lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben und für zulässig erklärt sind.
Die Vorschriften der StVZO werden in vielen Fällen durch europäisches Recht ergänzt und zwar durch EU-Richtlinien oder ECE-Regelungen (ECE ist die Abkürzung für "Economic Commission for Europe" = Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa).

Zu den lichttechnischen Einrichtungen zählen Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren.
Alle nach vorn wirkenden Beleuchtungseinrichtungen müssen weißes, alle nach hinten gerichteten müssen rotes Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes Licht abstrahlen. Von diesem Grundsatz sind nur Blinker mit gelbem, Nebelscheinwerfer mit hellgelbem, sowie Rückfahrscheinwerfer mit weißem Licht ausgenommen.

So ist für jeden Verkehrsteilnehmer jederzeit leicht erkennbar, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt oder sich quer dazu bewegt.
Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und ein entsprechendes Genehmigungszeichen tragen. Dieses besteht aus der Genehmigungsnummer und dem vorangestellten Zeichen der Genehmigungsbehörde

Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.

Andere lichttechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel Unterbodenbeleuchtung, hinter den Scheiben des Innenraums angebrachte Christbäume, Leuchtdioden, Namensschriftzüge oder ähnliches sind nicht zugelassen.

Jedoch dürfte beispielsweise eine nachträglich angebaute Trittstufenbeleuchtung mit Bauartgenehmigung verwendet werden, sofern sie fachmännisch und vorschriftengemäß montiert wurde. Um eine ordnungsgemäße Schaltung und vorschriftenkonforme Funktionsfähigkeit sicher zu stellen, empfiehlt sich hierbei immer eine Beratung im Vorfeld und dann die Abnahme durch einen Sachverständigen, z.B. des TÜV.

Quelle: TÜV-NORD


Hintergründe und Stellungnahme DEKRA:

Lichttechnische Einrichtungen und individuelle Fahrzeugbeleuchtung

Nicht alles was leuchtet, ist erlaubt...

Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.

Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.

Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.

Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden. Im Wesentlichen betrifft das:

Beleuchtete Firmenschilder
Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht
Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.
Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:

Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht
Für Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung.



Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.



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  • LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    Ich glaube, was ich meinte wurde völlig Missverstanden.

    Der Lupo hat auf der Linken seite die NSL - klar.
    Auf der Rechten seite ist im Lampenträger auch eine Halterung für eine Birne - was eine 2te NSL bedeuten würde, was auch zulässig ist.

    Meine Frage bezog sich darauf, die Birnen so zu schalten, das diese Schwach dauerhaft leuchten - genau wie das Standlicht.
    Nur und ausschließlich beim betätigen des NSL-Schalters sollten diese dann Heller aufleuchten, wie es normal auch Vorgesehen ist.

    An den Reflektoren selbst, oder am Lampenträger wird nichts Bauartbedingt geändert! Das bleibt wie es ist - es geht lediglich um Schaltung und Standlicht. Auch Rot. Und nach hinten.



    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht den Sinn dahinter. Warum willst du das denn so machen?

    LG


    LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    Weil es meiner Meinung gut aussieht und der Sicherheit dienlich ist.

    Hab nen Lupo schon öfter von hinten gesehen in der Nacht - und die normalen Standleuchten sind nich sooo super ^^ meine Meinung.

    Fände das einfach Stylisch und deutlicher zu erkennen bei Nacht.


    LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    Weiß denn keiner einen Rat?

    Bisher habe ich nur Anleitungen gefunden, wie man die NSL auch auf der rechten Seite zur funktion bringt.


    LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    Da ich nichts weiter gefunden habe und hier auch niemand groß was dazu sagt oder sagen kann - habe ja noch ein ersatzpaar Rücklichter ... werde mich an denen mal zu schaffen machen um rauszufinden, wie das Umsetzbar ist.


    Ich hab das schon gemacht.Einfach mal nen Kaber rüber ziehen und dann ordentlich löten oder so.Aber was der tüv sagt weiß ich nicht


    gelöschtes Mitglied
    • lupotreff.de Team

    Servus!

    Also ich finde die Idee ist Humbug^^ zum einen find ich es persönlich optisch etwas too much, da dann hinten beim Loop 5 Lampen leuchten, desweiteren 2 Stück stärker. Dass das NSL stärker leuchtet hat wohl seinen Sinn und Zweck. Nicht umsonst wird man von der Polizei nett "informiert", wenn man diese Beleuchtung bei nicht Nebel fährt^^ ich glaub zB dass das Fahren mit den NSW ohne Grund 15€ kostet. Der TÜV wird dies garantiert bemängeln, da du bei Nebel keine exkate Differenzierung zwischen Fahr-, Brems- und Schlusslicht hast und die NSL ja den Zweck hat bei Nebel stärker sichtbar zu sein.

    Korrigiert mich wenn ich irgendwo falsch liege

    Gruß

    Bronko



    LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    @ Bronko

    Liegst genau richtig! ^^

    Aber darum gehts net!
    Wieder werd ich Falsch verstanden ... :(

    NSL - dort wo die Birne is, dauerhaft - "Aber" - nicht so Stark wie die NSL im Normalbetrieb.

