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Winterreifen

makkaroni
  • Themenstarter
makkaroni's

Hallo zusammen. Welche Rad/reifenkombination fahrt ihr so im Winter ? Weiß einer ob als Felge 6x14 mit ner et33 passt ?



Du solltest dazu schreiben, dass es um einen FSI geht, bei dem die Rad-/Reifenkombination vom Werk aus keine große Wahl zulässt.
Sommerreifen:
175/60 R 14 auf 5 J x 14 ET 38 oder
185/55 R 14 auf 6 J x 14 ET 43 (keine Schneeketten erlaubt)
Winterreifen:
155/65 R 14 auf 5 J x 14 ET 40 (Schneeketten erlaubt)

Alles andere nur mit Gutachten oder ABE


makkaroni
  • Themenstarter
makkaroni's

Na ab Werk geht ja selten mehr als ein oder zwei Kombinationen. Fsi hin oder her. Die Frage war eher was passt und auch eintragbar ist bzw abe hat.



Hallo,

im nachfolgenden Beitrag aus 2015 geht es um Sommerreifen für einen Lupo. In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind auch Winterreifen aufgeführt . Ob es solch eine EWG - Übereinstimmungsbescheinigung auch für Dein Fahrzeug gibt, kannst Du über VAG klären

Beitrag:

Reifen bis zur Größe 195/45/15 78 H sind gemäß EWG - Übereinstimmungsbescheinigung vom 14. Juli 2004 eintragungsfrei.

In Nr. 32 und Nr. 50 dieser Bescheinigung verschieden Reifengrößen, Felgenbreiten und Einpresstiefen angegeben.

Diese Bescheinigung, mit der EG-Typgenehmigungsnummer e1*2001/116*0085*15 vom 21. Januar 2004 , gilt für den:

a.) Fahrzeugtyp 6X

b.) Variante SCAUCX01

c.) Version SGFM5850491N1I40GG

In dieser EWG-Bescheinigung sind in Nr. 1 bis Nr. 51 alle Fahrzeug-Daten unseres Lupos bis hin zur Nr. des Fahrzeugbriefes aufgeführt. Unser Lupo ist Modelljahr 2005.

Das StVA, Zulassungsstelle, wollte in 2013 für die Reifen 195/45R15 78H eine TÜV-Bescheinigung haben. Ich habe dann die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt ..... erstaunte Blicke ... geht nicht. Habe dann auf die EG-Typengenehmigungsnummer hingewiesen ..... Es wurden dann mehrere tel. Rückfragen genommen und dann hat die Dame unter dem Hinweis, das war aber eine Geburt, freundlicherweise den Eintrag aller zulässigen Reifen vorgenommen. Hat dann 12 EUR gekostet.

Ob alle Lupo-Typen und Baujahre diese EG-Typengenehmigungsnummer haben, kann ich nicht sagen.

Beitragende.

Jürgen M.


Für den FSI (Fahrzeugtyp 6E ) gelten andere EG-Typgenehmigungsnummern:
(steht auch im Typenschild - s. Bild)

e1*98/14*0114*05 bis e1*98/14*0114*10
und
e1*2001/116*0114*11 bis e1*2001/116*0114*13

Rad-/Reifenkombination dazu hatte ich ja schon genannt.



Typenschild.jpg
Typenschild.jpg

makkaroni
  • Themenstarter
makkaroni's

danke erstmal für eure mühe, bevor ich jetzt seitenlang genehmigungen und dokumente wälze, einfach ne generelle frage ob jemand winterreifen größer als 14 zoll fährt, da es ja keine winterreifen in niederquerschnitt zb 195/40 16 gibt, oder in 195/45 15 auch nicht.
meinetwegen mit einzelabnahme abe oder sonstwie.
ach ja, passt 6x14 et33 ?


Es geht doch nicht ums Passen, sondern was ggf. eintragungsfähig ist.
Also fahr doch einfach mal zum TÜV o.a. und mach dich schlau.


makkaroni
  • Themenstarter
makkaroni's

Natürlich geht es ums passen. Um was sonst? Wenn das Ding im radkasten oder sonstwo schleift, braucht man wohl beim TÜV nicht vorstellig zu werden. Und alles was passt ist wohl auch eintragungsfähig.
Gibt's hier im Forum eigentlich noch andere Leute


Hallo,

natürlich ist diese EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung explizit auf das jeweilige einzelne Fahrzeug mit der zum Fahrzeug gehörenden FIN und anderen Fahrzeugdaten ausgestellt.

Das STVA trägt bei Vorlage der zum Fahrzeug gehörenden EWG-Bescheinigung, welche unbedingt zum Fahrzeug passen muss , alle Reifengrößen der in der Bescheinigung aufgeführten Reifentypen und Reifengröße ein. Bei unserem Lupo war das ohne TÜV .

So in NRW, STVA Aachen

Anmerkung:

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist immer mit zu führen ... so das STVA und nicht der TÜV.
Wenn Du die für das betreffende Fahrzeug, gekennzeichnet mit der FIN in der EWG-Bescheinigung nicht vorlegen kannst, muss natürlich der TÜV ran. Die TÜV-Bescheinigung wird dann bei Vorlage zum Eintrag von Reifen oder auch Bauteile vom STVA eingezogen. Steht ja dann alles in der Zulassung.

Je größer die einzelne Radaufstandsfläche ist um so geringer ist die Flächenpressung, also die Haftung, und um so weniger ist der Grip vorhanden. Im Winter nicht gerade gut.

Die Länder der EWG-Staaten haben nicht gemeinsame Zulassungs-Ordnungen und deshalb die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Jürgen M.




gelöschtes Mitglied

    Fahre im Winter 185/65 R14, durch den breiten Querschnitt mit Gewindefahrwerk sehr knapp


    Hallo,

    hier mal auf die schnelle Reifenrechner. Es gibt auch einen Reifenrechner welcher noch fahrzeugtechnische Daten berücksichtigt ( Lenkradeinschlag, Kotflügel etc. ) Google mal danach
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  • Jürgen M.


  • Zitat:

    Fahre im Winter 185/ 65 R14


    Bei Eingabe dieser Werte und denen einer der zugelassenen Größen (z.B. 195/45/15) kann man schon ablesen, dass der 65er einen über 10 cm größeren Abrollumfang hat und ohne Tachoangleichung nicht zugelassen sein dürfte.


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Bei Eingabe dieser Werte und denen einer der zugelassenen Größen (z.B. 195/45/15) kann man schon ablesen, dass der 65er einen über 10 cm größeren Abrollumfang hat und ohne Tachoangleichung nicht zugelassen sein dürfte.


      stimmt


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