Meiner meinung nach müsste der Blinker dann ausgehen und ganz normal blinken!
is erlaubt und bei richtiger schaltung blinkt auch alles ganz normal
hier hat das jeder golf 1 und 2...
Zitat:
is erlaubt und bei richtiger schaltung blinkt auch alles ganz normal
also der tüv heißt es bei uns gut...
sowohl dekra als auch tüv nord...
hatte es bei meinem golf 1 ja auch verbaut...ab zum tüv damit: 'brauchste nicht eintragen lassen, solang es nicht heller als das normale standlicht ist und der blinker seine eigentliche funktion erfüllt'
Naja.. das würde ich mir von dem Tüver aber schriftlich geben lassen...
Wenn du kassiert wirst, sagt der dann ganz schnell mal das der dich gar nicht kennt...
In der StvZo steht das so noch nicht drin.!
Greetz
Zitat:
also der tüv heißt es bei uns gut...
sowohl dekra als auch tüv nord...
ps: "ich hatte nie probleme" bzw. "das macht jeder so" ist keine legitimation!
1. standlicht hat weiss zu sein.
2. der blinker hat die fahrtrichtung anzuzeigen und nicht dauerzuleuchten.