Zitat:
Ich habe keine Ahnung vom Tuning
Affe heute geht's weiter wenn's trocken bleibt
Dann fang mal an den Bordstein trocken zu pusten und gib Kniegas^^
also was das thema schuld angeht hat der fahrzeug besitzer vorschriftsmässig eine abnahme vornehmen lassen, und guten gewissens seine fahrzeugpapiere auf dem laufenden gehalten, aber es steht auch im gesetz das der fahrzeughalter für sein fahrzeug verantwortlich ist und für deren BETRIEBSERLAUBNIS im rahmen der STVZO------->27.9.2009 gesetzes änderung nach dem EU standard
was viele nicht wissen aber dennoch wissen wir was ?
unwissenheit schützt vor strafe nicht...leider die schuld bekommen beide ...Tüvler und Fahrzeughalter der Tüvler aus dem grunde das er fahrlässig gehandelt hat in dem er sich nicht mit den neuen richtlinien vertraut gemacht hat... oder die ganze tüv station sich nicht auf dem laufenden hält...
Fahrzeughalter bekommt als halter aber trozdem die strafe , bussgeld und ggf. das erlöschen der betriebserlaubnis ebenso wird der fahrzeughalter das auto auch wieder vorführen und das bezahlen und die eintragung ist sowieso hinfällig
deutschland das beklopten und bürokratenland... traurig aber so oder ähnlich würde es ablaufen...
Mir trotzdem sowas von scheiß egal das kannst de glauben .. Hauptsache ich habe es in den Papieren mit haben
Se die Karre schonmal stillgelegt und wenn die mir die Karre stilllegen obwohl es eingetragen ist dafür habe ich Ne Rechtschutz das würd ich nicht auf mit
Sitzen lassen es hat ein studierter Hornochse abgenommen das hat nix
Mit Unwissenheit zu tun !
Zitat:
das hat nixMit Unwissenheit zu tun