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Karambolage Regel?

lupolizer
  • Themenstarter
lupolizer's Lupo

Habe mal ne Frage. Kumpel von mir steht an ner roten Ampel. Hinten dran nen Mädel mit ihrem Auto. Dann kommt von hinten einer angeprescht und ballert dem Mädel rein, die prallt auf meinen Kumpel. Jetzt soll das Mädel laut eigener Aussage in ihrer Versicherung steigen und den Schaden vom Kumpel bezahlen, wobei Sie Ihren Schaden vom Hintermann bezahlt bekommt. Aber der kerl will sich treffen, hat bei der Polizei auch gesagt, er sei nicht der Schuldige, weil er abgedrängt worden sei. Später stellte sich raus dass er auf jeden Fall nicht abgedrängt worden ist, sonder nur zu spät gebremst hat. Was gilt hier in dem Fall?

Mfg

Olli



gelöschtes Mitglied

    mich wundert, dass das maedel etwas zahlen soll.
    wenn durch die wucht des aufpralls ihr auto weitergeschoben wurde, sollte meines erachtens auch der daraus resultierende schaden vom verursacher bzw. seiner versicherung bezahlt werden.

    gruss,
    tom


    Genau so ist es

    Gruß
    Lars



    Auf dem Stand des Wissens bin ich auch. Der der hinten auf's Mädel gebrettert ist hat Schuld...


    ja so kenn ich des auch. Den letzten beißen die hunde.. War bei meinem Bruder auch so...


    lupotreff.de
    #6 - 08.01.2007aufprall auto weitergeschoben karambolage regeln
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