    Das heißt - wenn ich vorne am Schalter ziehe, für die NSL, erst dann wird (wie beim Bremslicht mit der 2-Faden-Birne) die NSL so Hell wie es auch Serienmäßig ist.

    Nur das dieses Zusätzliche Standlicht wie normal leuchtet ...

    AAAhaaaa >.< ich weiß nich wie ich das sonst erklären soll!

    Siehe das Bild! So meine ich das ... und die NSL dann Heller nur dann! wenn man den Lichtschalter zieht vorne.


    fk_ruelis.jpg
    fk_ruelis.jpg

    gelöschtes Mitglied
    • lupotreff.de Team

    Du willst aus dem NSL quasi ein Fahrlicht machen wie es oben auch ist und wenn du das reguläre NSL einschaltest soll es auch heller leuchten?


    LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    Genauuuuu ! ^^

    So habe ich mir das Gedacht.


    gelöschtes Mitglied
    • lupotreff.de Team

    Ok. Dazu mal ne Frage weil ich es echt nicht weiß.

    Das Fahr- und Bremslicht funktioniert ja über eine Birne mit 2 Glühdrähten. Du willst in die Fassung der NSL auch eine solche Birne drehen? Wenn ja, wie soll das dann gehen, dass die Birne unterschielich schaltet. Die soll ja 2 Funktionen erfüllen, Fahrlicht und NSL.


    LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    Das muss ich noch rausfinden.

    Habe ja ein zweitpaar Rücklichter hier liegen.
    Schaue mir die Funktion und Mechanik genau an und werde dementsprechend versuchen das beim NSL genauso anzuschließen. Notfalls geh ich zum Befreundeten KFZ-Mechatroniker, damit der Tüv net meckern kann!


    gelöschtes Mitglied
    • lupotreff.de Team

    Na dann mal viel Erfolg und berichte über die Vorgehensweise und das Ergebnis. Würde mich mal interessieren wie man das umsetzt und vor allem was TÜV und Rennleitung dazu sagen


    LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    So - habe mir mal einen Lampenträger aus der Restekiste genommen und näher Angeschaut - und das "Problem" auch erkannt...

    Erstmal ein Bild zur verdeutlichung:

    Rot & Gelb : Standlicht und Bremslicht
    Grün : Blinker
    Ocker : Masse
    Türkis : Nebelschlussleuchte
    Schwarz : Rücklicht

    Nun ist es so - das Standlicht und die Bremse haben 2 Leiter.
    Die NSL nur einen.
    Somit müsste man den Kontakt so Umbauen das man einen 2ten Kontakt erhält für das Standlicht - dann würde die "normale" NSL Funktion erhalten bleiben ohne dort was zu verändern.

    Darüber grübel ich nun ^^ wer eine Idee hat, immer raus damit!

    Edit: da ich noch ein zweites Paar Lampenträger habe, folgende Idee:
    Mit zb einem geeignetem Kabel das Standlicht abgreifen und unter den Stegen im Lampenträger verlegen - mit einer Kontaktzunge vom Lampenträger einen zweiten Lampenkontakt legen, den vom Original NSL etwas zur seite "verlegen" das eine Anschlusscharakteristik vom Standlicht/Bremslicht entsteht.
    Soweit erste überlegungen ...

    -----
    Edit 2: Nach viel überlegen (auch im Schlaf) nun die erste gute Lösung: Beifahrerseite muss das NSL ja nicht sein, ist ja jetzt auch net.
    Also einfach Standlichtbirne rein und auf dem Stromkreis bzw am Stecker das Standlicht drauflegen - und feddisch.
    Nur auf der Fahrerseite wirds kompliziert!


    05102010090.jpg
    05102010090.jpg

    Hmm ist ja wirklich zum grübbeln..........dachte du willst andere seite nen nebelrückleuchte machen aber sowas puhhhhhhh


    LupoC20
    • Themenstarter
    LupoC20's Lupo

    Wie gesagt - Beifahrerseite ist leicht.
    Fahrerseite wird kniffelig, vorallem vorm Tüv muss es okay sein.

    Individualität fordert halt einiges an Grauen Zellen

    Zzt wäre eine möglichkeit, den zweiten Lampenträger zu "zerstören" und die Kontakte in den anderen zu verbauen ... lässt sich schwer erlären, sry - hab auch grad kein Bild zur Hand :(

    Mache mal mit Paint was und meld mich dann wieder.
    Vll kommen ja noch ein Paar Ideen inzwischen.


    Hallo, bin zwar ein Frischling hier im Forum, also allgemein in der Welt der Autofahrer aber mir war die Idee auch schon in den Sinn gekommen und habe sie auch umgesetzt. Es ist eigentlich ganz simpel. Man muss bisschen löten können und auf beiden lampenträgern nur eine Diode und einen wiederstand der aus 12v 5v macht einlöten. Dann auf beiden Seiten eine Normale BA15S p21w Birne rein und Zack ist das Standlicht unten und die normale Funktion der NsL gegeben


    IMG_0634.JPG
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    lupotreff.de
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