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Ebay Recht

RS198
  • Themenstarter
RS198's Lupo

Hallo,

kennt sich jemand zufällig mit Ebay - Recht aus? MfG Robert



Was möchtest du wissen?!


RS198
  • Themenstarter
RS198's Lupo

Gebrauchter Artikel von Privat gekauft.

Nur Hinweis: ,, keine Garantie oder Rücknahme. "

Aber auch Privatverkäufer sind zu 1 Jahr Gewährleistung verpflichtet,
wenn in der Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich davon Abstand genommen wird.

Wenn der Artikel nun erheblich von der Beschreibung abweicht, muss der Verkäufer die Kosten für die Instandsetzung in den angegebenen Zustand tragen, richtig?



Also ich denke dass ein Privatverkäufer zu keiner Garantie verpflichtet ist, ausserdem wird ja auch ausdrücklich darauf hingewiesen dass keine Garantie und Rücknahme gegeben wird.
Ich denke er muss den Artikel nur bei groben Sachen zurücknehmen, sprich du kaufst etwas gelbes und kriegst was rotes.
Hast du nen Link zu der Auktion?


wenn aber der angebotene artikel von der beschreibung abweicht, ist es ähnlich wie betrug...


Zitat:

Also ich denke dass ein Privatverkäufer zu keiner Garantie verpflichtet ist


Evtl. hilft das etwas

Gruß OldS

Zitat Ebay:

1. Garantie
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Er garantiert eine bestimmte Beschaffenheit, Eignung oder Haltbarkeit. Auch wenn diese Leistung freiwillig ist, gilt sie - wenn sie in der Artikelbeschreibung zugesagt wird - mit Abschluß des Kaufvertrages als vereinbart. D.h. dann ist sie verbindlich ein Teil des Vertrages und der Käufer hat Anspruch auf Erfüllung der Garantie.

Bei einer Garantie spielt es keine Rolle, ob ein Gegenstand neu oder gebraucht ist. Es ist egal, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt. Und es ist ebenso ohne Bedeutung, ob der Käufer privat oder gewerblich ist.

Man hat keinen Anspruch auf Garantie. Deswegen ist es auch unsinnig, wenn man auf eine Garantie verzichten soll.

2. Gewährleistung
Vorab sei angemerkt, daß die gesetzliche Gewährleistung nur privaten Käufern zusteht. Gewerbliche Käufer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Gewährleistung bzw. zwischen gewerblichen Handelspartern wird sie (soweit in Frage kommend) regelmäßig ausgeschlossen.

Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, wonach der Verkäufer für die Mängelfreiheit einer Ware für einen bestimmten Zeitraum einstehen muß. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung kann nur im Ausnahmefall per Vertrag ausgeschlossen werden und man kann darauf auch nicht verzichten! Selbst wenn in einer Ebay-"Auktion" also sowas vereinbart werden soll, ist diese Klausel oft ungültig und daher für den Vertrag ohne Bedeutung.

a) Der Verkäufer handelt gewerblich
Ein gewerblicher Verkäufer muß (!) einem privaten Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung auf jede Neuware geben. Ausgeschlossen sind nur Zeitschriften, entsiegelte Ton- oder Datenträger sowie Lebensmittel (auch Blumen, Tiere usw.).

Bei gebrauchten Waren beträgt die Frist für die Gewährleistung auch zwei Jahre, aber sie kann durch den Verkäufer auf ein Jahr beschränkt werden, sofern er dies im Angebot hinreichend deutlich vermerkt. Eine Verkürzung der Gewährleistung auf unter ein Jahr ist nicht zulässig. Weist der Verkäufer nicht hinreichend genau auf die verkürzte Gewährleistung hin oder versucht er diese noch kürzer zu gestalten (oder gar ganz auszuschließen), dann beträgt die Frist wieder ganze zwei Jahre.

b) Der Verkäufer handelt privat
Bei Neuware muß auch ein privater Verkäufer Gewährleistung geben. Sie kann nicht per Vertrag ausgeschlossen werden und beträgt zwei Jahre. Allerdings kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung bei neuen Gegenständen auf ein Jahr verkürzen, wenn er darauf hinreichend genau in der Beschreibung hinweist. Unterlässt er dies oder belehrt er diesbezüglich falsch, dann beträgt die Frist wieder zwei Jahre.

Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften.


RS198
  • Themenstarter
RS198's Lupo

Zitat:

Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften.


Hier steht es ja. War nach Prüfung des Herstellers absolut nicht wie beschrieben.


Zitat:

Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften.


Du musst dann aber noch NACHWEISEN dass dieser Mangel tatsächlich schon vorher war und der Verkäufer NICHTS davon wusste.
Viel Glück!


