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Felgen mit ABE fahren?!

Ezzen
  • Themenstarter
Ezzen's Lupo

Ich habe mir gebraucht Felgen gekauft in 7,5 mal 16 zoll und 195/40 bereifung.

Dazu habe ich auch die ABE bekommen und es wurde mir gesagt das ich diese NICHT eintragen lassen muss weil die ABE reichen würde.

In meinem Fahrzeugschein stehen nur 13-15 Zoll felgen.

Reicht also das mitführen der ABE oder müssen diese Felgen vom Tüv eingetragen werden?

btw ich hab das serienfahrwerk

,mfg



Zitat:

In meinem Fahrzeugschein stehen nur 13-15 Zoll felgen.


Die ABE beinhaltet Dein Fahrzeug nicht , daher Eintragung oder verkaufen.

Gruß OldS


Eine ABE für Felgen sind mir Fremd.
Ich bin mit sicher du meinst das Teilegutachten.

Mit dem musst du zum TÜV und die Felgen eintragen lassen.
Das Fahrzeug bzw. die Räder müssen auf Freigängigkeit geprüft werden, und das bestätigt dir in der Regel keine ABE.

Gruß Julien



Zitat:

Eine ABE für Felgen sind mir Fremd.


Gibts aber, ich habe zB für meine Winterreifen/Felgen eine ABE + Gutachten zur ABE.

Im Gutachten sind auch die Auflagen aufgelistet.

Gruß OldS


leute leute...
bleibt doch bitte bei fakten, mit denen ihr euch auskennt!

Zitat:

Die ABE beinhaltet Dein Fahrzeug nicht , daher Eintragung oder verkaufen.

woher weisst du das?
ezzen sagte, dass die felgen nicht im fahrzeugschein stehen.
in der abe koennte aber der lupo aufgefuehrt sein.

Zitat:
Eine ABE für Felgen sind mir Fremd.
Ich bin mit sicher du meinst das Teilegutachten.

bei oft verkauften guenstigen alufelgen, vorwiegend einer kette, ist oefters eine abe dabei.

so, vorgehen:
lies dir die abe genau durch.
- steht dein fahrzeug inkl. motorisierung drin?
- steht die reifengroesse in der selben spalte drin?
- erfuellst du die auflagen?
- hast du weder tieferlegung noch sportlenkrad noch distanzscheiben?
wenn du alles erfuellst, musst du die felgen nicht eintragen lassen, aber die abe immer mitfuehren.

gruss,
tom


Zitat:

bei oft verkauften guenstigen alufelgen, vorwiegend einer kette, ist oefters eine abe dabei.



Das mag sein.
Aber bei dieser Dimension wie 16" wird und muss die Freigängigkeit geprüft werden, da auch in den auflagen steht das die Kotflügel so bearbeitet werden müssen, das die Freigängigkeit gewährleistet ist.

Und diese "umbauten" müssen überprüft und abgenommen werden.

Weil das keine größe von der Stange ist.

Und zu behaupten das ich mich nicht auskenne, finde ich fehl am platz.

Gruß Julien


Zitat:

leute leute...
bleibt doch bitte bei fakten, mit denen ihr euch auskennt!

Zitat:

Die ABE beinhaltet Dein Fahrzeug nicht , daher Eintragung oder verkaufen.


woher weisst du das?
ezzen sagte, dass die felgen nicht im fahrzeugschein stehen.
in der abe koennte aber der lupo aufgefuehrt sein.


Von könnte-wollte-hätte, hat er nichts.
Sein Fahrzeug wird nicht dort nicht vermerkt sein, wetten ?

Gruß OldS


glaube wohl kaum das die walzen eine abe haben für den lupo


gelöschtes Mitglied
  • lupotreff.de Team

Zitat:

7,5 mal 16 zoll und 195/40 bereifung


Definitiv keine ABE. Nicht bei einem solchen Maß. Mir ist kein Hersteller bekannt der das anbietet!



Ezzen
  • Themenstarter
Ezzen's Lupo

also spekulationen hin oder her

um es mal ein wenig durchsichtiger zu machen es sind brock b13 felgen in genannter größe mit reifen
und es gibt auch eine abe und da steht auch mein auto drin mit der genannten reifengröße also muss ich nichts eintragen
weil serienfahrwerk und keine anderen veränderungen ....

ich find das alles sehr verwirrend...

die eine sagen ja kla kann man mit der abe fahren man muss sie nur mitführen

andere wiederrum wie man auch hier im thread sieht behaupten sogar es gäbe so eine abe garnicht .... ist die die ich habe jetzt gefälscht oder wie?

mfg


gelöschtes Mitglied
  • lupotreff.de Team

Wenn du ein Schriftstück von Brock hast wo drin steht das du eine 7,5Jx16 mitm 195/40er Reifen OHNE Prüfung vom TÜV fahren kannst und der TÜV das so bestätigt, dann fresse ich nen Besen!

