vw teilemarkt

101 Ps eintragen?

MicDo
  • Themenstarter
MicDo's Lupo

ich hab die chance meinen 75psler auf 101 ps hochzujagen mit den teilen muss ich jetzt die sache beim tüv eintragen lassen oder checkt des kein schwanz ?



Zitat:

muss ich jetzt die sache beim tüv eintragen lassen


Welche Frage ......
Ich nehme stark an das Du kein Interesse hast illegal untrerwegs zu sein.

Gruß OldS


Also an sich ist die Eintragung kein problem , weil dein Lupo ja immer noch im ''Serienzustand'' ist und nichts du nichts außergewöhnliches mit dem wagen gemacht hast.
Nur ich denke , dass der TÜV sich dann auf den Serien 101 ps'er beziehn wird und darauf bestehn wird das du dann auch das entsprechende Bremssystem haben musst.
Denn der 101 ps'er hat vorne eine größere Bremsanlage als der 75er und dazu hinten auch Scheiben und keine Trommeln.
Am besten frageste mal nach ob das viiiiiiiiieleicht ja doch ohne umbau der Bremsanlage ein zu tragen geht



MicDo
  • Themenstarter
MicDo's Lupo

denk ihr irgendeiner checkt des? weil ich habn fahrwerk drinnen des auf meinen eingetragen ist sobal motor upgrade verfällt des usw. und der 16v 101ps upo hat zwar andere bremsen aber wenn man auf den 75 den ttp turbo setzt reichen die bremsen auch da mach ich mir keine sorgen


Also man wird es nicht sehen. AAAAAABER wenn mal was passiert und da einer genau nachsieht und schlau ist checkt er das auch und dann hast du keinen Versicherungsschutz mehr. Musst du selbst wissen. Bremsen reichen, größere schaden aber nicht


genau so ist das und ne nachrüstung mit 101Ps Teilen bekommste denke ich nicht eingetragen da der Kennbuchstabe ja nicht zum 101PS passt.
Wenn musste den ganzen Motor tauschen.
Dann ist es eintragungsfähig.


ich war vor 2 Wochen beim tüv
hatte meinen ja von 75 auch umumgebaut mit 6n2 gti bremsanlage usw..
denen is das nicht aufgefallen schon garnicht die bremsanlage hinten ;D


Zitat:

ne nachrüstung mit 101Ps Teilen bekommste denke ich nicht eingetragen da der Kennbuchstabe ja nicht zum 101PS passt.


Das ist ne gute frage ob der ''Umbausatz'' für den 75er überhaupt TÜV-zulässig ist.

Zitat:
hatte meinen ja von 75 auch umumgebaut mit 6n2 gti bremsanlage usw..


Hast du denn einen Komplettumbau auf 6n2 GTI gemacht oder nur die Bremsanlage ?
Weil nur die Bremsanlage macht doch keinen wirklichen Sinn ?!


Der Umbausatz wird nicht zulässig sein da es kein Gutachten dafür gibt.

Er hatte auch auf 101 Ps umgebaut und dazu die GTI Bremse.



MicDo
  • Themenstarter
MicDo's Lupo

war gestern beim tüv (wir haben uns schon gegenseitig besoffenheimgetragen) der meinte ob ich eig. behindert bin und saugertuning eintragen lasse er meinte und deine scheiß gti hinterachse ist mir doch egal die musst net eintrgen ist doch a vw teil
fdanach bin ich mit qualmenden reifen und nem daumen ausm fenster vom hof gedüst


I LOVE TÜV SÜD


Das ist seine ansicht dazu.
Aber nen Polizist kann dir das ding dann stilllegen wenn du pech hast.


Ein TÜV Prüfer mit solchen Aussagen?
Da wäre ich vorsichtig...

Im 16V habe ich auch die GTI Hinterachse.
Normal musst das eintragen lassen. Ändert sich ja das ganze Bremsverhalten.
Spur wird breiter.


Klar muss ne änderung in der Achse oder der Bremse eingetragen werden.
Egal ob VW oder sogar Lupoteil.
Therortisch müsste sogar der Umbau auf 3L oder GTI Front vom Tüv abgenommen werden auch wenns da nicht so dramatisch wäre.


Bei der Aufrüstung auf 100 PS würde ich im Grunde auf ne Abnahme nach §21 anhand eines Leistungsgutachtens, Abgasgutachtens und Geräuschgutachtens tippen.
Du könntest auch einen Umweg gehen, indem Du dem Prüfer sämtliche Teilenummern von AUB und AUA raussuchst (inklusive Abgasanlage, Bremsanlage, Achslasten und Motorsteuerung/Abgasnachbehandlung) und die Vergleichbarkeit nachweist. Diese Liste muss nicht unbedingt von VW sein, sollte aber den Charakter des originalen Teileprogramms haben. Sollte der Prüfer zweifel haben, kann er immer noch bei VW anrufen und Stichprobenartig die Teilnummern prüfen. Danach musst Du noch Geräuschangaben Fahr- und Standgeräusch von AUB und AUA gegenüber stellen (da reicht ein Auszug aus dem Was mache ich bloß?), damit die Geräuschverschlechterung ausgeräumt wird. Welche AU-Werte für AUA und AUB anzusetzen sind, kann er seinem Computer entnehmen, macht ne frische AU und gut ist.

Sollte solch eine Abnahme nicht erfolgen, erlischt nach §19.2 die BE für dein Auto. ---Hier sind wir aber im Bereich der Theorie ---

Da die Teile nicht nur völlig verbaut und in der Motormasse untergehen, würde es praktisch keiner merken. Auch bei der AU würde man es sicherlich nicht feststellen. Von außen ist da einfach nix ersichtlich. Um das festzustellen, müsste man den Motor zerlegen. Ich glaube selbst bei einem schwereren Unfall wird keiner den Motor bis in das kleinste Detail zerlegen. Die Frage ist Dein Gewissen, ob Du nicht zumindest die Bremse aufrüsten willst, da ein schnelleres Fahrzeug auch wieder schneller langsam werden muss! Solch eine Änderung wird sogar vom TÜV begrüßt, da es die Sicherheit im Verkehr erhöht. Wird Dir jeder Prüfer ohne Probleme eintragen nach §21 anhand Umrüstkatalog.

Für einen kompletten Motortausch gilt übrigens das gleiche!


Zu dem Thema wa auch die erst Frage von meinem Prüfer also wie es denn mit der Bremsanlage aussieht.
Da ich aber das komplette Bremssystem gewechselt habe und auch auf hydraulikblock vorn umgebaut habe war das bei mir mit der Abnaheme alles kein problem.
Der Unterschied ist bei mir aber auch noch das ich einen komplett Umbau gemacht habe und keinen 75 ps'er hoch gezüchtet habe.


Antworten erstellen
 
Update cookies preferences