Hallo,
kennt sich jemand zufällig mit Ebay - Recht aus? MfG Robert
Was möchtest du wissen?!
Gebrauchter Artikel von Privat gekauft.
Nur Hinweis: ,, keine Garantie oder Rücknahme. "
Aber auch Privatverkäufer sind zu 1 Jahr Gewährleistung verpflichtet,
wenn in der Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich davon Abstand genommen wird.
Wenn der Artikel nun erheblich von der Beschreibung abweicht, muss der Verkäufer die Kosten für die Instandsetzung in den angegebenen Zustand tragen, richtig?
Also ich denke dass ein Privatverkäufer zu keiner Garantie verpflichtet ist, ausserdem wird ja auch ausdrücklich darauf hingewiesen dass keine Garantie und Rücknahme gegeben wird.
Ich denke er muss den Artikel nur bei groben Sachen zurücknehmen, sprich du kaufst etwas gelbes und kriegst was rotes.
Hast du nen Link zu der Auktion?
wenn aber der angebotene artikel von der beschreibung abweicht, ist es ähnlich wie betrug...
Zitat:
Also ich denke dass ein Privatverkäufer zu keiner Garantie verpflichtet ist
Zitat:
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften.
Zitat:
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften.
In der Berufsschule haben wir zum thema kaufvertrag gehabt,
dass im falle einer nicht sachgemäßen beschaffenheit eines produktes, zuerst der Verkäufer nachweisen muss, dass der Artikel so verschickt wurde, wie beschrieben. Also müsste er das nachweisen.
im Zweifelsfall musst du ja davon ausgehen dass der Artikel nicht in Ordnung ist zumal er ja schon geschrieben hat das ein Dämpfer nicht in OK ist und er von einer Rücknahme absieht.
Keiner kann keinem von euch beiden etwas nachweisen,
Du kannst ihm nicht nachweisen dass der Artikel vorher schon defekt war oder davon wusste und er kann nicht nachweisen ob du nicht schon Blödsinn damit betrieben hast somit denke ich wirst du blöderweise darauf sitzen bleiben, des ist halt so bei Ebay und gebrauchten Artikeln die eh schon als nicht "Lupenrein" beschrieben werden, da kann man halt auch mal schnell in den Dreck langen.
Zitat:
In der Berufsschule haben wir zum thema kaufvertrag gehabt,
dass im falle einer nicht sachgemäßen beschaffenheit eines produktes, zuerst der Verkäufer nachweisen muss, dass der Artikel so verschickt wurde, wie beschrieben. Also müsste er das nachweisen.
Da du die Beweißpflicht hast...bringt es dir nichts weil du es nicht nachweisen kannst !
War des bezüglich schon mal bein Rechtsanwalt...
Wieder reinstellen und aufs nächste warten
japp habe mich heute nochmal erkundigt.
Zitat:
So wie ich dich verstanden habe hast du von privat gekauft?! Da greift das nicht. So gab ich's gelernt
so geshen so gekauft lautet es
Hallo Leute
Von gewerblich gekauft, steht der Verkäufer ( glaube 6 Monate waren es ) in der Beweispflicht . Nach dem Zeitraum steht der Käufer in der Beweispflicht
Ein gewisses Maß an "Ehrlichkeit" muß der private Käufer aber einhalten, sonnst könnte sich jeder Private mit dem Zusatz " von privat, keine Garantie´, bla bla bla usw." dahinter verstecken und ganz legal betrügen. Das geht nicht.
Man sollte sich natürlich die Frage stellen, bzw. abwiegen " ab welchem Kaufpreis lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt"?
Ganz einfach " Käuferschutz bei Ebay beantragen!" und abwarten.
Solltest Du via Überweisung bezahlt haben, prüft Ebay den Fall und mit viel Glück und langer Wartezeit bekommst Du den Kaufpreis abzüglich 35,- Euro wieder. Solltest Du also unter 35,- Euro für den Artikel bezahlt haben ( Porto zählt nicht mit zum Kaufpreis) bekommst Du auch von ebay nix.
Gruß Thomas
Ebay Fall ist schon geöffnet. Bald gehts zum Käuferschutz,
da ich auch noch via Paypal bezahlt habe.
Zitat:
Ein gewisses Maß an "Ehrlichkeit" muß der private Käufer aber einhalten, sonnst könnte sich jeder Private mit dem Zusatz " von privat, keine Garantie´, bla bla bla usw." dahinter verstecken und ganz legal betrügen. Das geht nicht.