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rote Ampel überfahren.b

undertaker
  • Themenstarter
undertaker's Lupo

Situation: Am 12.11.2006 eine rote Ampel überfahren.
Polizei sofort angehalten und rausgewunken.
Stellungnahme blablablubb.

Brief für Aufbauseminar am 04.06.2007 bekommen.

Wei0 jemand wie da die Rechtslage ist, weil das vergehen schon über 7 Monate fast 8 Monate her ist.?



soviel ich weiß ist das egal..da die dich auf froscher tat erwischt haben..da ist das egal wie lange das her ist..aber bin nicht sicher..kenn das nur so..


also meines wissens nach mußt du das leider durchziehen. die haben dich ja sofort raus gewunken. das heist dein vergehen liegt zwar 7 oder 8 zurück aber es wurde sofort geahndet.
das mit dem aufbauseminar is ja auch nich die strafe.
sondern die auflage der führerscheinstelle. ich mein die hält dich damit nicht ganz tauglich zum führen eines kfz und mit dem seminar sollate die zweifel ausräumen.
gruß



nur leider in der probezeit total beschissen, da sau teuer und probezeit verlängerung


hast du rechtschutz versicherung? hast du denn deine schuld chon zu gegeben?
wenn nich haben die dir den nachgewiesen das du außerhalb von 0,5 sekunden nach dem rot werden der ampel drüber bist?
man darf nämlich innerhalb von 0,5 sek. über ne rote ampel fahren. wenn du nich mehr bremsen kannst weil dir sonst einer drauf lascht oder so. du also nicht mehr ohne andere zu gefährden anhalten kannst.


das mit der frist bezieht sich auf dinge wo die polizei noch nicht "gehandelt" hat. also geblitzt und du hörst erst nach 7 Monanten .. ist hinfällig .. aber sofern sie dich rauswinken und dich zur sache befragen .. ist das eine Amtshandlung ..und das bedeutet wieder das sie im "Fall" tätig sind ..damit läuft keine Frsit ab. Aber die frage ist wie sie dir die rote Ampel beweisen wollen oder haben. Foto ? Video ? oder wie .. wenn das sich auf aussage eines anderen Beamten beläuft hast du gute chancen da heraus zu kommen mit einem guten Anwalt .. weil dann kommt diese sache mit den 0,5 sekunden . aber solltest du deine schuld bei dem stop eingestanden haben bist du eh gekniffen ..


genau @ wolf
nie die schuld vor ort eingestehen.
erst den fragebogen abwarten. am besten vor ort nix sagen.
oft reicht da schon ein schreibebriefchen von nem guten anwalt.
gruß


gelöschtes Mitglied

    aufbauseminar machen, draus lernen und tunlichst in der probezeit nimmer ueber kirschgruene ampeln drueber, am besten auch net ueber dunkelgelbe.

    auch nach der probezeit sind rote ampeln richtig teuer.
    150 tacken und 3 punkte bei unter einer sekunde, 250 tacken, 3 punkte und 1 monat laufen bei ueber einer sekunde.
    nicht wirklich prickelnd.

    die maerchen von wegen 0,5 sek. und gefaehrdung klappen in der regel nicht, da wuerd ich mir gar keine hoffnungen machen.

    gruss,
    tom


    Zitat:

    auch nach der probezeit sind rote ampeln richtig teuer.
    150 tacken und 3 punkte bei unter einer sekunde, 250 tacken, 3 punkte und 1 monat laufen bei ueber einer sekunde.
    nicht wirklich prickelnd





    so teuer, wegen einer roten ampel, das is strange



    Jup,

    rote Ampeln lassen sie sich richtig gut bezahlen! Haben nen Kollegen gleich 2 mal mit der Nr. dran bekommen, wovon er aber nur ein mal was für konnte... naja, wurde doch recht teuer. Ich glaube die Roteampel Vergehen wurden auch erst vor kurzem wieder verschärft, oder?

    t00i hat schon recht! Seit ich die Geschichte von dem Kumpel kenne, bremse ich einfach ein wenig früher... lohnt sich einfach nicht... und die 2min zeitverlust sind nun echt fürn PoPo


    lupotreff.de
    #11 - 05.06.2007rote ampel überfahren > 0,5 anwalt rote ampel überfahren vor ort nicht zugegeben forum verkehrsanwälte rote ampel stellungnahme bei roter ampel rote ampel überfahren strafe angehalten rot überfahren nicht angehalten rot über ampel über einen monat her rote ampel 0,5 sec fahren auf roten ampel forum rote ampel überfahren forum rote ampel überfahren 0,5s rote ampel überfahren nicht geblitzt nicht rausgewunken rote ampel überfahren polzei angehalten rote ampel überfahren rausgewunken rote ampel überfahren nach probezeitverlängerung 0,7 sek bei roter ampel verkehrsampeln richtig fahren ampel rot überfahren probezeit von der polizei angehalten wegen überfahren der roten ampel b in d über rote ampel
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