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Grünkeil übertönen, geht das?

Chris09
  • Themenstarter
Chris09's Lupo

Nabend zusammen,

da ich an meiner Frontscheibe einen Grünkeil habe stelle ich mir grade die frage ob man den Grünkeil nicht mit schwarzer Folie übertönen kann!
Wäre vllt. ganz intressant was Ihr dazu meint oder vllt. einer von hier dies schon bei seinem Lupo gemacht hat. Würde zu gern wissen ob es aussieht.


LG
Chris



gelöschtes Mitglied

    Ist es denn Erlaubt?.. glaube es ist nur eine bestimmter Tönungsgrad & ein bestimmter Prozentsatz an Beklebung erlaubt... müsste man sich erkundigen


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      ein bestimmter Prozentsatz an Beklebung erlaubt


      Ganz genau! Ich würde jetzt mal rein von der Logik her sagen, das du soweit bekleben darfst wie dein Grünkeil geht! Klar, der wird "nach unten hin" schwächer aber das kriegt man ja ggf. auch mit Folie hin! Also machbar ist da einiges, die genauen Bestimmungen müsstest du mal nachforschen...



      Nur so... der Scheibenkeil ist von Werk her schon am Limit, soll heissen in der nähe der erlaubten 70% abgedunkelt. Eine zusätzliche Tönung ist NICHT erlaubt


      gelöschtes Mitglied

        wusst ich doch.. irgendwas mit 70%... & nach unten hin verblassend ... darum hatte ich da auch so meine bedenken...


        falsch!

        man darf an der frontscheibe auch 100% toenen bzw. einen komplett dichten aufkleber anbringen.
        aber nur in engen grenzen...

        ich zitiere hier mal zwei gute UND KORREKTE beitraege dazu, die alles aussagen.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • Zitat:
        Zuerst einmal die gute Nachricht:
        Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

        Aber: und dies ist die schlecht Nachricht...

        Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70% .
        Die Tönung muss in der Rundumsicht (180° des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.
        Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen . Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.
        Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt . Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

        Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.
        Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

        Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen , obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

        Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.


        und nun noch zum "blendkeil"[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

      • Zitat:
        Die Hinweise zur Grössenbeschränkung von Aufklebern auf maximal 0,1 qm und und gleichzeitig maximal 1/4 der Scheibenfläche findet man auf Seite 557 des gleichen VkBl.


        0,1 qm ist verdammt wenig.
        zusaetzlich gilt noch, dass der aufkleber/blendkeil nicht im sichtfeld des fahrers liegen darf.
        dafuer benoetigt man fuer aufkleber bzw. blendkeil dann auch keine pruefziffer oder genehmigung.

        edit:
        am stratus hab ichs auch gemacht.
        eins a![Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • gruss,
        tom


      • lupotreff.de
        #7 - 26.09.2011tönungsfolie auf grünkeil kennzeichnung getönte scheiben vw aufkleber auf grünkeil getönte scheiben bei vw lupo erlaubt &esrc=s&frm=1&source=web&cd=3&ved=0cfqqfjac&url=http://www.lupotreff.de/forum/t/23496&ei=ng6ot4mzkonvsgbr57mtcq&usg=afqjcne5nukvgdlihy-pefkrng3iicgoha grünkeil lupo &esrc=s&source=web&cd=3&ved=0ciubebywag&url=http://www.lupotreff.de/forum/t/23496&ei=rjqmt6uicpha4qtywo3scq&usg=afqjcne5nukvgdlihy-pefkrng3iicgoha&sig2=ruwhncejmao0nfm6b_ydkg grünkeil frontscheibe legal blendkeil farben frontscheibe grünkeil folie anbringen &esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0cg8qfjaa&url=http://www.lupotreff.de/forum/t/23496&ei=rppit43zmstssgafrojbbg&usg=afqjcne5nukvgdlihy-pefkrng3iicgoha grünkeil nachträglich anbringen windschutzscheibe grünkeil tönen erlaubt? pw lichtdurchlässigkeit seitenscheibe 75% &esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0cceqfjaa&url=http://www.lupotreff.de/forum/t/23496&ei=v-mpujc2deuk4gsm4ihodg&usg=afqjcne5nukvgdlihy-pefkrng3iicgoha&sig2=u_bhnb886jxq8r6ou4dmtw schwarze folie als grünkeil scheiben übertönen grünkeil anbringen
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