Plug & Play und Abfahrt bei dem Maß? NO WAY!


Ezzen
  • Themenstarter
Ezzen's Lupo

also ich hab die abe jetzt neben mir liegen und berichte:

ich muss erst einmal kurz berichtigen die abe verweist auf ein gutachten auf dem mein fahrzeug mit felgen und reifengröße steht!

die abe nr .... gerät: sonderräder ...7.5Jx16H2
typ: b13 .... genehmigte einrichtung erhählt das typzeichen kba ....

dann eine liste in welchen ausführungen es diese sonderräder gibt

dann:

ABWEICHEND VON DEN BESTIMMUNGEN DES $27 STVZO IST ES BEI VERWENDUNG EINER IM GUTACHTEN AUFGEFÜHRTEN REIFEN- ODER FELGENGRÖßE, SOFERN DIESE NICHT BEREITS IN DEN FAHRZEUGPAPIEREN GENANNT SIND, NICHT ERFORDERLICH, EINE BERICHTIGUNG DER FAHRZEUGPAPIERE DURCH DIE VERWALTUNGSBEHÖRDE ZU VERANLASSEN.

dann das gutachten welches auf diese abe mit nr hinweist

"Gutachten zur ABE Nr. ......."

und da steht dann in der Liste

VW Lupo 6x 37-77 kw 195/40R16

usw usw

edit: die gutachten gibt es bei brock zum dl[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Zitat:

    also ich hab die abe jetzt neben mir liegen und berichte:


    Warum nicht gleich so ?

    So gesehen war die Fragerei eigentlich sinnlos, hast eh alles bei dir

    Gruß OldS


    Ezzen
    • Themenstarter
    Ezzen's Lupo

    Zitat:

    Warum nicht gleich so ?

    So gesehen war die Fragerei eigentlich sinnlos, hast eh alles bei dir

    Gruß OldS


    weil trotzdem 50% der leute sagen das man es eintragen muss wie man hier im thread auch gesehen hat ....

    so bin ich halt verunsichert und frag lieber nach weil alle was anderes sagen


    Zitat:

    so bin ich halt verunsichert und frag lieber nach weil alle was anderes sagen


    Ist ja schon okay, nur hätte die ABE-Information andere Antworten ergeben, im Zweifel einen Prüferling fragen.

    Gruß OldS


    und weil ich schon pferde vor der apotheke kotzen gesehen habe und ne menge 16" felgen mit abe, bin ich eben vorsichtig mit so pauschalaussagen.

    darum die checkliste auf seite 1 zum ueberpruefen, ob alles erfuellt ist.

    ps: gratuliere zu den brock!

    gruss,
    tom


    Hallo zusammen!

    Also ich würde sagen, dass Ezzen nicht zum Schwachverständigen muss, um die Radkombination eintragen zu lassen.

    Ich habe mir mal die ABE und das Gutachten zur ABE durchgelesen. Beknacktes und schwer verständliches Beamtendeutsch!
    Zitat aus ABE:
    "Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO(Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen."

    Und im Gutachten zur ABE steht unter Auflage A02:
    "A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    ...und das hat Ezzen ja nicht vor.
    Also: Montieren, Fahren und Spaß haben

    Das einzige, was zum Verhängnis werden könnte ist Auflage X32:
    "Die Verwendung der Sonderräder ist nicht möglich an Fahrzeugausführungen mit großer Fettkappe / Nabe."

    Ich glaube da gab es auch Unterschiede beim Lupo. Kann mich aber auch irren.

    Grüße an die Fangemeinde


    Ezzen
    • Themenstarter
    Ezzen's Lupo

    Zitat:

    "Die Verwendung der Sonderräder ist nicht möglich an Fahrzeugausführungen mit großer Fettkappe / Nabe."


    was ist das? ^^


    Bei meinen Brock B24 ist auch eine ABE dabei...mein Lupo is zwar nicht aufgeführt da 17' aber ich meine das ich auch ne ABE für 16' Lupo gesehen habe...
    Da kannste eig. nur eins machen wenn dein Auto nicht aufgeführt ist und zwar eintragen lassen !


