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Standlichtblinker!

Fitsch
  • Themenstarter
Fitsch's Lupo

Hi Leute,

haber mir letztens diese US-Standlichtblinker eingebaut! Wusste aber im voraus schon dass es eigentlich verboten ist! Aber da ich niergens Bilder von nem Lupo damit fand habe ich mir sie halt trotzdem eingebaut! Mir gefällts eigentlich ganz gut, habe sie aber inzwischen schon wieder ausgebaut.

Hoffe es geht mit dem Bild!

MfG



Unbenannt.JPG
Unbenannt.JPG

gelöschtes Mitglied

    igitt, is das orange.

    hey, ein gruss in die nachbarschaft!
    tom


    Am Wörthersee hab ich solche Blinker an einem Lupo auch gesehen. Warum sind die verboten?



    ich denke mal das die kein "E" zeichen haben da sie aus amiland kommen.
    warum sie verboten sind kann ich mir nur so erklären das sie verwirren könnten.
    man könnte ja denken das is einer der abbiegen will.
    is das einziege was mir einfallen würde weshalb die verboten sind und somit auch kein "E" zeichen gekommen.


    Hi.

    Ist verboten weil vorne nur weißes Standlicht erlaubt ist. So wurde es mir letztens bei einer Polizeikontrolle gesagt.

    MfG


    gelöschtes Mitglied

      so ist es.

      Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

      §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
      (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.
      (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

      §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
      (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.

      noch fragen?

      gruss,
      tom


      lupotreff.de
      #7 - 26.10.2007standlichtblinker vw eintragen lupo standlicht blinker
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