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Hilfe?!

lupolizer
  • Themenstarter
lupolizer's Lupo

Morgen, der TÜV möchte trotz vorheriger Absprache (Pappe & anzeichnen) die Motorhaubenverlängerung nicht eintragen.
Der sagt der braucht ein Gutachten, auf das er sich beziehen kann. Was gibt es für Scheinwerferblenden mit Gutachten? Ich bräuchte da wohl das tiefste was geht. Kann mir da einer das Gutachten zumailen?
E-Mail ist: lupolizer@gmx.de

Gruß

Olli



gelöschtes Mitglied

    Also es gibt ja die Blenden von Mattig und co. aber die sind ja fast nur ein Strich auf dem Scheinwerfer....
    So wirklich tief geht ja keine Blende.... wüsste jetzt nix





    MFG
    Lupo_Billy


    häää dachte du wärst der bb pofi hier im board und hast sowas schon öfter gemacht ?
    aber okay also bei mir hat der tüv in die papiere eingetragen "mittig 165 mm frei scheinwerfer höhe" aber das wir dich jetzt auch net weiter bringen denke ich oder?
    gibt es nich von racediesin einschweiss blenden mit gutachten vllt bekommst ja da iwie eins her.

    gruss SäCkI



    lupolizer
    • Themenstarter
    lupolizer's Lupo

    Das mit dem Profi habe ich nie gesagt. Das waren andere. Aber ich mache sowas häufiger und die Qualität ist gut. Hatte auch bei meiner ersten Haube keine Probleme, aber meine neue muss ja auch eingetragen werden, ne? Der Blick ist noch etwas böser geworden, aber der Prüfer trägt mir den so nicht mehr ein, obwohl der Lichtkegel unberührt bleibt!


    ich würd einfach mal den Prüfer wechseln. Soll er doch ne §21-Eintragung machen.
    Er soll sich ein weißes DIN A4-Blatt nehmen, das Licht anknipsen und vor den Scheinwerfer halten.
    Dann kann man genau sehen, ob der Lichtkegel von dir zugebaut wurde.
    Nur das zählt, und natürlich, daß keine scharfen Kanten entstanden sind.


    war auch net böse gemeint .
    wenn das so is und der lichtkegel wirklich frei is würd ich auch enfach mal denn prüfer wechsel


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Der Blick ist noch etwas böser geworden, aber der Prüfer trägt mir den so nicht mehr ein, obwohl der Lichtkegel unberührt bleibt!

      da widersprichst du dir jetzt aber.
      bereits bei den "lieben" boesen blicken wird ein teil des lichtkegels abgeschnitten, allerdings im rahmen.

      wenn du nun aber noch weiter gegangen bist, dann beeintraechtigst du den lichtkegel in jedem fall.
      ein genauer pruefer traegt das dann nicht mehr ein.

      nur, wenn man das vorher vereinbart und auch eine zusage erhaelt, dann sollte der pruefer sich daran halten.

      gruss,
      tom


      gelöschtes Mitglied

        Hey hey!

        Hab wohl eins wo drinn steht max. 7 cm!

        Mußte meinen auch kürzen aber mittlerweile is er auch schon wieder

        auf 8cm! Nachm eintragen!


        lupolizer
        • Themenstarter
        lupolizer's Lupo

        Zitat:

        war auch net böse gemeint .


        Weiß ich doch!


        @ t00i: Ja hast natürlich Recht. Der Lichtkegel wird ja quasi immer abgedeckt, ausser ich mache nix, aber auch die neue Haube sollte noch im Rahmen sein. Ist nicht weiter runter gekommen, nur mehr zur Seite.

        Trotzdem Danke



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