    Ezzen
    • Themenstarter
    Ezzen's Lupo

    Zitat:

    Da kannste eig. nur eins machen wenn dein Auto nicht aufgeführt ist und zwar eintragen lassen !


    es ist doch aufgeführt... steht aber auch schon in vorherigen beiträgen

    also ich denke das thema hat sich jetzt erledigt :=)

    danke an alle antworten

    auch wenn einer jetzt nen besen fressen will und andere wetten verloren haben schönen samstag euch

    mfg


    Zitat:

    großer Fettkappe / Nabe


    Da steckst Du die Mittenzentrierung von einer Felge drauf.
    Und wenn das nicht passt, bekommst Du die Felge sowieso nicht anständig montiert...

    @Bartosch: Guten Appetit


    Zitat:

    "A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    Also ich verstehe das so:

    Im Gutachten aufgelistet -> 195/40R16


    Im Fahrzeugschein(FAHRZEUGPAPIER) aufgelistet -> (z.B. beim Polo 185/55 R14). Aber da ist die Reifen Kombination nicht aufgelistet.

    Also ist 195/40 R16 nicht in den Fahrzeugpapieren...also
    ->
    "A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen."

    -> Das soll heissen: Wenn du solche Dimensionen schon im schein stehen hast. Dann musst du die nicht Eintragen, da die Freigängigkeit ja schon gewährleistet ist ab Werk.

    -> Beim Lupo sind solche Dimensionen ab Werk nie drauf gewesen, also musst du die Freigängigkeit überprüfen lassen und im Fahrzeugpapier korregieren lassen.


    Gruß Julien




    was denn hier los?

    es verhält sich genau so wie tom auf seite 1 schreibt!


    Jungs,
    macht wat ihr wollt.

    Gruß !


    Ezzen
    • Themenstarter
    Ezzen's Lupo

    Zitat:

    Jungs,
    macht wat ihr wollt.

    Gruß !


    was hier abgeht naja also nochmals danke für alle bemühungen ich werde wohl mit den papieren mal einen prüfer direkt fragen müssen das ist ja alles nicht wirklich durchsichtig ...

    gruß


    @Julien: Wenn man das liest, was Du aus dem Gutachten zitiert hast, dann würde ich sagen, Du hast recht. Ohne Eintragung geht nix.

    Aaaaaber: Du hast da den wichtigen Passus aus der Auflage A02 einfach weg gelassen!

    "Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

    Das wiederrum bezieht sich auf die ABE. Und die sagt:

    "...ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße (195/40-16er stehen drin!), sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich (!), eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen."

    ...was anderes hat doch Ezzen nicht vor oder irre ich mich?!

    Ehrlich gesagt hätte ich es auch nicht für möglich gehalten, dass 16-Zöller einfach so (mit ABE) auf einem Lupo passen und habe herzlich gelacht. Aber man sieht - es geht...

    Grüße an die Fangemeinde


    wieso sollen 16-zöller mit ABE so unrealistisch sein. ob ich jetzt 14-zöller mit 185/55er, 15-zöller mit 195/45er oder 16-zöller mit 195/40er fahre, die dimensionen sind doch immer fast die gleichen... gibt nen haufen 16-zöller mit ABE,.borbet, brock, aluett etc.

    die meisten machen halt noch was am fahrwerk, dann ist das eh alles hinfällig


    lupotreff.de
    #28 - 17.09.2011abweichend von den bestimmungen des § 27 stvzo (berichtigung der fahrzeugpapiere) ist es bei verwendung einer im gutachten aufgeführten reifen- oder felgengröße, sofern diese nicht bereits in den fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine ber in abe steht freigängigkeit lupo 6x winterreifengrößen mit abe abe a02 zulassungsstelle müssen felgen mit einer abe noch eingetragen werden alufelgen abe darf ich alle dort aufgeführten reifen fahren müssen felgen eingetragen werden oder reicht ein mitführen vom teilegutachten a02 "abweichend von den bestimmungen des" darf man 15 zoll felgen beim polo 9n 2003 ohne eintagung fahren welche felgen müssen beim lupo nicht eingetragen werden abe vw lupo räder abe felgen mitführen 2011 müssen alle felgen und reifen die man fahren darf eingetragen sein muss andere felgenbreite eingetragen werden abt alufelgen für vw lupo müßen bei aluräder immer abe dabei sein reicht eine abe für alle 4 felgen +felgen +alu +abe +gefälschst teilegutachten winterräder muss das in den fahrzeugbrief / und oder -schein eingetragen werden oder reicht auch das mitführen des gutachtens / der abe= abe was bedeutet a02
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