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500 Euro Belohnung ! für Tips in Sachen ...

Zitat:

Wie wird denn jemand der einen Schaden an seinem Auto hat und selbst in einer KFZ Werkstatt arbeitet die Reparatur durchführen lassen? Richtig, in ca 99% der Fälle wird diese Person den Wagen selbst instandsetzen oder für Karosserie- und Lackierarbeiten einen guten Kollegen/Freund um Hilfe bitten


das ist sicherlich richtig Phil, ich denke da liegt auch gar nicht das Problem.. Was letztlich bemängelt wird ist die arglistige Täuschung (in diesem Fall gleich mehrfach).. und auch wenn der Schaden durch den derzeitgen Fahrzeughalter selbst behoben wurde, so ist er dennoch verpflichtet den Käufer davon in Kenntnis zu setzen.. Was ja nun scheinbar nicht geschehen ist... Ob gutgläubig gekauft oder nicht. Fakt ist es hätte definitiv erwähnt werden müssen (so iwann mal in der Schule gelernt...)

Natürlich ist es jedem freigestellt Nachforschungen anzustellen. Aber gerade mit Rücksicht auf das Forum eben bitte ohne Namensnennung (wie bisher ja auch geschehen )

Was ihr per PN schreibt, können wir allerdings nicht nachvollziehen



Zitat:


Also ich muss gestehen, ICH hätte es nicht anders gemacht, wenn es mir persönlich so passiert wäre - so muss man auch mal denken!


Sicher, ich habe früher neben der Schule bei einem Sicherheitsdienst gejobt, da gab es auch ein paar Jungs die für eine große Inkassofirma gearbeitet haben. Wenn mich einer richtig über den Tisch ziehen würde, dann wäre ich wahrscheinlich sogar dazu geneigt mit denen Kontakt aufzunehmen (bevor einer was anderes behauptet, auch die arbeiten legal). Aber nach der Beschreibung verstehe zumindest ich die Situation so, dass nicht wirklich klar ist, dass dieser KFZ-Meister irgendwenn getäuscht hat.
Des weiteren kann der Händler ja belangt werden, wenn man so deutlich wie hier beschrieben erkennen kann, dass der Lupo mal einen Unfall hatte, dann würde ich mich gar nicht groß um dem letzten im Brief kümmern, sondern mich direkt mit diesem auseinandersetzen. Denn der ist nach dem Gesetz auch dann verantwortlich, wenn der Schaden nicht offensichtlich zu erkennen war. Und in diesem Fall soll der Schaden ja so eindeutig sein, dass man sich fragen sollte, wie ein seriöser Händler diesen nicht bemerken konnte?

Zitat:

Irgendwer hat da ganz dick Dreck am stecken und versucht ahnungslose Gebrauchtwagenkäufer übern Tisch zu ziehen, das sollte man dabei nicht ausser acht lassen!


Richtig, aber die Situation scheint ja so zu sein, dass man da nicht lange suchen muss, bis man einen Verantwortlichen findet...

Zitat:
das ist sicherlich richtig Phil, ich denke da liegt auch gar nicht das Problem.. Was letztlich bemängelt wird ist die arglistige Täuschung (in diesem Fall gleich mehrfach).. und auch wenn der Schaden durch den derzeitgen Fahrzeughalter selbst behoben wurde, so ist er dennoch verpflichtet den Käufer davon in Kenntnis zu setzen..

Da bin ich ganz deiner Meinung, ich wüsste auch nicht, wie man meine Aussage da anders interpretieren könnte.

Zitat:
Was ja nun scheinbar nicht geschehen ist... Ob gutgläubig gekauft oder nicht. Fakt ist es hätte definitiv erwähnt werden müssen (so iwann mal in der Schule gelernt...)

Richtig, habe ich ja auch bereits geschrieben. Ich denke nur, dass es dann doch sinnvoller wäre, man würde sich um den Händer kümmern (jedenfalls wenn die Situation so ist, wie ich sie nach dem Lesen der Beschreibung verstehe). Einen Anwalt dürfte es doch recht leicht fallen, sich von diesem den entstandenen Schaden ersetzen zu lassen, oder nicht?
Ich jedenfalls frage mich, wieso man hier dann so eine Sache aufzieht? Wenn der Fall so war, dass der Händler ein Fahrzeug, dass für ein halbwegs fachkundiges Auge als Unfallfahrzeug zu erkennen ist, als unfallfrei verkauft hat, dann würde ich die Frage nach dem Verantwortlichen nicht stellen.
Selbst wenn jedoch wirklich der Händler vom letzten Eigentümer übers Ohr gehauen wurde, warum sollte ich mich dann für den Händler darum kümmern? Dass ist doch allein das Problem des Händlers. Ob und wen dieser wiederrum dafür verantwortlich machen will oder kann, dass wäre mir doch sowas von egal.
Was ich sagen will, ich versteh dieses Vorgehen nicht. Kann man den Mangel der fehlenden Unfallfreiheit beim Kauf nachweisen ist doch alles klar oder nicht?!
Ich könnte die Sache mit den 500 Euro nur dann verstehen, wenn man dadurch auch die Möglichkeit hätte, einen um mehr als 500€ höheren Schadenersatz geltend zu machen. (wenn es da eine Möglichkeit gibt, würde ich mich über eine kurze Erklärung wirklich sehr freuen) Ansonsten verstehe ich nicht wieso die Verärgerung gegenüber einen möglicherweise täuschenden Vorbesitzer größer sein sollte, als die gegenüber einem möglicherweise täuschenden Händler (der wohl in beiden Fällen haften müsste).


@LupoPhil
ich hab dem zwar inhaltlich nichts hinzuzufügen, aber möchte dir trotzdem mal Dank aussprechen! Für deinen sachlichen Beitrag! DAss wir teilweise unterschiedlicher Meinung in der Vorgehensweise sind, ändert trotzdem nix dran, dass wir hier sachlich diskutieren.

Ist eigentlich normal, nur in letzter Zeit hier immer weniger aufzufinden, daher sei dies mal hier gesagt

Wir verstehen uns da



@phil, sorry hab gestern wohl nur halb konzentriert gelesen.. weiß jetzt grad auch nicht mehr was ich da gestern gelesen hab... lol lag wohl am bier

Also sry nochmal! ! !


Ich mache das ganze nun zu !

Das ist mir zu heiß. Da du dich ja mit dem Recht darüber auskennst, wirst du unsere Hilfe dazu nicht benötigen. Mir ist dieser besagte Lupo nicht bekannt. Was sicher nicht heißt das ihn jemand anderes kennt. Aber selbst wenn, diese Person mit Geld zu verführen darüber eine Aussage zu tätigen, ist schon Krass aus meiner Sicht.

Daher mache ich diesen Thread zu.

Gruß
Wolf


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