RS198
  • Themenstarter
RS198's Lupo

In der Berufsschule haben wir zum thema kaufvertrag gehabt,
dass im falle einer nicht sachgemäßen beschaffenheit eines produktes, zuerst der Verkäufer nachweisen muss, dass der Artikel so verschickt wurde, wie beschrieben. Also müsste er das nachweisen.



im Zweifelsfall musst du ja davon ausgehen dass der Artikel nicht in Ordnung ist zumal er ja schon geschrieben hat das ein Dämpfer nicht in OK ist und er von einer Rücknahme absieht.
Keiner kann keinem von euch beiden etwas nachweisen,
Du kannst ihm nicht nachweisen dass der Artikel vorher schon defekt war oder davon wusste und er kann nicht nachweisen ob du nicht schon Blödsinn damit betrieben hast somit denke ich wirst du blöderweise darauf sitzen bleiben, des ist halt so bei Ebay und gebrauchten Artikeln die eh schon als nicht "Lupenrein" beschrieben werden, da kann man halt auch mal schnell in den Dreck langen.


Zitat:

In der Berufsschule haben wir zum thema kaufvertrag gehabt,
dass im falle einer nicht sachgemäßen beschaffenheit eines produktes, zuerst der Verkäufer nachweisen muss, dass der Artikel so verschickt wurde, wie beschrieben. Also müsste er das nachweisen.

Meines Wissens nach gilt das aber nur im Falle b2c mit der Beweislast.

So wie ich dich verstanden habe hast du von privat gekauft?! Da greift das nicht. So gab ich's gelernt


Da du die Beweißpflicht hast...bringt es dir nichts weil du es nicht nachweisen kannst !
War des bezüglich schon mal bein Rechtsanwalt...
Wieder reinstellen und aufs nächste warten


RS198
  • Themenstarter
RS198's Lupo

japp habe mich heute nochmal erkundigt.

Zitat:

So wie ich dich verstanden habe hast du von privat gekauft?! Da greift das nicht. So gab ich's gelernt


genau so stimmt's - bei privat gibt es das nicht. :(


so geshen so gekauft lautet es


Hallo Leute

Von gewerblich gekauft, steht der Verkäufer ( glaube 6 Monate waren es ) in der Beweispflicht . Nach dem Zeitraum steht der Käufer in der Beweispflicht

Ein gewisses Maß an "Ehrlichkeit" muß der private Käufer aber einhalten, sonnst könnte sich jeder Private mit dem Zusatz " von privat, keine Garantie´, bla bla bla usw." dahinter verstecken und ganz legal betrügen. Das geht nicht.

Man sollte sich natürlich die Frage stellen, bzw. abwiegen " ab welchem Kaufpreis lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt"?

Ganz einfach " Käuferschutz bei Ebay beantragen!" und abwarten.
Solltest Du via Überweisung bezahlt haben, prüft Ebay den Fall und mit viel Glück und langer Wartezeit bekommst Du den Kaufpreis abzüglich 35,- Euro wieder. Solltest Du also unter 35,- Euro für den Artikel bezahlt haben ( Porto zählt nicht mit zum Kaufpreis) bekommst Du auch von ebay nix.

Gruß Thomas


RS198
  • Themenstarter
RS198's Lupo

Ebay Fall ist schon geöffnet. Bald gehts zum Käuferschutz,
da ich auch noch via Paypal bezahlt habe.

Zitat:

Ein gewisses Maß an "Ehrlichkeit" muß der private Käufer aber einhalten, sonnst könnte sich jeder Private mit dem Zusatz " von privat, keine Garantie´, bla bla bla usw." dahinter verstecken und ganz legal betrügen. Das geht nicht.


Genau das meine ich. Ich warte jetzt mal ab, was rauskommt. danke für die Info!


lupotreff.de
#17 - 11.03.2012muss ich den artikel zurücknehmen wenn er erheblich von der artikelbeschreibung abweicht? gewährleistung ebay privatverkauf instandsetzungskosten &esrc=s&source=web&cd=6&cad=rja&ved=0cfeqfjaf&url=http://www.lupotreff.de/forum/t/24324&ei=irf-uja_o47zsgaq7ohiaw&usg=afqjcngqopi3s3hq8wjkmzs86qyofbkvrg ebay rücknahme ausgeschlossen gewerblich ebay artikel der von der beschreibung abweicht &esrc=s&source=web&cd=9&cad=rja&ved=0chkqfjai&url=http://www.lupotreff.de/forum/t/24324&ei=sx2-um65myxitqbesocybg&usg=afqjcngqopi3s3hq8wjkmzs86qyofbkvrg&sig2=okotluw9i9h1wdlxbrzaka
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