Wie tOOi immer zu sagen pflegt:
Änderungen an der lichttechnischen Anlage sind laut StVO nicht zulässig, oder?
Ich habe nur auf dein Kommentar gewartet.
Das man aber auch immer das gleiche sagen muss
ich mein es ja auch nicht boese.
mag es nur erwaehnen, bevor nun einer losbaut und sich spaeter in einer kontrolle wundert.
da ich mich in lichttechnischen dingen mittlerweile recht gut auskenne, weise ich dann auch gern drauf hin.
wer es dennoch bauen will, kein problem. ich freue mich ueber fotos, wie es realisiert wurde.
gruss,
tom
Ja das is wohl war!
Man kann vieles bauen aber ob das
der Tüv mit macht is auch wieder
so ne sache!man bekommt nich alles
eingetragen!Ma schaun wie es im
januar bei mir mitn eintragungen aussieht!